• vonschmeling
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    geschrieben 1528149803638 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Den betroffenen Fluggästen steht ein Ersatz zusätzlicher Auslagen zu, also beispielsweise Hotelzimmer, Verpflegung, evtl. Taxi- oder sonstige Beförderungskosten.

    Eine Entschädigung gem VO(EG)261/04 wird es nicht geben, da das Ereignis nicht in die Sphäre der Luftverkehrsunternehmen fällt und auch nicht beherrschbar war.

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  • HABERLING
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    geschrieben 1528150542396

    Na dann sind wir mal gespannt wer das berappen muss,

    Flughafenbetreiber?, Energielieferant?, usw...:flushed:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1528174672202

    Was ist das denn für ein Threadtitel ? Hört sich an als als wenn jetzt der Schrotthändler kommen müsste !

    Ja, wir Deutsche können alles - nur keine Flughäfen .... :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1528175336012

    Da wir hier ja schon Fragen dazu hatten: Da sind einige User sicher dankbar für die Info....:smirk:

  • vonschmeling
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    geschrieben 1528179788916 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Man wird sich als abreisewilliger Fluggast an die Vorstellung gewöhnen müssen, dass nicht bei allem was einem wiederfährt jemand "haftet" - in Form von Penunsen. Nur-Flieger beispielsweise können ihren Cappu nicht etwa dem Flughafenbetreiber auf´s Auge drücken, wieder einmal ein Ereignis, bei dem sich gewisse Vorteile des pauschalen Reisens erkennen lassen.

    Ferner haftet das Unternehmen, das die Elektroleitungen eingerichtet hat und wartet im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten - aber natürlich nur für den Primärschaden, der dem Flughafenbetreiber entstanden ist.

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  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1528182013030 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    @lechtenboehmer,

    Das ist ja der Fehler von uns Deutschen, dass wir glauben Alles zu können ,ausser Flughäfen .

    Vielleicht ein bischen O.T.

    Ich war am Sonntag einer der "Betroffenen" am Flughafen Burgas und sollte (wollte) nach Hamburg fliegen.

    Das war ein Paradebeispiel gestern für eine Doku-Soap, mit dem Titel Fehlverhalten von Menschen im Stressfall.

    Von Wutausbrüchen bis Fast-Panik alles dabei.

    Und doch etwas zur Sache zu schreiben, ich werde die Geschichte wohl , Stand jetzt, unter Erfahrung verbuchen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1528183714132

    Das ist nicht off topic, Türkeifliegende - zumal an anderer Stelle nach angemessenen Verhaltensweisen gefragt wurde.

    Mein Tipp: Ruhig bleiben - aber für den ist´s jetzt wohl zu spät?! :smirk:

    Zum Glück scheinen - trotz aller Nebenkriegsschauplätze! - die Rückstände zügig aufgearbeitet zu werden und zumindest diese Störung keine großen Auswirkungen mehr zu entfalten.

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  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1528187703244 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Du hast Natürlich Recht mit Deinem Tip. nur ist es nicht ganz einfach Ruhig zu bleiben, wenn die Fluggesellschaft (Bulgarien Air Charter) wie in diesem Fall, mit den Informationen sehr sparsam, Bzw. auch noch Falschinformationen, umgeht. Auch nachdem im Internett die offizielle Mitteilung raus war, dass der Flughafen Hamburg am Sonntag gesperrt bleibt, wurden noch Abfluginfos rausgegeben die am selben Tag nicht einzuhalten waren. Übrigens, die Fluggastrechte nach EU Recht wurden , auch nach mehrmaliger Aufforderung , nicht verteilt. Ich hatte den Eindruck, da wusste Niemand was das ist.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1528191555978 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wie gesagt - ein Anspruch auf Entschädigung gem VO(EG)261/04 ist nicht gegeben (z.B. AG Rüsselsheim Az.: 3 C 4758/14 (34)), insofern brauchte auch nichts ausgeteilt zu werden ...

    Zudem informieren die LVU nicht mutwillig falsch oder gar nicht, es dauert einfach bis dort Infos durchgereicht sind - da ist man mit einer Nachrichtenapp häufig bedeutend besser dran.

    Wegen evtl. missverständlicher Formulierung in meinem letzten Beitrag :

    Versorgungsleistungen sind in angemessenem Rahmen auch für jene Fluggäste zu erbringen, die nur einen Flug gebucht hatten - in diesem Falle eben von der Airline.

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  • Türkeifliegende
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    geschrieben 1528196210399 , zuletzt editiert von Türkeifliegende

    Vs.,

    gestatte dass ich Dir widerspreche.

    Das ein Anspruch nach EU Recht nicht gegeben ist, konnte Man zu dem Zeitpunkt nicht wissen.

    Auch jetzt noch steht es nach meiner Meinung nicht fest, da nach meiner Lesart es so aussieht, dass man der Meinung ist, dass kein Ansruch besteht. Doch es leben ganze Berufsgruppen davon, dass man verschiedener Meinung ist und sie z.B. gerichtlich klären lässt. Ich denke, dass muss ich Dir nicht erst Beibringen.

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