• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1581673662537

    Das ist nur der Fall, wenn die Streichung 14 Tage oder weniger vor der Abreise erfolgt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
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    geschrieben 1581679285161

    Da in unserem Fall eine Benachrichtigung über den Flugausfall wegen kommerziellen Gründen erst 07.02.20 erfolgte, gehe ich von einem Anspruch aus. Abreisetag ist der 18.02.20

    Ist es sinnvoll die Angelegenheit selber in die Hand zu nehmen, oder ist es besser ein Flugentschädigungsportal zu beauftragen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1581681496982

    Ja, dann besteht in der Tat ein Anspruch.

    Bei Eurowings kannst du das selber machen und dir die Provision sparen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
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    geschrieben 1581685251665

    vielen Dank für die Infos, habe mich über die schnellen Antworten sehr gefreut.

    Ich möchte aber noch gerne wissen, ob die 150 Euro für den Umstand des Flughefenwechsels ihnen angemessen erscheinen. Ich selber kann das nicht einschätzen.

  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1581686612027

    Wer sollte deiner Meinung nach sonst entscheiden was DIR angemessen erscheint ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1581687227320

    An sich müssten die gar nichts erstatten, du hättest ja die Option zu kündigen.

    Insofern sind die 150€ kulant und in diesem Sinne durchaus angemessen.

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  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
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    geschrieben 1581688525858

    @vs das ist eine zufriedenstellende Antwort für mich. Vielen dank nochmal für die Hilfe und Unterstützung. Nun können wir ohne bitteren Beigeschmack in den Urlaub fliegen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1581699082672

    Gerne - und happy holidays! b)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Lilian1507
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    geschrieben 1589400568089

    Was passiert eigentlich bei einer Flugumbuchung auf einen anderen Flughafen, wenn die Airline dies nicht zu verantworten hat?

    Ich spreche jetzt konkret von Berlin Tegel TXL, der voraussichtlich in Kürze - viel früher als geplant - geschlossen wird. Müssen wir eine Umbuchung auf Schönefeld oder einen anderen Flughafen hinnehmen, weil TXL dann ganz einfach nicht existiert?

    Vermutlich wird unser Flug ganz storniert, aber bei den chaotischen Lockdown- oder doch lieber Lockerungsmaßnahmen will ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Falls der Flug dann doch auf einen anderen Flughafen umgebucht wird, sollte es eine Erlaubnis geben, ab Mitte Juni wieder zu fliegen.

    Danke!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1589405773569

    @Lilian1507

    An sich ist ein Flughafenwechsel ein Kündigungsgrund - das wird allerdings bei einem Wechsel von TXL nach SXF kaum zu verargumentieren sein - du solltest daher davon ausgehen, dass sich daraus keine rechtliche Handhabe für dich entfaltet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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