• bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1441502574000

    Dazu braucht's keinen Webspace, siehe 'pic upload', 'bilder hochladen' und so viele mehr, ob es dir bei deiner Reisebestätigung - ohne Transfer - jetzt weiterhilft ...?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1441503732000

    Ja, sollte so sein

    Ansonsten du eben wie von mir beschrieben unbeschadet verfahren, lutinchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1441525291000

    www11.pic-upload.de/06.09.15/h4fucr8sijko.png

    Es stand vor der Buchung: Achtung Preisänderung. Aber es ist dieselbe Reise

    Hallo vonschmeling und alle anderen

    JA ich denke genauso werde ich verfahren.

    Anzahlung sofort fällig 2.276,98EUR Restzahlung fällig bis 27.01.2016 1.509,00EU

    Also 2276€ sind bereits abgebucht. Schon damit bewegt Unister sich auf dünnem Eis.

    Aber ich habe mich erkundigt, ich kann den Betrag zurückbuchen. Dann muss Unister mich belangen und nicht umgekehrt. Ob ich das mache, muss ich erst mit meinen "Juristen"Kindern absprechen. Die sind erst gestern aus dem Urlaub aus den USA zurückgekehrt, müssen erst ausschlafen und haben geraten nichts zu übereilen.

    Natürlich wird alles weitere schriftlich (Einschreiben Rückschein) erledigt . 

    Danke Bernhard für den Tip mit picupload

    Bin gespannt ob das Bild nun erscheint

    LG Daggi

  • vonschmeling
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    geschrieben 1441531676000

    Jupp, der Screeshot ist sichtbar. Eindeutig "inkl. Transfer".

    Genau wegen der Option der Rückbuchung hatte ich nach der Anzahlung gefragt.

    Ich liefere noch ein "kannst" zu meinem letzten Beitrag nach ... ;)

    Danke lutinchen für deine detaillierte Berichterstattung, die Sache ist sicherlich auch für so manchen stillen Leser von großem Interesse!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1441542064000

    Danke vonschmeling

    Das kannst darfst du ruhig behalten. Ich hatte dich auch so verstanden ;)

    Ich werde weiter berichten, sobald es Neues gibt.

    Bis dahin erstmal vielen Dank an alle die sich bemüht haben mir zu helfen

    LG

    Daggi

  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1441974575000

    Hallo zusammen

    Hier kurz die Info, wie es bisher weitergegangen ist.

    Urlaubstours und AidU haben nach 10 Tagen immer noch nicht auf meinen Umbuchungswunsch reagiert. Telefonisch erreicht man niemanden.

    Tochter und Schwiegersohn haben den Vertrag studiert und festgestellt, dass er nicht dem Recht entspricht. Es gibt entsprechende Urteile des BGH

    Somit haben sie mir geraten, das angezahlte Geld komplett rückbuchen zu lassen. (egal was wird, zu diesem Zeitpunkt steht ihnen das Geld in dieser Höhe nicht zu!) Das habe ich getan. Ging ganz schnell. Es kann nun sein, dass man mit Inkassodrohung oder ähnlichem auf mich zukommt. Das muss mich nicht beeindrucken, so sagte Tochter....uiui. Beeindruckt mich natürlich trotzdem, aber ich vertrau ihr nun einfach mal!

    Jetzt wird ein Schreiben verfasst, indem auf die verschiedenen Punkte hingewiesen wird und wir werden versuchen, den Urlaub komplett rückgängig zu machern.

    Ich werde weiter berichten.

    LG

    Daggi

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1441978589000

    Danke für den Zwischenstand, lutinchen.

    Ich sehe das so, der Transfer bei 500 km bis zum Hotel, was ein wesentliches Kriterium bei der Buchung.

    Berichte uns, wie die Sache ausgeht.

  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
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    geschrieben 1442296616000

    Liebes Forum

    Nach meinem Lastschriften Rückruf kam gestern folgende Mail bei mir an. Die MAil kommt (wie immer) von keine-antwortadresse@urlaubstours.de

    Zur Erinnerung: Ich hatte bereits direkt nach der Buchung bei AidU angefragt, wie ich den Transfer bewältigen soll, mit der Antwort, dass AidU da nix machen könne. Danach hatte ich am 3.9. einen Umbuchungswunsch an AidU gesendet. Bis heute habe ich darauf keine Antwort erhalten.

    Hier also die vollständige Mail. Für mich eine Lachnummer!

    Interessant, dass man bei keinem Kontakt die Möglichkeit hat, direkt zu anworten. So kann man sich auch lästige Beschwerden und Anfragen vom Hals halten. Auch an AidU kommt man nur über ein Internetformular heran.

    Sehr geehrte Frau xxx

    vielen Dank für Ihre Buchung und das entgegengebrachte Vertrauen!

    Leider schlug der von Ihnen gewünschte Lastschrifteinzug fehl. Hierfür wurden uns von den Banken Gebühren in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt.

    Wir bitten Sie umgehend den fälligen Betrag inklusive Rücklastschriftgebühren an folgende Bankverbindung zu überweisen.

    Empfänger: Urlaubstours GmbH

    IBAN: DE78860400000114466601

    BIC/Swift: COBADEFF860

    Verwendungszweck: xxxxx

    Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Zahlungsabwicklung 5 - 8 Tage vor Reiseantritt per Mail an Sie verschickt.

    Bitte beachten Sie:

    - Für evtl. Storno- oder Umbuchungswünsche wenden Sie sich bitte immer an das Team von Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours. Es gelten die bei Buchung akzeptierten AGB von Ab-in-den-Urlaub.de Spezial, einer Marke der Urlaubstours GmbH!.

    einer Marke der Urlaubstours GmbH!

    - Sie sind für etwaige Visa und die Einhaltung der Einreisebestimmungen des Ziellandes und eventueller Transitländer selbst verantwortlich! Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen

    finden Sie im Internet unter: http://www.auswaertiges-amt.de.

    - Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei Ihrer gebuchten Airline oder unserem Serviceteam über die

    genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten.

    Wir wünschen Ihnen bereits jetzt einen erholsamen und schönen Urlaub. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    WICHTIG! Um Ihre E-Mails schneller bearbeiten zu können, übermitteln Sie bitte den gesamten Inhalt dieser E-Mail mit Ihrer Antwort.

    Viele Grüße aus Leipzig!

    Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours

    Barfußgässchen 11

    D-04109 Leipzig

    Germany

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1443311271000

    Fantastisch - noch immer antwortet der Automat?!

    Mir gefriert angesichts solcher "Dienstleistung" das Lachen inzwischen schön regelmäßig!

    Ich habe persönlich schon Beschwerde beim Verbraucherschutz geführt hinsichtlich der Kontaktoptionen im Impressum - ist wohl zu unspektakulär, die schrieben (sinngemäß) nur "Weshalb? Steht doch alles drin was es braucht ..." 

    Na dann? - bin ich mal wieder bestärkt worden in meiner Haltung, einen Verbraucherschutz für verflixt gar nix zu brauchen.

    Immerhin befindest dich du (lutinchen) scheinbar in guter Obhut hinsichtlich der Beratung zum weiteren Vorgehen.

    Ob 5 oder 500km - der inkludierte Transfer ist ein wesentlicher Teil des Angebots und tadellos zu erbringen. Einigermaßen produkttypisch hingegen die Auskunft, man könne "nichts machen" ...

    Hab ich schon geschrieben, ich weiß - aber imho kann man vor solch schwindligen Vereinen nicht oft genug warnen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lutinchen
    Dabei seit: 1165190400000
    Beiträge: 333
    geschrieben 1443710415000

    So, Tochter hat nun Brief geschrieben und meinte ich solle doch erst selbst in meinem Namen schreiben. Einschreiben Rückschein.

    Danach wird sie tätig werden, falls notwendig.

    Inzwischen hatte ich einen Anruf vom Mahnbüro, aber die durchaus nette Dame konnte auch nix machen....schien aber Verständnis zu haben und meinte sie würde so auch nicht nach Kuba reisen

    Betr.: Rücktritt vom Reisevertrag, Buchungsnr. xxxx

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

     

    am10.08.2015 habe ich bei Ihnen unter der oben angegebenen Buchungsnummer eine Reise nach Kuba gebucht.

     

     

    Von diesem Vertrag trete ich hiermit gemäß 323 Abs. 4 BGB zurück. Bereits jetzt ist offensichtlich, dass Sie Ihre Verpflichtungen nicht wie vereinbart erfüllen werden. Ich habe eine Reise gebucht, die im Internet inklusive Transferangeboten wurde. Aus der von Ihnen gestellten Rechnung vom 10.08.2015 ergibt sich jedoch, dass sie für den vereinbarten Reisepreis nur eine Reise ohne Transfer erbringen wollen. Auf meine Anfrage vom 3.9. 2015 die nunmehr bereits vor fast einem Monat erfolgte, erhielt ich nur eine Standardantwort, ohne dass Sie sich mit meiner konkreten Anfrage bis jetzt auseinandergesetzt hätten.

     

     

    Eine Fristsetzung ist gemäß 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB vor dem Hintergrund Ihres oben geschilderten Vertrages entbehrlich. Für mich besteht keine Möglichkeit, mich mit Ihnen in Verbindung zu setzen, sodass ich jegliches Vertrauen darauf verloren habe, dass Sie Ihre Leistung wie vereinbart erbringen werden.

     

     

    Nur vorsorglich berufe ich mich für meinen Rücktritt auf mein Rücktrittsrecht nach 651 i BGB. Insoweit weise ich darauf hin, dass die Stornierungsgebühren,die sich aus Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, nicht wirksam vereinbart wurden. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergibt sich,dass es sich bei den sich aus 6 der AGB sich ergebenden Sätze von mehr als 40% um eine unangemessene Benachteiligung handelt, die unwirksam ist. Somit besteht gemäß 651 i Abs. 2 BGB keine Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises für mich.

     

     

    Soweit Sie für die Reise mit E-Mail vom 14.09.2015 eine Anzahlung von 60 % des Reisepreises verlangen, ist diese Forderung schon aufgrund des Rücktritts gegenstandslos. Jedenfalls aber besteht eine Verpflichtung zur Leistung dieser Anzahlung schon deshalb nicht, weil diese Anzahlung wiederum nicht wirksam vereinbart wurde. Die standardmäßige Vereinbarung einer Anzahlung in dieser Höhe widerspricht dem schuldrechtlichen Zug-um-Zug Prinzip und ist deshalb unangemessen benachteiligend und unwirksam.

     

     

    Bitte bestätigen Sie mir bis zum 15.10.2015, dass der Reisevertrag erloschen ist und von Ihnen keine weiteren Forderungen gestellt werden. Anderenfalls werde ich die Sache meinem Rechtsanwalt übergeben und etwaige Kosten von Ihnen erstattet verlangen.

     

     

     

    Mit freundlichen Grüßen

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