@ checker-pit
Das ist ja genau das Problem, wenn der Reiseveranstalter das macht ...
Denn er kann es erst mal "einfach so"!
Du hat dann drei Möglichkeiten:
1) Sein neues Angebot akzeptieren und Dich sehr ärgern.
2) Es ablehnen und Dir was anderes suchen (was natürlich nur dann was bringt, wenn für den Reisetermin noch eine gute Auswahl vorhanden ist)
3) Einen Rechtsanwalt aufsuchen und klagen (ist natürlich auch in Verbindung mit 2) möglich,
Punkt 3 hat natürlich ein paar Haken:
a) Zum einen dauert so etwas. Bei kurzfristigen Buchungen wird das niemals VOR Reisebeginn geklärt sein. Es geht also immer nur um Ersatz für Schaden, den Du im Vetrauen auf einen gültigen Reisevertrag erlitten hast.
Bei langfristigen Buchungen wird ein Gericht eher dazu neigen zu sagen, Dir ist doch nur wenig oder gar kein Schaden entstanden, denn Du hattest die Zeit und Möglichkeiten, nach Alternativen zu suchen.
c) Es ist zwar der Reiseveranstalter beweispflichtig, denn er hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten und muss beweisen, dass er das durfte (Zeitraum zwischen Bestätigung aund Anfechtung; Hättest Du den Preisirrtum erkennen müssen etc.) Jetzt kommt es aber darauf an, wie das Gericht den speziellen Fall sieht, ob der RV es in genau diesem Fall durfte oder nicht ... und das kann leider nie jemand mit Sicherheit voraussagen (siehe auch meine Signatur) ...
Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass in Zeiten der Internet-Communitys und Verbrauchermagazine kaum ein seriöser Veranstalter es wagen würde, ein Angebot für ungültig zu erklären, wenn es nicht wirklich offensichtlich wäre, dass da ein Fehler passiert ist ... deshalb ist das hier alles ziemlich theoretisch ... wenn es in Einzelfällen passiert, können wir hier natürlich gerne anhand der konkreten Details darüber diskutieren, ob der RV im Recht ist ...
Viele Grüße
Sunshine