• agricola
    Dabei seit: 1190246400000
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    geschrieben 1254004234000

    Hallo adeqi,

    Reisebdingungen sind nicht unbedingt gültig, wenn diese ausgehändigt

    werden. Es gibt möglicherweise auch keine Quttiung für das Aushändigen.

    7O % ohne Prozess, das zahl man nur bei einer sehr miesen Rechtslage.

    Einen schönen Abend

    kurt

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1254235160000

    Na ja, AGB... ein altes Thema, gell!

    Die Bestimmungen der EU, die in nationales Recht umgesetzt wurden, verlangen, die nachweisliche Einbeziehung der AGB in einen Reisevertrag.

    Nachweislich bedeutet, auf dem Anmeldeschein muss sinngemäss stehen: ... die AGB vom Veranstalter X für seinen Katalog "Dem Elend entgegen", Ausgabe Sommer 2009, wurde ausgehändigt und werden Vertragsinhalt...

    Unterschreibt dann ein Kunde einen solchen Passus, ist das

    a) zulässig

    b) vereinbart

    c) das Problem des Kunden, wenn er sie nicht (vorher...) gelesen hat

    Ich war beim Beratungs-Buchungsgespräch nicht dabei. Aber ich weiß aus einiger Erfahrung, dass der Punkt "Stornierung und allfällige Kosten" gerne ausgeklammert wird. Der eine, weil er ja Urlaub verkaufen will und nicht Stornokosten, der andere, weil er eh nicht stornieren will.

    Problematisch ist es immer mit jenen Fällen, die im nachhinein der Auffassung sind, das wäre ja eigentlich für sie der wichtigste Punkt gewesen. Und geraden diesen hat die Beratung nicht angesprochen. Vorwurf meinerseits: der Konsument hat auch eine gewisse "Holschuld". Es gibt sehr wohl Dinge, über die ein Reise-Konsument ungefragt informiert werden muss. Aber dieser Punkt fällt nicht darunter.

    Somit könnten beide Parteien davon ausgegangen sein, dass alles klar, alles normal sei.

    Aber wie auch immer, die Argumentation des Anwalts kann ich nachvollziehen und wenn er da ein Beweis-Loch der Beklagten sah - umsobesser für die Kläger

    meint

    Peter

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1254243021000

    @mosaik sagte:

    Vorwurf meinerseits: der Konsument hat auch eine gewisse "Holschuld". Es gibt sehr wohl Dinge, über die ein Reise-Konsument ungefragt informiert werden muss. Aber dieser Punkt fällt nicht darunter.  

       

    Dies sah das AG Hamburg, zumindest in Bezug auf eine Flugbuchung ganz anders:

    In der Verhandlung gegen das Reisebüro sagte der Richter, dass zur Beratung bei der Auswahl eines Fluges bzw. einer Airline auch das Ansprechen des Themas Storno gehört, sprich, die Frage, ob ein Ticketmit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll.

    Darauf darf laut Rechtsprechung auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht.

    Amtsgericht Hamburg, Az.: 14 C 391/07

    Von daher ist doch eher von einer "Bringschuld" eines Reisebüros in diesem Punkt auszugehen. 

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1254245787000

    lieber @privacy, deine Einwürfe in Ehren, aber sie treffen (wieder einmal) nicht zu, weil sich dieses Urteil mit Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Linienflügen auseinandersetzt.

    "Zum Umfang der Beratungspflicht eines Reisevermittlers bei Auswahl eines Linienfluges gehört auch die Aufklärung über die jeweils  anwendbaren Stornierungsbedingungen"

    Weiters wird in der vierseitigen Urteilsbegründung von "Beförderungsunternehmen", "Beförderungsvertrag" und aus einem solchen resultierende Beratungspflichten gesprochen. Denn mitnichten muss ein Passagier grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Fluckticket nicht erstattungsfähig ist, da es ja nach wie vor eine Reihe solcher Tarife gibt.

    Hingegen ist bei Pauschalreisen allgemein bekannt, dass eine Auflösung eines Reisevertrages nur unter Bezahlung von Stornogebühren möglich ist, deren Höhe nach Zeitpunkt varieren können. Es gibt aber keine mir bekannte Vorschrift, dass ein Vermittler den Kunden bei Abschluss einer Pauschalreise darauf hinweisen muss, dass der Veranstalter eine - hohe - niedrige Stornogebühr im Fall einer gewünschten Auflösung verlangt. Er ist verpflichtet, die AGB nachweislich auszuhändigen - und zwar vor Buchungsabschluss. So hat der Kunde auch die Möglichkeit, wichtige Punkte für ihn vorher für sich zu klären!

    Ich sehe daher im Thread-Fall sogar eher die Pflicht der Kunden - weil ihnen gerade dieser Punkt wichtig sein könnte - dass sie ausdrücklich sich nach der Höhe der Stornosätze von sich aus erkundigen.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1254246900000

    Hallo Mosaik,

    natürlich habe ich ausdrücklich auf das Urteil in Verbindung mit Linienflügen verwiesen. Das konnte ja jeder nachlesen. Allerdings sehe ich da keinen gravierenden Unterschied bei der Erbringung von Leistungen in einem Reisebüro. Und solange es kein gegenteiliges Urteil gibt oder gar eine Bestätigung, wonach die Stornokosten bei Pauschalreisen explizit nicht genannt werden müssen, steht der Service eines Reisebüros im Vordergrund. Als Kunde erwarte ich einfach eine umfassende Beratung.

    Will ich mich als Reisebüroinhaber keinem Risiko aussetzen, weise ich eben, auch ungefragt,  auf die Stornogebühren hin. Und dass diese in den letzten Monaten, teilweise gravierend erhöht sind, schon alleine wegen der in Mode gekommenen minitiösen Zusammenstellung von Pauschalreisen zum Zeitpunkt der Nachfrage, bedarf ja keiner weiteren Erwähnung. Und nicht jeder Kunde beherrscht dieses Einmaleins.

    Reisende. unerwartet konfrontiert mit einer Stornogebühr von 70 Prozent, auch unabhängig vom Reisezeitpunkt: Da interessiert es doch sehr, wie Richter dies  sehen und ob sie tatsächlich einen Hinweis darauf nicht für erforderlich halten. Sinnvoll wäre es allemale. Natürlich ist es für Reisebüroinhaber einfacher, die Argumentation anders herum zu führen.

    Nichts für ungut, aber so sieht es nunmal aus. Und wenn es noch nicht geklärt ist, dann wäre eine Klärung äußerst hilfreich.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1254254608000

    Das Thema "umfassende Beratung" hatten wir schon. Es gibt einseits gesetzliche Vorschriften andererseits moralische Verpflichtung und natürlich das gewisse "Etwas", das die bessere Beratung ausmacht.

    Aber jetzt red i amal Klartext:

    Thread-Beginner schreiben von Gründen, die sie nicht nennen wollen, waren 33 Tage vor Abreise im Reisebüro, waren erstaunt über die Höhe der Stornogebühr - man hatte angeblich 10 - 20 Prozent "im Allgemeinen" mitgeteilt.

    Haben die Kunde nie zu Hause auch nur einen Blick auf die für sie jetzt auf einmal angeblich so wichtigen Bestimmungen geworfen?

    Haben sie auf irgendetwas spekuliert, was 10 Prozent Stornogebühr aufgewogen hätte?

    Haben sie einmal im RB nachgefragt?

    Wir kennen diese Antworten nicht. Aber ich sage dir aus meiner nunmehr 30jährigen Praxis: da steckt etwas dahinter, was wir nicht kennen oder bereits Erfahrung in solch Art von Stornierung. Jedenfalls meine ich, dass man nicht immer alles und jedes der "Beratung" zuschieben kann und darf. Es gibt so etwas wie Eigenverantwortung.

    Und noch eine wichtige ERfahrung von mir: anfangs habe ich immer brav wirklich alles abgefragt und erklärt und nachgeblättert. Bis mir einmal ein Kunde erklärte, dass er eigentlich ungern bei mir bucht, weil ich so bürokratisch vorgehe - es sei nur die günstige Lage des Bürors... Verstehst? Die Kunden wollen gar nicht den ganzen bürokratischen Tam Tam vorgekaut bekommen! Das macht ihnen Angst, nimmt ihnen die Urlaubsfreude.

    Letztes Jahr hatte ich einen Kunde, der wollte ganz genau erklärt bekommen, warum er bei mir drei Mal unterschreiben muss. So was hat er noch nie getan! Drei Mal deshalb, weil damit gemäss herrschender Rechtslage das Reisebüro mit der Anmeldung auf der ganz sicheren Seite ist.

    Alles klar? ;)

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