• Rhodos-Peter
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    geschrieben 1430152344000

    @gelihoppe

    eine Kreditkarte ist immer gültig bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats und des Jahres der auf der Karte angegeben ist.

    Und wie Du schreibst, hast Du auch eine Nachfolgekarte bekommen. Ausreichende Deckung und keinen "Zahlendreher" bei der Übermittlung vorausgesetzt, sehe ich bei Dir kein Verschulden. XNEC sollte in der Lage sein, die angebotene Zahlungsmöglichkeit auch zu belasten, warum XNEC das nicht hinbekommen hat, weiß ich natürlich nicht.

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • curiosus
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    geschrieben 1430161182000

    @'gelihoppe' sagte:

    Die Anzahlung ist gar nicht erfolgt. Ist uns aber nicht aufgefallen.

    ...und damit ist eigentlich auch schon alles hinreichend klar, woran es lag und welche Konsequenzen daraus resultieren.

    Vielleicht klappt es bei der nächsten online-Buchung, bei der übrigens mails sehr wohl eine 'Verbindlichkeit' haben, für die TO besser. ;)

  • Armin
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    geschrieben 1430161644000

    ..wobei die Thomas Cook-Gruppe wie auch z.B. Vtours zu den Veranstaltern zählen die inzwischen per email automatische Zahlungseingangsbestätigungen versenden.

  • kiotari
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    geschrieben 1430161942000

    gelihoppe:

    Sorry, und die Kreditkarte war bis Ende April 2015 gültig (04.2015). Es gibt auch eine Nachfolgekarte mit der gleichnNummer, nur mit anderem Enddatum.

    Die Nachfolgekarte hat auch eine andere Prüfnummer !

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • curiosus
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    geschrieben 1430169015000

    ...welche nicht relevant ist, bei einer ersten Buchung (Anzahlung) auf der da noch gültigen Karte. Diese erfolgte allerdings ja bekanntlich nicht, so daß der Fehler nicht an der Gültigkeit oder des sich geänderten Sicherheits-Codes lag.

  • ikiukas
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    geschrieben 1430170899000

    Was letztendlich darauf schliessen lässt, dass @gelihoppe die Kreditkartennummer falsch eingetippt hat.

    Ich kann auch nett, bringt aber nix...
  • vonschmeling
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    geschrieben 1430172395000

    Maßgeblich für die rechtliche Betrachtung ist die Aussage "ist uns nicht aufgefallen" (dass auch die Anzahlung nicht belastet wurde). Damit ist der Kunde im Verzug- systemisch (eine übergeordnete händische Kontrolle kann ggf. nicht erwartet werden).

    Ich bezweifle einen Übertragungsirrtum - dergleichen wird tatsächlich i.d.R. ad hoc abgeworfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • 40cent
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    geschrieben 1430251507000

    @ikiukas sagte:

    Was letztendlich darauf schliessen lässt, dass @gelihoppe die Kreditkartennummer falsch eingetippt hat.

    Wenn dem so ist, hat XNEC aber eine erhebliche Mitschuld und sine Prüfungspflichten vernachlässigt.

    Kreditkartennummern haben (wie z.B. auch eine IBAN) Selbstprüfziffern, über die sich ihre Richtigkeit ermitteln läßt, siehe z.B. hier.

    Damit findet man zwar nicht heraus, ob eine Karte wirklich ausgegeben wurde, nicht gesperrt ist und Bonität besteht, aber Tippfehler - wie gelihoppe unterstellt wurden - lassen sich damit einfach ausschließen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1430260537000

    Diese Variante war bereits ausgeschlossen, just my 40cent  ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mimowetter
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    geschrieben 1430405989000

    Ich schließe mich @Rhodos-Peter an ("XNEC sollte in der Lage sein, die angebotene Zahlungsmöglichkeit auch zu belasten") zumal XNEC dafür ja vermutlich auch einen Aufpreis genommen hat. Bei NEC waren zumindest immer 1% üblich.

    Kann der RV den Vertrag (hier: Zahlungsbediungen) ohne Zustimmung des Kunden verändern? > fraglich! Bei gültiger Karte und gedecktem Konto wohl kaum.

    Kann der RV sich auf eine Mail berufen, deren "Zustellung" er im Zweifelsfalle wohl kaum nachweisen kann? Hier wird´s spannend - man stelle sich den "umgekehrten" Fall vor: Kunde schickt Stonierung mit einfachem Brief; RV behauptet, Brief ist nie angekommen > in 99% der Fälle geht das sicher für den Kunden böse aus.

    Wird XNEC einlenken? Wohl kaum! Meine Erfahrungen mit NEC waren:

    5 eigene Telefonate mit div. Mitarbeitern des "Service"-Centrums: Stornokosten 640 Euro

    1 Anwaltstelefonat: Stornokosten Null Euro.

    @gelihoppe

    Eine "eigenständige" Rechtschutzversicherung haben Sie vermutlich nicht, sonst wären Sie sicher längst bei einem Anwalt. Aber vielleicht sind Sie versichert ohne es zu wissen?

    Wer vor dem 31.12.13 beim ADAC eine Partner-Plus-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte, ist automatisch für Fragen des Reise-Vertragsrechtes versichert und ab dem 01.01.2014 gilt das für jede abgeschlossene Plus-Versicherung (ohne "Partner-Vorbehalt"). Ich habe vor kurzem noch mit einem Bekannten gesprochen, dem gar nicht bewusst war, dass er über diese Mitgliedschaft auch Fragen zum Reiserecht klären konnte.

    Ansonsten helfen auch die Verbraucherberatungen. In NRW kostet eine persönliche Rechtsberatung ab 9 Euro, mit Anwalt ab 30 Euro. Vielleicht schicken Sie aber einfach zunächst eine Anfrage an die allgemeine e-Mail Adresse; gute Erfahrungen habe ich in dieser Hinsicht mit der in Hamburg gemacht - in aller Regel antworten die schnell.

    info(at)vzhh.de

    Immer dann, wenn die Klärung einer Frage im allgemeinen Interesse liegen könnte (hier z. B. die Frage der Rechtsgültigkeit einer eMail wenn der Zugang bestritten wird), spart man sich hier vielleicht ein individuelles Vorgehen.

    Und schlussendlich (vor dem eigenen Prozessrisiko) bleibt noch der Weg über die Medien, der Bericht zu AirBerlin hat wieder einmal gezeigt, dass sich monatelange Probleme wie eine Seifenblase in nichts auflösen, sobald eine Kamera vor der Konzernzentrale auftaucht. Im Gebiet des WDR würde ich mich an die Redaktion von Markt oder Servicezeit wenden oder an die Redaktion von WISO beim ZDF.

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