So, so, der Kunde ist also wieder der Dumme .....
gelihoppe hat eine Reise gebucht und darüber eine Bestätigung erhalten. In meinen letzten beiden Bestätigungen war die Zahlungsart ausdrücklich vermerkt, für die Zahlungsart Kreditkarte fiel ja auch zusätzlich ein Entgelt an. Damit ist die Zahlungsart Vertragsbestandteil.
Immer vorausgesetzt, dass das Kreditkartenlimit nicht überschritten wurde, kann bis heute (26.04.) die Abbuchung von einer bis Ende April gültigen Kreditkarte nicht gescheitert sein - mit welchem Recht sollte also der Reiseveranstalter eine einseitige Vertragsänderung durchführen können?
In den Zahlungsbedingungen von Neckermann heißt es sogar: "Wenn ... Sie mit Kreditkarte zahlen erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto rechtzeitig zu den Fälligkeitszeitpunkten" Hier noch von einer "Bringschuld" zu sprechen, ist Nonsens - oder soll man das Geld in Oberursel vorbei"bringen"?