Ich werde weiter berichten, wie es weitergeht.
Umbuchung auf anderen Flughafen
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geschrieben 1589412726484
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geschrieben 1592753372254
Hallo,
wahrscheinlich wurde dieses Thema hier schon oft diskutiert, vielleicht ist jemand trotzdem so nett und gibt uns (nochmal) eine Antwort.
Wir waren diesmal leider bei den ganz schnellen und haben im Januar unseren Urlaub gebucht (Fuerteventura im August) Zu allem Unglück auch noch bei einem x-Veranstalter
Für uns war ein entscheidendes Merkmal für die Reise, dass wir ab Karlsruhe/Baden-Baden fliegen können (Entfernung 15 min, garantiert ohne Staus). Dafür haben wir sogar einen höheren Reisepreis in Kauf genommen.
Leider sieht es jetzt wohl so aus, dass unser Flug gestrichen wurde und wir nach Stuttgart umgebucht werden können (Entfernung 1h 20 min, garantiert mit Stau)
Unsere Frage: müssen wir dieses Änderung dann einfach so hinnehmen?
So langsam kriegen wir Panik, da demnächst auch noch unsere Restzahlung fällig wird. Vom RV direkt haben wir auch noch keine Info über die Änderung
vielen lieben Dank und liebe Grüße an alle
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geschrieben 1592757133768 , zuletzt editiert von Kourion
Hallo thomas horcher,
eine Änderung des Abflughafens ist eine wesentliche Vertragsänderung, die dich dazu berechtigt , kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Woher hast du die Info, dass euer Flug gestrichen wurde und ihr nach Stuttgart umgebucht werden könnt ? Du schreibst "leider sieht es wohl so aus".
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1592757650662
Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, thomas horcher!
Tatsächlich könnt ihr nichts unternehmen bevor ihr eine Bestätigung der Änderung erhaltet.
Trifft diese dann ein wird meistens noch ein Zugticket spendiert, was den Versuch, im Nachgang eine Preisminderung durchzusetzen quasi obsolet macht.
Ihr solltet euch daher überlegen, ob ihr die Reise antreten und die Kröte schlucken wollt.
Dem Grunde nach sind Start- und Zielflughäfen keine beliebigen Variablen sondern wesentlicher Bestandteil des Reisevertrages.
Begründet man damit jedoch eine Kündigung, wird einem gerne entgegengehalten, die Entfernung sei "zumutbar" daher könne der Vertrag nicht aufgehoben werden. Bleibt man beharrlich versuchen die Veranstalter oft noch etwas nachzubessern.
Genau genommen ist ein abweichender Abflugort keine "Änderung" sondern begründet einen neuen Vertrag - den kann man auch ablehnen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1592759548042
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Vom FKB werden im Sommerflugplan keine Flüge mehr auf die Kanaren angeboten.
Von einem anderen Flughafen wollen wir nicht fliegen, wir haben ja extra den FKB gebucht.
Wenn wir das jetzt richtig verstehen, müssen wir auf die Änderung vom Reiseveranstalter warten und können dann kostenlos zurück treten....?
Unsere Restzahlung müssen wir dann allerdings leisten wenn der RV sich erst kurzfristig meldet oder?
liebe Grüße
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geschrieben 1592763525076
Die Flughafenseiten sind nicht unbedingt aussagekräftig, thomas horcher.
Ihr könnt auch proaktiv nachfragen, Ansprechpartner ist euer Reisebüro - ausgenommen ihr habt im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht.
Im Zweifel könnt ihr auch ankündigen, die Restzahlung bis auf Rückmeldung nicht vorzunehmen.
Grundsätzlich ist es so, dass die Airlines größtenteils einen rigiden Sparkurs fahren - davon sind immer zuerst die kleinen Regionalflughäfen betroffen wegen der Auslastungsrisiken.
Persönlich begrüße ich eine Konzentration - allein schon aus ökologischen Aspekten. Wir haben gefühlt alle 100km einen Flughafen im Wettstreit um Urlaubsflieger - da wird es ganz klar Zäsuren geben in Folge der Covid 19 Pandemie.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1592763977703
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen da die ja (verständlicherweise) total überlastet sind und man eher mit keiner Antwort rechnen muss.
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geschrieben 1592764335438
ich werfe hier mal meine Erfahrung mit ein da es uns schon zweimal traf, ab Berlin gebucht und nach Leipzig umgebucht. Und ein Zugticket nutzt nur dann etwas wenn auch Züge gehen, zu unseren Zeiten war dies nicht der Fall. Mit dem von Dir genannten Veranstalter ohne X hatten wir Riesenprobleme, denn sie wollten uns nicht zurücktreten lassen ,beim anderen VA gabs zumindest Spritkosten und etwas vom Parkplatz erstattet.
Warte ab bis etwas Schriftliches kommt, evtl ist es nur ein Systemfehler, HC informiert eigenltich sehr zeitnah wenn Änderungen reinkommen von denen sie erfahren.
Ellert -
geschrieben 1592766585578
@thomas-horcher sagte:
Wir haben über HC gebucht bei Xfti
Allerdings dachten wir es ist im Moment zwecklos bei dem RV nachzufragen ...
Vollkommen richtig, ihr solltet daher bei HC nachfragen - das ist euer Reisebüro / Ansprechpartner.
Am besten per Email mit der Begründung eurer Zweifel und der Ankündigung, ohne Bestätigung des gebuchten Abflughafens die Restzahlung zurückzuhalten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1592767077246
ok, dann werden wir mal bei HC nachfragen und schauen wies weitergeht.
vielen lieben Dank für die Antworten und eure Bemühungen