@ bulgarienfan:
der Hinweis auf BGH NJW 2005.1050 steht in genau dem Zusammenhang des Urteilstextes, wie ich ihn zitiert habe. Ich habe mir den nicht angesehen, weil er in "meinem" Zusammenhang mit 50% Entschädigung nicht relevant war. Nicht ich, der Kläger wollte ja 100% haben.
Und deswegen noch einmal was zur Bedeutung von Urteilen eines Amtsgerichtes:
alles, was bis zum Streitwert von € 600.-- dort verhandelt und entschieden wird, ist rechtskräftig und damit unangreifbar.
BGH-Urteile oder ähnliches, wenn es um eine Forderung aus streitigen Mängeln einer Urlaubsreise geht ? Wie hoch sind die denn ? Sowas geht eben nicht in die von dir nur akzeptierten Instanzen.
In dieser Sache betrug der Reisepreis weniger als € 1.000.--, das Amtsgericht Köln hat ohne Erörterung in der mündlichen Verhandlung -wie man mir sagte, hat die nicht mal 2 Minuten gedauert, und in der wohl beide Parteien nur ihre schriftlichen Anträge wiederholt haben- einen Entscheidungstermin verkündet. Und diese Entscheidung war eben 50% Entschädigung für den immateriellen Schaden.
PS: übrigens der Hinweis auf ein Urteil des LG Frankfurt, wonach schon die ausgebliebene Information über ein gebuchtes, aber nicht zur Verfügung stehendes Hotel vor Ort mit 15% des Reisepreises geahndet wird, kam in einem anderen thread von m i r ! Und führte in dem Urteil zu einer höheren Entschädigung als 50% !!
Aber jetzt wieder mit Gruss
Gabriela
PPs: @ captain: ich versuche mir gerade vorzustellen, wie der junge dynamische auf der Karriereleiter nach oben strebende erfolgreiche Manager in der Ecke steht und sich schämt. Köstlich !!
na dann, wenn du mich schon so mit Missachtung strafst, auch ohne Gruss