• dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1563202714969

    Habe soeben die Nachricht von HC bekommen, dass Schauinsland sich weigert die Gebühr für die stornierten Sitzplätze zu erstatten, da wir ja mit der Umbuchung einverstanden waren. Wir sollen uns an Sundair wenden. Das hatten wir ja schon, auch die weigern sich, weil es so in ihren AGB's steht. Ich weiß jetzt nicht weiter, vor allen Dingen verstehe ich nicht, was das mit der von uns nicht verschuldeten Umbuchung zu tun hat, dass man uns die Gebühren nicht erstatten will.

    Hat es Sinn noch ein Schreiben an Schauinsland zu schicken und nachzuhaken? Ich glaube, dass wir dann dieselbe Auskunft wie HC bekommen.

    Einen Anwalt einzuschalten, halten wir aufgrund der geringen Summe von 120 Euro nicht für gerechtfertigt, trotzdem kommt es uns vor, als ob man uns über das Ohr gehauen hat. Erstens zahlen wir mehr für die Umbuchung und dann noch diese 120 Euro. Wenn wir gewusst hätten, dass Schauinsland der Meinung ist, durch die Umbuchung ist alles in Ordnung, hätten wir das Ganze storniert.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1563205645138 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich würde denen schlicht und einfach einen Mahnbescheid schicken, zumal euer Einvernehmen zur Umbuchung ja gar nicht gefragt war ...

    Wenn du magst kannst du auch noch die Schlichtungsstelle einbeziehen, vielleicht erreichen die was?

    Grundsätzlich haben die meisten Airlines diese Passus hinsichtlich der Nichterstattbarkeit von Serviceleistungen .

    Das gilt aber nur dann, wenn der Fluggast umbucht oder kündigt, nicht wenn der Beförderungsvertrag nicht mängelunbehaftet erfüllt wird durch das LVU.

    Der Beförderungsvertrag sollte insoweit geändert werden, als ein abweichender Rückflughafen angeboten wurde. Dies berechtigt den Fluggast zur einseitigen Kündigung des Vertrages mit Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen - selbstverständlich auch der der Reservierung eines Sitzplatzes.

    Sorry, aber ich finde es geradezu peinlich, dass sich sundair auf "die AGB" beruft (stimmt zudem nicht, der Hinweis ist der Gebührentabelle zu entnehmen!), an sich sollte ihnen bekannt sein, dass AGB durchaus angreifbar sind?

    Wie dem auch sei, diese Nichterstattbarkeit betrifft nur Fälle, in denen der Fluggast selbst Änderungen vornimmt, aber nicht jene, bei denen das LVU ihm irgendwelche schrägen Gabelflüge unterjubeln möchte!

    Wär ja noch schöner!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1564660277893

    Hallo vS,

    habe Schauinsland angeschrieben, folgende Antwort bekam ich:

    "was meinen Sie mit einer Rückabwicklung? Sie erhielten am 04.07 eine Änderung des Rückfluges auf den Abflughafen Hannover.

    Bei dieser Änderung handelt es sich um eine zumutbare Änderung, da ein kostenfreies Zugfahrticket inkludiert ist und der Flughafen innerhalb von 2 Stunden erreichbar ist.

    Am 12.07 wurde dann im Auftrag von HolidayCheck sowohl der Hinflug, als auch der Rückflug erneut auf Ihren Wunsch umgebucht"

    Natürlich haben wir umgebucht, weil wir keine Zugverbindung zu diesem Zeitpunkt haben, außer einer Regiobahn mit 4 Stunden Fahrt und 3maligem Umsteigen. Zusätzlich einem ca. 2stündigem Aufenthalt in Hannover mit 2 Koffern, 2x Handgepäck und Taucherausrüstung. Das sehen wir nicht als zumutbare Änderung. Ebenso haben wir nicht "erneut" umgebucht, sondern einmal umgebucht. Das Problem ist, dass uns zu diesem Zeitpunkt weder HC noch Schauinsland mitteilen konnten, ob wir eine Erstattung unserer Kosten bekommen. Schauinsland lässt es jetzt so aussehen, als ob wir einverstanden gewesen wären mit der Nichterstattung der Kosten, weil wir umgebucht haben. Das entspricht nicht den Tatsachen.

    Sundair meldet sich nicht. Der Witz war, sie haben mich vor einpaar Tagen angerufen und wollten auch die Sitzplatzreservierung für den Hinflug ändern, sie wollten uns Einzelplätze getrennt zuweisen. Habe auch hier schriftlich eine Forderung geschickt.

    Das alles hat ein sehr schlechtes Gschmäckle. Als Kunde sind einem die Hände gebunden, da man wegen so einer geringfügigen Summe keine großen Geschütze auffahren möchte. Trotzdem fühlen wir uns betuppt.

     

  • vonschmeling
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    geschrieben 1564686033622 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Zu Recht! (fühlt ihr euch beduppt!)

    Zunächst einmal ist der Start- und Zielflughafen keine Frage der "Zumutbarkeit", das sind feste vertragliche Vereinbarungen, und eine Änderung hebt den Vertrag auf. Anders ausgedrückt ist es vertragsbrüchlich, einfach mit dem Hinweis auf die angebliche "Zumutbarkeit" einen Pauschalreisegast von A nach B umzubuchen, vollkommen unbeachtlich der relativen "Zumutbarkeit" von sagen wir mal gewöhnich einer Anreise von 2h.

    So geht das nicht, und genau das solltet ihr Schlauinsand mal ganz unmissverständlich wissen lassen.

    Schlimm genug, dass man sich schon rumstreiten muss wegen Verschiebung der Reisezeiten oder Änderung des Carriers - das ist ja aber tatsächlich in einem gewissen Maß gesetzgeberisch sanktioniert, im Gegensatz zum Ab- und Anreiseort.

    Diesbezüglich gibt es auch keine Möglichkeit, die Verbindlichkeit per AGB aufzuweichen oder gar auszuschließen.

    Wegen des Vertragsbruchs von Schlauinsand (Änderung Anreiseflughafen) habt ihr eine Nachbesserung verlangt (völlig korrekt!) und erhalten.

    Die Kosten, die euch durch die mangelhafte Erfüllung des Vertrages entstanden sind, sind zu ersetzen - da gibt es kein Vertun!

    Wie bereits gesagt würde ich einmalig den Hergang erneut schildern, eine sehr kurze Nachfrist setzen mit Ankündigung eines Erlasses eines Mahnbescheides, sollte diese ungenutz verstreichen.

    Den Mahnbescheid kannst du online beantragen, kosten bei dem Streitwert ein Nasenwasser.

    Falls du noch Fragen hast kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1566322109261

    Kurzer Zwischenbericht. Hatte Sundair angeschrieben, weil Schauinsland der Meinung ist, die sollten erstatten. Sundair reagiert nicht auf Anschreiben. Habe Schauinsland jetzt eine Frist gesetzt bis nächste Woche. Mittlerweile ist mein Mann so sauer über die überheblichen Antwortschreiben von Schauinsland, dass er gewillt ist, auch wegen der geringfügigen Summe zum Anwalt zu gehen. Schauinsland beharrt weiterhin darauf, wir hätten der Umbuchung zugestimmt und deswegen müssten sie die Sitzplatzreservierung nicht erstatten.

    Mit dem Mahnbescheid kennen wir uns nicht aus und wissen auch nicht, wie Schauinsland dann reagiert und ob sie überhaupt reagieren.

    Ich berichte weiter.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1566322587420

    Sie müssen auf einen Mahnbescheid reagieren, dagrowe - den kannst du online erstellen, das ist wirklich pipifax einfach!

    Wenn sie nicht widersprechen wird automatisch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, du brauchst vor dem AG noch nicht mal einen Anwalt.

    Die Kosten sind halt angemessener im Blick auf den Streitwert.

    Ferner könnt ihr eine Schlichtung anstreben, die kostet dann erst einmal gar nix.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dagrowe
    Dabei seit: 1318896000000
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    geschrieben 1566323122506

    Mal 'ne vermutlich dumme Frage, wie geht's weiter, wenn sie widersprechen? Wenn ich an die E-Mails von denen denke, werden sie bestimmt widersprechen.

    Das mit der Schlichtung ist interessant. Werde ich mir durchlesen.

    Wir wollen jetzt Silvester auch nach Ägypten. Schauinsland hat gute Angebote für unsere ausgewählten Hotels. Aber irgendwie sträubt sich da bei uns alles:smile:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1566323590405

    Übrigens hat Schlauinsand keine besonders gute Beleumundung hinsichtlich der Thematik Konfliktlösung, vielleicht sollten sie da mal an sich arbeiten? :flushed:

    Ferner scheint SundAir auch ein ziemlich eigenmächtiges Süppchen zu kochen und beispielsweise IATA Empfehlungen betreffend handicapped passangers geflissentlich zu ignorieren.

    Ich nehme an diesen Weg der Beschwerde habt ihr bereits probiert?

    Hinweise zur Streitbeilegung findest du, wenn du auf der Website der SundAir ganz nach unten scrollst und den button Impressum klickst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1566324256390 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sorry, ich hab noch an den Links gemotscht - deine Frage ist keineswegs dumm!

    Im Falle des Widerspruchs wird - wenn du das im Mahnbescheid entsprechend angibst! - direkt das streitige Verfahren eingeleitet, beide Seiten können dann darlegen und wenn es nicht schon im Vorwege zu einer Einigung kommt wird ein Verhandlungstermin anberaumt.

    Jedenfalls würden sie dann merken, dass sie euch ernst nehmen sollten!

    Ich würde trotzdem den Weg SundAir Schlichtung optieren, Schlauinsand nimmt an keiner Verbraucherschlichtung teil ... (!!)

    Edit: Eine ausbleibende Rückmeldung zu eurem Anliegen ist wie eine Ablehnung zu werten.

    Was eure Urlaubsplanung betrifft ist guter Rat nicht möglich, das müsst ihr ganz allein entscheiden.

    Wenn alles fluppt mag ein "gutes Angebot" ja verlockend sein, wenn aber an sich eindeutige Sachstände einen solchen Lämmerschwanz an fruchtlosen Debatten nach sich zieht ist preiswert nicht mehr der richtige Terminus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dagrowe
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    geschrieben 1566566710606 , zuletzt editiert von dagrowe

    Haben heute die Antwort von Schauinsland bekommen. Natürlich weigern sie sich, da die Sitzplatzreservierung nicht über sie lief und bezahlt wurde, sollen wir uns an die Fluggesellschaft wenden.

    Leider ist die Möglichkeit nicht gegeben, bei HC Sitzplatzreservierungen vornzunehmen. Die Frage ist natürlich, hätten sie dann erstattet oder eine faule Ausrede.

    Sundair hat sich nach meinem Schreiben nicht gemeldet und als nicht Eingeweihter ist es nicht nachvollziehbar, wer letztendlich die Schuld an diesem Gabelflug trägt.

    Wir haben jetzt auch keine Lust mehr, weitere Schritte zu unternehmen, der Aufwand ist uns einfach zu hoch. Allerdings werden wir in Zukunft nicht mehr Schauinsland buchen. Wir hatten vor ein paar Jahren schon einmal ein ähnliches Problem mit Tui, da wurden die PLätze anstandslos bezahlt. Haben da aber über Tui gebucht und die Sitzplatzreservierung ebenfalls.

    Wir sind jetzt leider am Überlegen, ob wir in Zukunft nicht direkt beim Reiseveranstalter buchen, dort die Sitzplatzreservierung vornehmen um im Streitfall das Geld zurück zu bekommen.

    Vielen Dank für deine Hilfe, bis auf den Mahnbescheid haben wir wirklich alles versucht, aber jetzt wird es uns zu kompliziert und fängt auch richtig an zu nerven. So kommt keine Urlaubsfreude auf und daher lassen wir es jetzt.

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