• vonschmeling
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    geschrieben 1548408646876

    Eine schriftliche Zusage gibt es nicht, trotzdem würde ich Rat suchen bei der Schlichtungsstelle.

    @jlechtenboehmer

    Du hast offenbar die Schilderung falsch interpretiert, und die Frage lautete auch nicht, ob du die Erwartungen angemessen findest.

    Der lausitzerbub hat sich bei der Zusage zu dem missliebigen Arrangement auf die Zusicherung der Unkostenübernahmen seitens des Veranstalters verlassen und fordert diese jetzt zu Recht ein.

    Ob und wie ihm das gelingt wird er uns hoffentlich wissen lassen, das wäre sicher für etliche Foris interessant, die von solchen ziemlich häufigen Änderungen betroffen sind.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Malini
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    geschrieben 1548428695727

    @jlechtenboehmer sagte:

    @ Malini

    natürlich steht nirgends wie lange jemand wohin braucht. Doch nach menschlichem Ermessen ist über eine Entfernung alles alles leicht herzuleiten. Wenn DU allerdings mit 40 über die Autobahn kriechst, sieht es anders aus.

    Welche Entfernung??? Sitzt du mit Sternchenkopftuch vorm PC und weißt, wo lausitzerbub in Richtung Flughafen gestartet ist?

    Lies doch einfach mal seinen Beitrag auf S. 8, bevor du solche Kommentare von dir gibst! :neckbeard:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1548429880159

    Generell finde ich die Attitüde höchst nervig, anstatt einer Rates zum Sachverhalt "Lebenshilfe Tipps" vorzuhalten.

    Der Sachverhalt lautet:

    Kurzfristige Änderung wesentlicher Vertragsmerkmale und Zusicherung der Kostenerstattung.

    Ein Vertrag entsteht immer aus den Merkmalen Angebot und Annahme.

    Das Angebot lautete: Reisen Sie vom Flughafen X erstatten wir ihnen die durch die Änderung entstehenden Kosten, und genau diesem hat der lausitzerbub zugestimmt.

    Jetzt lässt man ihn offenbar trotz Nachweises einfach abtropfen, was er sich nicht gefallen lassen möchte und um Ideen zur Abhilfe bittet.

    Menschliches (oder auch lechtenboehmersches) Ermessen hinsichtlich der Zumutbarkeit der Anreiseumstände ist nicht Gegenstand der Diskussion.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lausitzerbub
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    geschrieben 1548844911699

    So ich hab nun nochmal ein paar Tage auf Antwort von 5vorflug gewartet.ich soll beweisen das Mir jemand gesagt hat das man mir die Kosten ersetze,tja das kann ich leider nicht,check24Reisen hat dies gesagt aber von denen wurde ich abgewiesen und man sagte:Wieso sollten wir unsere Hand dafür ins Feuer legen,was der Kolege damals gesagt hat wisse man nicht und kann nicht bewiesen werden.klasse.

    Nachicht von 5vorflug:

    Damit keine weiteren Missverständnisse entstehen: Wie Ihnen mein Kollege bereits mitgeteilt hat, ist der Hinflug wie vertraglich vereinbart am 26.10.2018 Abflug um 09.55 Uhr ab Leipzig durchgeführt worden. Insofern liegt bezüglich Hinflug kein Reisemangel vor, aus dem Sie Schadenersatzansprüche herleiten könnten. An- und Abfahrt zum/vom Flughafen vom/zum Heimatort gehören nicht zum Umfang des Reisevertrages. Insofern können Sie uns nicht zur Last legen, Sie hätten den Abflugtermin am 26.10.2018 mit der Bahn nicht erreichen können. Das ist unerheblich, denn für die Fahrt zum Flughafen müssen Sie eigenverantwortlich aufkommen. Ich finde außerdem in unserer Dokumentation keinen Hinweis darauf, dass man Ihnen eine Kostenerstattung zugesagt hätte. Bitte weisen Sie das hieb- und stichfest nach. Ihre Kosten für Benzin und Hotelübernachtung werden nicht übernommen, eine dahingehende Forderung abgewiesen.

    Den geänderten Rückflug betreffend haben wir Ihrem Reisebüro am 24.10.2018 folgendes mitgeteilt:

    ** WICHTIGE Flugänderungsmitteilung **

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir freuen uns, dass sich unsere gemeinsamen Kunden für einen Urlaub mit der

    5vorFlug GmbH in die Türkei entschieden haben.

    Bedauerlicherweise gibt es für den Rückflug der Kunden eine Änderung

    bezüglich der Flugführung. Der gebuchte Flug Antalya - Leipzig am 04.11.18 wurde leider

    seitens der Airline ersatzlos gestrichen. Wir befördern unsere Gäste daher alternativ

    zum gebuchten Termin nach Berlin Tegel.

    Die neuen Flugdaten ZUM GEBUCHTEN TERMIN lauten nun wie folgt:

    04.11.18 8Q4839 Antalya - Berlin Tegel   07:00 - 08:30 Uhr

           (voraussichtliche Flugdaten bzw. Fluginformationen)

    Der Reisepreis bleibt für unsere Kunden unverändert.

    Als Kompensation erhalten unsere Kunden ein kostenfreies Rail&Fly-Ticket (2. Klasse, Rückfahrt).

    Bitte informieren Sie unsere gemeinsamen Kunden schnellstmöglich über diese

    Änderung und bestätigen Sie uns diese nach Kundeninformation bis MORGEN, den 25.10.18, 12 Uhr

    per Email an product-solution@5vorflug.de zurück, vielen Dank!

    Wir bedauern, Ihnen diese Mitteilung geben zu müssen, bitten jedoch um Ihr

    Verständnis und hoffen, Ihnen und unseren gemeinsamen Kunden mit dieser Flugänderung

    keine allzu großen Umstände zu bereiten.

    Abschließend dürfen uns bei Ihnen und unseren Gästen für die Notwendigkeit dieser

    Nachricht vielmals entschuldigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Product Solution Team                      Tel: 089-2525-1277

    5vorFlug GmbH                              Fax: 089-2525-6125

    So wie sich der Sachverhalt für uns darstellt, ist das Rail & Fly Ticket – warum auch immer – nicht abgerufen worden.

    Ich kann Ihnen die Benzinkosten in Höhe von 41,83 Euro nach Bekanntgabe Ihrer Kontoverbindung (IBAN) erstatten. Für mehr sehe ich keine Rechtsgrundlage.

  • lausitzerbub
    Dabei seit: 1548334747708
    Beiträge: 7
    geschrieben 1548845527211

    Ich verstehe das aber irgendwie immer noch nicht oder vielleicht bin ich zu blöde ABER,durch die Änderung des Flughafens konnten wir nicht wie geplant unseren PKW in Leipzig abstellen,wie es ja gebucht war sonst hätten wir ja bei Rückreise von Berlin nach Leipzig mit der Bahn unseren pkw abholen müssen.um das zu entgehen meinte Check24(hin fahren lassen,Hotel buchen und Taxi zum Flughafen rufen) alle Rechnungen nach der Reise bei uns einreichen und ICH lege meine Hand ins Feuer wir kümmern uns darum und sie bekommen ihre extrakosten erstattet,das war der Satz nicht mal 1 Tag vor Abflug.Ich denke mal da werde ich nix weiter erreichen und mir die Rückfahrkosten erstatten lassen,hab schließlich nix Handfestes in der Hand.

  • GanzuroiderMO
    Dabei seit: 1118361600000
    Beiträge: 386
    geschrieben 1548856208786

    Hallo lausitzer ,

    nur ist es mal so , ohne einen Zeugen " Lautsprecher An " der mit hören konnte schauts leider schlecht aus.

    Mitschnitt vom Telefon bzw. Handy .....wer macht das schon ...

    Besser wäre es mit E-Mail - FAX oder SMS als Beweis ......

    mfg    GanzuroiderMO

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1548858213084

    Das weiß der lausitzerbub jetzt auch.

    Bei dem Verhalten hätte ich für ein "nie wieder Check-24" ausnahmsweise Verständnis.

    Dienstleistung = zero points.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
    Beiträge: 10
    geschrieben 1581669156430

    Moin, ich bin Thomas und ich benötige dringend Eure Ratschläge und Meinungen

    Ich habe eine Pauschalreise über Check24 (Veranstalter TUI)für 2 Personen von Köln (EW764) nach Zürich nach Hongkong nach Da Nang (Vietnam) und zurück gebucht. Beginn der Reise am 18.02.2020 um 6:45 ab Köln Rückreise 03.03.um 18:55 Am 07.02.2020 habe ich von einer Änderung erfahren. Der Flug von Hongkong nach Vietnam wurde gestrichen und sollte 24Std später stattfinden. Ich habe darauf hin bei Check24 angerufen und um eine Hotelübernachtung in Hongkong gebeten. Darauf hin wurde ohne unsere Zustimmung und ohne jegliche Absprache einfach die ganze Reise von TUI umgebucht. Wir sollten nun ab Frankfurt am 18.02.um 19;30 über Soul nach Vietnam fliegen und zurück, am 03.03. um 1:35 von Da Nang nach Frankfurt. Die Flugzeiten haben sich sehr zu unseren Ungunsten verschlechtert und zwei Urlaubstage sind auch dahin.

    Ich hatte bei dem Flug Zürich-Hongkong und zurück hatte ich schon kostenpflichtige Sitzplätze mit mehr Beinfreiheit gebucht Auch ein Parkplatz war von mir in Köln gebucht worden. Nach unzähligen Telefonaten und Mails ist mit TUI keine Einigung zustande gekommen. Mir wurde der Rücktritt der Reise angeboten oder aber wenn wir die Reise antreten 150Euro Entschädigung und die Angelegenheit ist für TUI erledigt. Auch teilte man mir mit, dass ich nach der Reise Ansprüche in Höhe von 1200Euro wegen dem ausgefallenen Flug bei der Fluggesellschaft geltend machen kann.

    Sind 150Euro Entschädigung Eurer Meinung nach ok ? Habe ich bei Annahme der 150 Euro noch Anspruch auf event. folgende Reisemängel ? Muss ich selber meinen Anspruch der Fluggesellschaft geltend machen, oder ist das die Aufgabe von TUI ? Oder steht TUI sogar ganz in der Plicht ?

    Über Ratschläge von Euch würde ich mich sehr freuen.

    MfG Thomas 

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1581670267769 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Von welchem "Anspruch" gegenüber dem LVU ist überhaupt die Rede???

    Aus den bisherigen Schilderungen ist ein solcher nämlich nicht erkennbar.

    Im Übrigen heißt der Ort Seoul, nicht dass da noch Missverständnisse aufkommen.

    Soweit sehe ich tatsächlich keine Option außer einer Kündigung, die hat man euch ja angeboten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Rappi660
    Dabei seit: 1507650933548
    Beiträge: 10
    geschrieben 1581672393675

    Man sagte mir bei der Tui, ich könnte Ansprüche für den gestrichenen Flug von Hongkong nach Vietnam geltend machen. Da der Startflughafen in Deutschland liegt, wäre der Anspruch für den ausgefallenen Flug an Eurowings zu richten.

    Eine Kündigung kommt für uns so kurzfristig nicht infrage. Sind 150 Euro für unsere Unannehmlichkeiten Ihrer Meinung nach ok?

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