Genau, und ganze "Berufsgruppen" werden wieder fleißig Emailadressen sammeln von Leuten, die sich irrtümlich eine Entschädigung erhoffen.
Daher hier hinterlassen meine "Meinung": Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung.
Im Übrigen ist das Lamento über nicht ausgegebenen Rechtsbelehrungen nicht besonders substantiiert, letzten Endes ist das eine Marginalie die denkbar geringe Auswirkungen auf den weiteren Verlauf entfaltet.