Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

  • chepri
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    geschrieben 1303407521000

    Es ist wirklich dringend angeraten, sich die Begründung im Original zu besorgen und zu lesen (und vielleicht sogar zu verstehen). In dieser Begründung stehen sicher auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Hier wird nämlich schon wieder fleißig alles bunt durcheinandergemischt, (Anfechtung, Willenserklärung nichtig, Schadenersatz etc.) kein Wunder, man macht sich ja auch nicht die Mühe zu subsumieren.

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1303491649000

    Interessant finde ich, dass der RV lt. Presseartikel verurteilt wurde, die Anzahlung zurückzuzahlen. Wollte er die etwa behalten?

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • chepri
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    geschrieben 1303492473000

    Das dürfte ganz sicher nicht der Fall gewesen sein. Dem Veranstalter wird schon bewußt gewesen sein, dass der Vertrag bei erfolgreicher Anfechtung von Anfang an nichtig ist und deshalb kein Rechtsgrund für die Anzahlung vorliegt. Anders als dem Schreiberling, der halt wild irgendwelche Ausschnitte kopierte.

  • tina1312
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    geschrieben 1303509797000

    Vielleicht habe ich ja auch was überlesen: Bis wann der RV wg. Irrtums denn von der gebuchten Reise zurücktreten. Wir haben z.B. am 13. März eine Reise gebucht für November. Kann der RV jetzt immer noch anfechten?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1303510462000

    @tina1312

    "unmittelbar nach Feststellung des Irrtums" bedeutet immerhin, dass er seit Feb genügend Zeit gehabt hätte, den Preis nachzuprüfen.

    Das wird ihn ggf. zwar nicht hindern, aber rein rechtlich stünde er auf eher tönernen Füßen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Cliffideo
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    geschrieben 1303515302000

    Die Frage, die sich mir stellt:

    Ab wann muss ein "Laie" denn davon ausgehen, ob ein Preis gerechtfertigt ist?

    Im Dezember gab es von Neckermann ein Angebot für ein Teneriffawochenende mit Condorflug, 2 Übernachtungen AI im 3-Sternehotel und Transfer für 125 EUR pro Person.

    Habs telefonisch gebucht und ging durch. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte nur, dass dies ja sehr günstig sei und wünschte eine gute Reise.

    Üblicherweise kostet schon der Flug mehr als der komplette Reisepreis..

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • gastwirt
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    geschrieben 1303516177000

    Wenn man sowas bucht, wird man ja mit diesem Urteil fast zur Selbstanzeige genötigt...... :laughing:

  • chepri
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    geschrieben 1303546205000

    Hi,

    ich hab es zwar schon zweimal geschrieben, aber es scheint wieder untergegangen zu sein. Durch dieses Urteil wird sich die Praxis der "Anfechtungen" nicht ändern, denn im bisher bekannten Text steht ja nichts zur Rechtmäßigkeit der Anfechtung.

    Ich lese daraus lediglich eine Entscheidung im Hinblick auf den zu leistenden möglichen Schadenersatz, den ja der Kläger gefordert hat ("entgangene Urlaubsfreude"). Deshalb wird es ja auch erst zur Gerichtsverhandlung gekommen sein, weil sich der RV geweigerrt haben dürfte, einen solchen zu leisten. Und genau diesen Anspruch hat im vorgetragenen Fall das Gericht verneint (vergl. § 122 II BGB). Nicht mehr und nicht weniger!

    Und wie gesagt: Ich frage mich, warum man da so ein Theater macht, denn neu ist das Ganze wahrlich nicht. Jedenfalls ist es ein Musterbeispiel dafür, was man mit einer dummen Schlagzeile erreichen kann, weil man keine Ahnung hat um was es eigentlich geht.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1303576876000

    Wer möchte, kann das Urteil nachlesen ( bin extra noch raus zu unserer Papiertonne und habe die alte Zeitung rausgekramt )

    AZ 163 C 6277/09

    Das Urteil in Bezug auf die Diskrepanz des Preises kann ich nachvollziehen, aber die Bewertungen des Richters, was den Angestellten des RV`s zuzumuten ist teile ich nicht. Vielleicht ist die Klage völlig falsch angelegt worden, vielleicht hätte eine Klage auf genau diese Aussagen des Personals mehr Erfolg gehabt. Allerdings muss ja immer ein entstandener Schaden nachgewiesen werden. Gab es u.U. zu dem Zeitpunkt eine vergleichbare Reise "nur" zum doppelten Preis statt -wie hier- real zu dreifachen Preis ?

    Natürlich ist das Urteil nur vorläufig rechtskräftig, aber eine Revision erscheint mir nicht erfolgversprechend.

    Gruss Gabriela

  • Biggi12345
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    geschrieben 1308241416000

    Hallo an Alle,

    habe mal eine Frage. Wenn ich eine Reise geblockt habe, aber der Preis sich innerhalb der 3 Tage ( vom Blocken bis zum Buchen ) erhöht, bleibt mir der günstige Preis erhalten oder muss ich den aktuellen teuren Reisepreis bezahlen.

    vielen Dank für eure Antworten

    Biggi

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