@Alfred Tetzlaff
Ja, und weil du "Methode" nicht beurteilen kannst, solltest du sie am besten gar nicht erwähnen! "Methode" wäre in diesem Fall ein Synonym für die Unterstellung der arglistigen Täuschung.
Was sollte die "Methode" denn auch erbringen - außer schlechter Propaganda??
Keine Ahnung, ob dir die Hände zittern, aber ob nun beim Media Markt oder beim Bio-Huhn auf dem Wochenmarkt - falsche Auszeichnung verpflichtet den Händler nicht zwingend, die Ware zu einem erheblich zu niedrigen Preis zu verkaufen.
Maßgeblich ist die Erklärbarkeit des Irrtums, also beispielsweise "wir haben anstatt der 4 eine 2 eingepflegt/geschrieben", es sich also nicht um einen Kalkulationsirrtum handelt (z.B. hier: Aufpreis für Poolvilla beim Gesamtangebot einfach in der Addition vergessen).
Ggf. müsste der Veranstalter dann nachweisen, dass der Preis ruinös für ihn wäre, um den Vertrag nicht erfüllen zu müssen.
Einfacher zu beurteilen sind also die extremen Abweichungen (vergessen einer Null), jedoch kann es durchaus auch ein Anfechtungsgrund sein, wenn der Verkäufer versehentlich 2.800 anstatt 4.800€ an die Ware schreibt.
Hat er sich jedoch verrechnet und 1.000€ für Poolvilla sowie die 1.000€ für den Meerblick schlicht vergeigt, sieht die Sache für ihn schon anders aus und eine Anfechtung ist erheblich schwieriger.