Ja das hab ich gelesen, aber mir ging es um Stornokosten. Nicht Anzahlung.
Transfer unmöglich
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geschrieben 1446275370000
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geschrieben 1446277700000
Hallo Dagmar schau mal hier http://www.unister.de/
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
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geschrieben 1446278772000
Danke dir. Aber was soll ich da nun tun? Es gibt keine einzige NAchricht dort, die nicht von Unister selbst oder deren Mitarbeitern ist.
Meint ihr ich soll dort maulen?
Scheint das sinnvoll
Übrigens, wenn ihr recht habt, dann ist Urlaubstours durch die Staffelung der Stornokosten auf der rechtlich sicheren Seite.
So sähe das für mich aus.
Ich kann nicht glauben dass das unanfechtbar ist.
- bis 8 Tage vor Reiseantritt 60 %,
- ab 7 Tage bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 %,
- ab 3 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 90 %,
- am Tag des Reiseantritts o. Nichterscheinen 95 %,
- entspricht € 2274,59 vom Gesamtreisepreis
- entspricht € 3032,78 vom Gesamtreisepreis
- entspricht € 3411,88 vom Gesamtreisepreis
- entspricht € 3601,43 vom Gesamtreisepreis
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geschrieben 1446278892000"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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geschrieben 1446278983000
alles gut Asahan
in dem Artikel geht es durchaus auch um Stornokosten und du siehst mich grade ziemlich verzweifelt
Das ist die Bewertungsseite....:
Diese Seite wurde anhand der Interessen der Personen auf Facebook erstellt. Sie ist mit keiner Person im Zusammenhang mit „Unister GmbH“ verknüpft oder deren Eigentum.
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geschrieben 1446279553000
oh sorry du hast recht, wird schwierig mit Unister
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1446281004000
Ich habe jetzt das Thema mal RTL vorgeschlagen.
Eigentlich passt es ja in deren "Beuteschema"
Mal sehen ob es sie interessiert und ob ich Antwort bekomme
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geschrieben 1446281493000
Doch, es gibt auch ein Urteil gegen die pauschalen Stornokosten.
Es ist m.W. aber nicht gegen Unister oder Urlaubstours ergangen und würde ich darauf auch nicht unbedingt abstellen.
Die Leistungsbeschreibung war fehlerhaft - sie beinhaltete einen Transfer.
Imho ist das besser anzugreifen als die Gebühren.
Zudem würde ich nicht von einer Stornierung sprechen sondern von einem Rücktritt, der zu begründen ist mit einer irrtümlichen/abweichenden Angebotsgestaltung.
Vertragsrechtlich ist das ein sehr entscheidender Unterschied, denn anders als bei einer Stornierung hat der Veranstalter keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese wurde mit den falschen Angaben verwirkt, bzw. ist der Vertrag unwirksam, da nicht auf den ursprünglichen Vereinbarungen basierend. Die Bestätigung umfasst ein neues Angebot, welches abzulehnen und die Herausgabe des Erlangten zu verlangen ist.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1446283958000
So hatte es meine Tochter ja auch für mich formuliert.