Supergünstiges Reiseangebot kann ungültig sein wegen Softwarefehler

  • Cliffideo
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    geschrieben 1308268401000

    Hallo Biggi,

    wenn Du mit "Blocken" eine Optionsbuchung meinst, so ist die Reise wie beschrieben bis zum Fristablauf für Dich reserviert, der Reiseveranstalter garantiert Dir also den Flug, das Hotelzimmer mit der angefragten Verpflegung und Transfers zum angebotenen Preis.

    Wichtig ist nur, ob die Option automatisch zur Festbuchung wird oder ob die Option bei Nichtbuchung automatisch wieder freigegeben wird. Meist ist ersteres der Fall.

    Optionsbuchungen sind in den meisten Fällen den Reisebüros vorbehalten, man kann so etwas in den wenigsten Fällen selbst online optionieren.

    EDIT: Es sei denn, der Reiseveranstalter kann eine Preiserhöhung durchsetzen, die in seinen AGBs angegeben ist wie z.B. gestiegene Kerosinkosten oder erhöhte Abflugsteuern. Diese Erhöhung ist dann aber auch nach Festbuchung möglich.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • MaCor
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    geschrieben 1308297354000

    ...eben eine Nachricht aus dem "eigenem Haus" :laughing:

    Wie hätte es denn bei einer schriftlichen Bestätigung des Preises ausgesehen? Da lagen dem Unternehmen dann ja die gleichen falschen Zahlen vor!  :frowning:

    Hier der Hintergrund des Urteils und warum es so ausfallen musste:

    Falsche Preisangabe im Internet wegen Softwarefehlers berechtigt zur Anfechtung

    Wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, kann den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum anfechten. Das Urteil hat auch Bedeutung für irrtümliche Preisangaben bei Reiseangeboten im Internet.

     

    Quelle: BGH, Urteil vom 26.1.2005 - VIII ZR 79/04

    Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1308297707000

    Das wissen wir aber schon lange....... :p :laughing:

  • MaCor
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    geschrieben 1308298829000

    ...genau, bitte die Betonung aber auf wir :p

    Avatar: Koptisch-orthodoxe Kathedrale "Erzengel-Michael" in Assuan.
  • PARJ
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    geschrieben 1308701423000

    Vorsorgliche Buchung

     

    Habe von Reisebüro für Ostern 2012 eine vorsorgliche Buchung (mit Titel Bestätigung/Rechnung) zu € 2.003,00 schriftlich erhalten. Als ich in der Reservierungszeit nun fest buchen wollte, sollte ich plötzlich € 3.310,00 zahlen. Angeblich handelt es sich um einen Rechenfehler des Veranstalters.

     

    Habe gleiche Reise (gleicher Veranstalter, gleiches Hotel, gleiche Personenzahl) vor einen Jahr im Sommer 2010 jedoch zum fast gleichen Preis von € 2.200,00 gebucht.

     

    Kann ich auf den Preis bestehen oder kann der Veranstalter so etwas machen ?

     

     

  • Sunshine997
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    geschrieben 1308701693000

    Eine Vormerkung für Ostern 2012 ist leider kein Reisevertrag, mit dem Du irgendwelche Rechte hättest ...

    Eine Vormerkung dient lediglich dazu, dass Du ziemlich sicher sein kannst (es sei denn, die Nachfrage für Deinen Reisewunsch ist phänomenal), dass Du Plätze zum gewünschten Termin vom gewünschten Flughafen im gewünschten Hotel bekommst ... sehr sinnvoll für Reisende in der Hochsaison (Weihnachten und Schulferien), die konkrete Wünsche haben und zeitlich sehr eingeschränkt sind.

    Sobald die neue Saison buchbar ist, macht der Reiseveranstalter allen vorgemerkten Kunden ein Angebot ... und das kannst Du nun annehmen oder ablehnen ...

    Was mich jetzt allerdings wundert, dass da "Bestätigung/Rechnung" und ein Preis darauf stand, Du aber die Buchung erst jetzt zum neuen Preis fest machen kannst ... normalerweise steht da "Vormerkung" drauf und eben kein Preis, weil der noch unbekannt ist ... sehr seltsam ... :frowning:

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Seeker01
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    geschrieben 1308820519000

    Jetzt möchte ich auch mal ne Frage stellen, denn etwas bin ich nun ins "trudeln " bekommen.

    Ein RV kann sich also auf einen Computerirrtum berufen, wenn die Reise zum Preis im Missverhältnis steht.

    Was wäre denn, wenn ich online gebucht hätte und dann eine schriftliche Bestätigung per mail oder Post bekomme?

    Das ist mit jetzt nicht so ganz klar.

    Auch ist mir der Zeitraum in dem der RV sich auf den Computerirrtum berufen kann recht schwammig. Es heißt: " nach Festellen".  Wenn ich also im Februar für Dez eine sehr günstige Reise buche- dann könnte der RV sich theoretisch noch 2 Wochen vor der Reise (nach 9 Monaten) auf einen Softwarefehler berufen und die Reise canceln?

    Das erscheint mir etwas Willkür, denn das Gegenteil könnte ich ihm ja eh nicht nachweisen.

    Pit

  • Sunshine997
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    geschrieben 1308830531000

    @ checker-pit

     

    Das ist ja genau das Problem, wenn der Reiseveranstalter das macht ...    

    Denn er kann es erst mal "einfach so"!

    Du hat dann drei Möglichkeiten:

    1) Sein neues Angebot akzeptieren und Dich sehr ärgern.

    2) Es ablehnen und Dir was anderes suchen (was natürlich nur dann was bringt, wenn für den Reisetermin noch eine gute Auswahl vorhanden ist)

    3) Einen Rechtsanwalt aufsuchen und klagen (ist natürlich auch in Verbindung mit 2) möglich,

     

    Punkt 3 hat natürlich ein paar Haken:

    a) Zum einen dauert so etwas. Bei kurzfristigen Buchungen wird das niemals VOR Reisebeginn geklärt sein. Es geht also immer nur um Ersatz für Schaden, den Du im Vetrauen auf einen gültigen Reisevertrag erlitten hast.

    b) Bei langfristigen Buchungen wird ein Gericht eher dazu neigen zu sagen, Dir ist doch nur wenig oder gar kein Schaden entstanden, denn Du hattest die Zeit und Möglichkeiten, nach Alternativen zu suchen.

    c) Es ist zwar der Reiseveranstalter beweispflichtig, denn er hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten und muss beweisen, dass er das durfte (Zeitraum zwischen Bestätigung aund Anfechtung; Hättest Du den Preisirrtum erkennen müssen etc.)  Jetzt kommt es aber darauf an, wie das Gericht den speziellen Fall sieht, ob der RV es in genau diesem Fall durfte oder nicht ... und das kann leider nie jemand mit Sicherheit voraussagen (siehe auch meine Signatur) ... 

    Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass in Zeiten der Internet-Communitys und Verbrauchermagazine kaum ein seriöser Veranstalter es wagen würde, ein Angebot für ungültig zu erklären, wenn es nicht wirklich offensichtlich wäre, dass da ein Fehler passiert ist ... deshalb ist das hier alles ziemlich theoretisch ... wenn es in Einzelfällen passiert, können wir hier natürlich gerne anhand der konkreten Details darüber diskutieren, ob der RV im Recht ist ...

    Viele Grüße

    Sunshine

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Amidala73
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    geschrieben 1321264017000

    jaja, die RV machen was sie wollen. In meinem Fall habe ich für Juli 2012 eine Reise über GTI gebucht. Da muss ich mich ja erstmal entschuldigen, dass ich so blöd war bei denen zu buchen. Hätte mich ja vorher über den Sch....laden informieren können. 10 Tage, AI 2 Erw., 1 K. im KBR, Poolvilla obere Etage für 2974 €.

     

    Da muss ich mich ja wohl gleich wieder entschuldigen, dass ich als Nicht-Experte, nicht gemerkt habe, (wie auch die Experten bei GTI) dass der Reisepreis zu niedrig für diese Kategorie ist. Nach 2 Tagen auf Option, wurde die Reise dann, nach nochmaligem Nachfragen des Reisebüros meines Vertrauens nach dem Preis, (der dann nochmals durch eine "kompetente" Mitarbeiterin von GTI bestätigt wurde) gebucht.

     

    Einige Tage danach erhielt ich dann die Reisebestätigung, immer noch mit oben angegebenem Preis und leistete die Anzahlung an den RV.

     

    Weitere 6 Tage nach geleisteter Anzahlung, erhalte ich einen Anruf meines Reisebüros, welches ein Schreiben von GTI bekommen hat. Oh welch Wunder, es handelt sich bei dem (mehrfach seitens GTI kompetenter Mitarbeiter bestätigten) Preis um einen Systemfehler und die Reise kostet jetzt etwas über 4800 €.

     

    Das ist der Dame im Reisebüro bisher noch nicht untergekommen und sie wird sich nun anwaltlichen Rat einholen und sich dann wieder bei mir melden. Aber egal was dabei raus kommt, ich werde diese Reise stornieren und garantiert nie nie wieder bei GTI buchen.

     

    An dieser Stelle entschuldige ich mich dann ein drittes mal. Und zwar bei all denen die vor diesem RV gewarnt haben und ich nicht darauf hören wollte.

    Entschuldigt meinen Sarkasmus an einigen Stellen, abr der ein oder andere wird das sicher verstehen können, oder Biggi12345 ? ;)

     

    LG

    Melanie

    Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.
  • Holginho
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    geschrieben 1321270113000

    Gut für Dich, das Du solche Dinge bei anderen Veranstaltern nicht erleben kannst! ;) :laughing: :?

     

    Weg von jeder Thematik:

    Mit Begriffen wie "Sch...laden" in direktem Zusammenhang mit dem RV inkl. seiner Namensnennung wäre ich übrigens sehr vorsichtig...und ich vermute, das HC hier (alleine aus rechtlichen Gründen) auch (zurecht) "eingreifen" wird.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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