Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

  • Mausebaer120
    Dabei seit: 1156636800000
    Beiträge: 28975
    Zielexperte/in für: ZE
    geschrieben 1303374958000

    "Wer eine extrem billige Reise gebucht hat, kann das Pech haben, dass der Veranstalter das Angebot für ungültig erklärt. Selbst wenn der Schnäppchenpreis vorher telefonisch bestätigt wurde.

    Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervorgeht, können zu extreme Billigangebote vom Veranstalter storniert werden. Und zwar dann, wenn das Missverhältnis zwischen Preis und angebotener Leistung so groß ist, dass der Käufer es ohne weiteres erkennen kann. Da nützt auch der geschlossene Kaufvertrag nichts, selbst wenn dem Verbraucher auf Nachfrage der zu niedrige Preis bestätigt wurde."

     

    Der ganze Artikel zum Urteil kann hier auf focusonline nachgelesen werden klick mich.

    Quelle: www.focus.de

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1303376507000

    ich habe mir den ganzen artikel mal angeschaut.

    irgendwie widersprechen die sich doch da.

    es heißt, dass der bucher erkennen muß, dass es ein mißverhältnis zwischen preis und leistung besteht.

    die netten angestellten, die den preis telefonisch nochmals bestätgit haben, müssen das aber scheinbar nicht erkennen.

    denn dort hätte man ja schon intervenieren können bzw. erkennen können, dass was mit dem preis nicht stimmen kann.

     

    und wie immer ist der verbraucher der dumme.

     

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1303377302000

    Da stimme ich uneingeschränkt zu. Ich habe das Urteil am Montag in der SZ gelesen, und mich auch gefragt, wer -wenn nicht die eigenen Mitarbeiter- sollte diesen Irrtum in der software bemerken. Das Gericht hatte angeführt, das sie aber nur auf das zurückgreifen können was im System hinterlegt ist. Schon komisch. Das bedeutet ja, das der Urlauber einem günstigen Preis nicht mehr trauen darf, und durch dieses Urteil aufgefordert wird, selbst den Preis auf den Wahrheitsgehalt zu untersuchen. Allerdings war hier der Preisunterschied sehr hoch ( real dreifach höher ).

    Gruss Gabriela

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1303379940000

    Zum einen ist das nichts Neues (hier im forum gibt es doch genügend Beispiele), zum Anderen geht es im Ende um etwas anderes, und zwar um § 122 BGB, die Schadensersatzpflicht bei einer Anfechtung.

    Vermutlich wird das in der Urteilsbegründung auch anders aussehen, als das was die Presse reißerisch daraus macht. Rechtlich finde ich das Urteil in Ordnung.

    Viel wichtiger wäre meiner Meinung nach, strengere Regeln im Hinblick auf die Möglichkeiten der Anfechtung zu setzen. Hier ist der Verbraucher wirklich der Dumme, denn in aller Regel hat er nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich eben NICHT um einen softwarefehler handelte.

  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 8032
    geschrieben 1303386134000

    Ich plane eine Reise, mache mich im Internet schlau und finde ein Super-Schnäppchen. Ich buche und freue mich. Wenn ich dann die Info erhalte, dass es sich um einen Software-Fehler handelt und der Preis so nicht stimmt usw.... dann wäre mir das Urteil plausibel.

    Wenn ich aber zur Absicherung noch einen Anruf tätige und dieser Mitarbeiter mir das Ganze noch bestätigt, würde ich Laie die Sachlage anders sehen. Gerade dieser Mitarbeiter, der ja dann wohl vom Fach wäre, müßte stutzig werden und ggf. die Sache erstmal abklären. Sein OK wäre für mich auch entscheidend gewesen.

    Wenn das Schule macht, na dann Kunde - Gute Nacht.

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1303389014000

    Ist doch schon die gängige Praxis und absolut nicht neu.

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
    Beiträge: 1333
    geschrieben 1303397019000

    Es wäre noch wichtig zu erfahren , welche Fristen gibt es bei einer Anfechtung des Reisepreises durch RV ?

    Oder habe ich es überlesen ?

    Gruss.

    ***suum cuique***
  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
    Beiträge: 8032
    geschrieben 1303397110000

    Für mich war´s schon neu, aber liegt vielleicht auch daran, dass ich generell nicht so ein Schnäppchen-Jäger bin...

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1303400151000

    Wenn ich mich richtig erinnere war das "Schnäppchen-Angebot" zeitlich befristet, und der Reisetermin abgelaufen, so das auf Vertragserfüllung sowieso nicht geklagt werden konnte. Was mich aber wundert ist, dass das Urteil rechtskräftig sein soll. Der Streitwert müsste weit über  € 600.-- gelegen haben ( Ersatzreise plus Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude). Es kann auch kein Anerkenntnisurteil sein, da der Reisende als Kläger aufgetreten ist.

    Hier würde mich wirklich die wörtliche Urteilsbegründung interessieren. Schliesslich ist doch nicht bei einem call-center die Rückfrage und Bitte um Bestätigung des Preises erfolgt.

    Ansonsten ist für mich die Begründung des Urteiles auf die ins Auge fallende Diskrepanz nachvollziehbar, aber wo ist da die Grenze ? Einen grundsätzlichen Freibrief für die RV darf es nicht geben, ausgewiesene Preise mit dem Argument eines software-Fehlers zurücknehmen zu können. Er muss seinen Laden im Griff haben, und wenn vom Kunden die Nachfrage kommt ob der Preis ok ist muss er spätestens reagieren. Wie es gelaufen ist ist das Urteil unbefriedigend. Aber wie gesagt, was steht in der Begründung.

    Gruss Gabriela

  • bernardo2001
    Dabei seit: 1190419200000
    Beiträge: 248
    geschrieben 1303406488000

    Hallo,

    ich denke, dass sind wir alle selbst Schuld. Jeder fuer seine Branche. Wir haben uns die Leutchen doch so erzogen, die glotzen doch nur alle noch in diesen leicht rechteckigen Kasten und es geht nach dem Motto: Das ist richtig, das steht hier doch so!

    Wer denkt denn noch logisch - leider viel zu wenige Mitbuerger.

    Heute hatte ich am Flughafen Duesseldorf zu tun. Dort gibt es zwei Etagen wo sich ein Reisebuero an das naechste reiht. Ich bin da mal durchgelaufen - jeder der Counter war besetzt. Und alle Mitarbeiter dort, aber wirklich alle, glotzten in den Kasten. Ich habe gefragt, was man dort macht und einer der Mitarbeiter sagte mir: 'Neue Angebote suchen'. Und wenn Du das staendig machst, was passiert da, Du hoerst auf zu denken...... Die Leutchen suchen Angebote, schreiben diese auf diverse Zettel, wo man sich die Bude mit vollkleistert und garantiert faellt niemandem auf, wenn sich da ein Fehler beim RV eingeschlichen hat...... wenn er auch noch so eklatant ist.

    Viele Gruesse

    bernardo2001

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!