Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1321286654000

    Aber behaupten kann man diesen komplett sinnfreien Unsinn ja mal :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28990
    geschrieben 1321297183000

    Klar, die Schreiberei geht ja recht fix.

    Das Sich-zuvor-Informieren dauert 'nen Tacken länger...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1321302568000

    @Amidala72

    Um zu behaupten, "Kritik würde nicht gern gesehen", müsste man begreifen was Kritik ist, vorallem angemessene Kritik.

    Das Prädikat nicht wert ist ein unterirdischer Verriss eines Anbieters, weil dieser einen Fehler gemacht hat, ebenso wenig die völlige Ignoranz jeglicher Argumente. Zudem muss man kein Experte sein, @Kourion hat flux auf zwei maßgebliche Informationsquellen hingewiesen, die hier jedem zugänglich sind. Sie entlarven auch die Behauptung, solche Fehler kämen bei anderen Veranstaltern nicht vor, als Irrtum. Allerdings kann man nachlesen, dass man auf diplomatischem Wege durchaus zu einer Einigung kommen kann - das kam für dich anscheinend nicht infrage?

     

    Seinem Ärger über ein vermeintliches "Superschnäppchen", das sich nach wenigen Tagen als Rechenfehler entpuppt, darf man hier auch Luft machen - sofern man dabei "anständig" bleibt. Deine Enttäuschung in allen Ehren ... aber wenn du dich in die Nähe von "übler Nachrede" begibst, solltest du dir doch bewusst machen, dass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt und du u.U. aus ganz anderen Gründen anwaltlicher Unterstützung bedarfst, als du geplant hattest! 

     

    Letztlich schadet man mit solcher Reaktion nicht etwa dem Veranstalter, sondern nur sich selbst ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1321305383000

    ich gebe amidala allerdings an einer stelle recht.

    wie soll man denn bitte erkennen, was ein "angemessener" preis ist?

     

    neulich gab es mal einen systemfehler bei neckermann. dort wurde eine türkei-reise für ein bestimmtes hotel für 39 eur (1 woche ai inkl. flug) angeboten.

    dass es sich dabei um einen offensichtlichen fehler handelt, kann wohl jeder mensch einschätzen.

    bei einem preis von knapp 3000 eur für 2 erw. und 1 kind (kfp???) für 10 tage würde ich nicht ins grübeln kommen, ob der preis stimmen könnte.

     

    was mich auch ärgern würde, wäre , dass der va erst einmal die komplette prozedur anschmeißt (bestätigung, anzahlung kassieren, etc), um dann später festzustellen, dass es doch ein fehler war.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1321307854000

    @Lexi

    Unbestritten, aber dass das Angebot ein "Superschnäppchen" zu sein scheint, hat Amidala72 gleich nach der Buchung im Türkeiforum kommuniziert. Also wird sie verglichen haben ...

    Darum geht es aber nicht und wurde zudem von ihr selbst thematisiert.

     

    Was meinst du, mit "der kompletten Prozedur"?

    Es ist doch aus den Schilderungen offensichtlich, dass auch die Mitarbeiter von GTI in Treu und Glauben gehandelt haben und den hinterlegten Preis für korrekt hielten!?

    Ergo haben sie verkauft, das ist die Aufgabe eines Veranstalters! Irgendwann hat einer den Fehler als solchen bemerkt und die Notbremse gezogen - wie ich finde einigermaßen rechtzeitig.

     

    In Kürze:

    Es war ein Irrtum, er wurde schnell bemerkt (vom Anbieter) und sodann korrigiert.

    Verbraucher wurde enttäuscht und reagierte sauer.

    Bis dahin ist alles gut ...

    Nur wenn man mit Hausnummern wie "Sch...laden" und "Schrott verkauft" um´s Eck kommt, ist es mit meinem Verständnis nicht mehr weit her.

    Zumal kann man sich - wie schon wiederholt gepostet! - allein nach der Lektüre des Eröffnungspostings nicht auf die Einschätzung berufen, der Vorfall sei "einmalig"!?

    Amidala hat genau hier ihren Dampf abgelassen, hätte sich aber über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs bereits informieren können!?

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1321308143000

    @v.s

    das weiß ich alles.

    dewegen schrieb ich, ich gebe der to an  einer stelle recht.

     

    und ja. man kann sich hier informieren.

    es sind halt eben nicht alle so poweruser , wie du und ich.

    manche lesen leider erst nach, wenn gebucht wurde.

    auch das solls geben.

     

    das heißt noch lange nicht, dass man seine gute kinderstube vergessen darf.

    aber verstehen kann ich manche reaktionen schon.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321309438000

    @Lexi

    Man muss kein "Poweruser" sein, um das Eingangsposting des Threads zu lesen, in dem man seine Wut parkt ... SORRY!!??

    :shock1:

    Zudem spazierte man mit dem Schnäppchen im Türkeiforum vorbei, zweifelte im Unterforum Reiseveranstalter und sollte letzten Endes zumindest mitnehmen, dass Unmut auf mehr Verständnis trifft, wenn man sich vorher schon mal den ein oder anderen sehr naheliegenden Sachverhalt einverleibt hat!?

    Allein die Referenz, KEIN Experte zu sein, macht m.E. eine unangemessene Wortwahl nicht wett!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • syncwi
    Dabei seit: 1144108800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1321343686000

    Überflüssiges Zitat entfernt !

    ====

    @Amidala73

     

    Bei uns ist  es genauso !!!

     

    Am  17.10.11 bei GTI für Juli 2012 Reise in die Türkei gebucht. Ziel KBR, Familienzimmer 3 Erwachsene (Eltern und Kind 14 Jahre). Preis ca. 4000,- €.

    Reisebestätigung bekommen und Anzahlung geleistet.

    Also freudig losgelegt und Urlaub an der Arbeit mit Cheffe und Kollegen abgestimmt.

    Sohnemann hat sich schon riesig gefreut usw.

    Am 12.11. (also fast 4 Wochen später) Benachrichtigung erhalten, dass GTI den Vertrag anfechten wird, wegen Erklärungsirrtum (EDV-Daten-Eingabefehler).

    Lt. Rechtsanwalt wäre ein Rechtsstreit zwar möglich, aber inhaltlich wie zeitlich sehr aufwendig. Also Reise storniert (hoffentlich bekomme ich meine Anzahlung zurück) auf weitere Maßnahmen verzichtet und den RV auf persönliche rote Liste gestellt.

     

    Es scheint sich also bei mir nicht um einen Einzelfall zu Handeln.

    Der RV sollte da mal sein Qualitätsmanagement überprüfen.

     

    Syncwi

  • Amidala73
    Dabei seit: 1186704000000
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    geschrieben 1321343877000

    @vonSchmeling

     

    Zwischen Schnäppchen Posting und dem Zweifel im Unterforum liegen 10 Tage !!! an denen einiges passiert ist. Hatte ich aber schonmal geschrieben, deshalb nicht nochmal. Du lässt es hier in deinem letzten Post aber so aussehen, als wäre dies gleichzeitig passiert.

     

    Keine Frage zur von mir getroffenen Wortwahl. Aber wenn ich sauer bin, gehen die Pferde mit mir durch. Bin ein sehr impulsiver Mensch und es fällt mir dann manchmal schwer mich im Griff zu haben. Dazu muss ich aber sagen, dass wenn ich damit in Schwierigkeiten gerate, ich diese auch selber wieder ausbade. ;)

     

    Und ich habe auch nie behauptet, das dieser mir passierte Vorfall "einmalig" wäre, sondern lediglich, dass MIR so etwas noch nie mit den anderen verschiedenen RV, mit denen ich verreist bin, passiert ist. Und dass die Dame in MEINEM Reisebüro, solch einen Fall noch nie hatte. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied ;)

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.
  • Kourion
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    geschrieben 1321354489000

    Ich habe mir nun noch einmal das Urteil angeschaut, auf das Mausebaer sich im Eingangsposting bezieht.

    Daraus geht hervor, dass das Argument "Ich habe nachgefragt", etc. wohl vom Tisch ist (hoffe, ich darf das hier einfügen):

    "... weil die Zeugin ... mehrfach bei der Beklagten angerufen habe. Die bei der Beklagten Beschäftigten können bei ihrer Auskunft auch nur die Preisangaben machen, die in der EDV hinterlegt sind."  Quelle: openjur.de

    @syncwi

    Nein, es ist kein Einzelfall und kommt auch bei anderen RV vor. Siehe Link unten auf der Vorseite - Hinweis auf einen anderen bestehenden Thread. 

    Warum solltest du deine Anzahlung nicht zurückerhalten ? :shock1:

    Möchte auch MaCor (Seite 3) zu einem weiteren Urteil zitieren - kurz über deinem ersten Posting, Amidala :? :

    @MaCor sagte:

    Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung

    Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das Urteil hat auch Bedeutung für irrtümliche Preisangaben bei Reiseangeboten im Internet.

    Quelle: BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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