• aphofes
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    geschrieben 1288195964000

    @gabriela_maier sagte:

    @AntoniaW

    Warum ich die Veranstalter immer in der Pflicht sehe ? Bei einer Pauschalreise ist für den Urlauber der RV der alleinige Vertragspartner. Der Hotelier fungiert als Erfüllungsgehilfe des RV, die Verantwortung liegt deswegen für alle Tätigkeiten des Hoteliers beim RV. Sollte dieser ( der Hotelier ) permanent gegen ein vereinbartes Leistungsspektrum verstossen, -und dazu zählen selbstverständlich auch und erst recht Überbuchungen- kann der Urlauber aber gegen das Hotel nicht vorgehen. Warum sollte er auch, der RV ist und bleibt verantwortlich. Wer für das Versagen verantwortlich ist bleibt für den Urlauber unerheblich. Das sollen die Beteiligten in ihren Innenverhältnissen klären. Juristisch nennt man das "Organisationsverschulden". Das bedeutet im Klartext, der RV hat sein Angebot durchgängig so zu organisieren, das es zu keiner Zeit in einem Teilbereich zu einem Organisationsversagen kommt.

    Soviel zu der hier öfters verbreiteten Meinung, das Überbuchungen in der Mehrzahl durch die Hoteliers verursacht werden.

    Ich hoffe, es ist unstrittig, das jeder Reiseveranstalter zu jeder Zeit durch seine EDV in der Lage ist, den Status der Auslastung seiner Kontingente ( fix und optional ) abzurufen. Es spricht nichts dagegen -und sollte betriebswirtschaftlich unabdingbar sein- das der RV rechtzeitig erkennt, das ein Urlaubsziel "brummt" und die Nachfrage seine Kontingente überschreiten wird.

    Er muss sich dann aber um zusätzliche Kontingente bemühen, die er korrekt vermarkten kann. Möglicherweise müssen ja andere Veranstalter was zurückgeben, oder das Hotel hatte noch weitere Kapazitäten frei. Das wäre alles in Ordnung.

    Ich unterstelle niemandem etwas. Eine denkbare Alternative wäre es, die "cash cow" laufen zu lassen. Ökonomisch nachvollziehbar, aber das in der Gewissheit, das da nichts mehr geht, ich weiss nicht, wie man das bezeichnen dürfte.

    Ich bin aber recht zuversichtlich, das es analog zu den aktuellen Urteile bezgl. Stornierungen und Verspätungen von Flügen und den damit verbundenen Ausgleichzahlungen auch für den Problembereich "Überbuchungen" bald ähnliche Gerichtsentscheidungen geben wird.

    Gruss Gabriela

    Ich weiß, das ich hier einen Beitrag von Seite zwei Kommentiere und habe (bis jetzt) auch nicht alle anderen Beiträge bis zum Ende des Fadens gelesen.

     

    Ein RV kann nicht überbuchen! Wie du schon schreibst sind in der EDV bestimmte Kontingente angelegt. Ist das Kontingent erschöpft, kann man keine Buchungen mehr tätigen!

     

    Eine Überbuchung kommt dann zu stande, wenn der Hotelier weitere Kontingente zuspricht, diese aber nicht hat. Auf die Aussage des Hoteliers muss sich ein RV verlassen, da er nicht sehen kann was die Mitbewerber und Direktbuchungseingänge bereits an Volumen haben. Das kann NUR DER HOTELIER!

     

    Es ist in dieser Branche üblich, das ein Hotel ein sog. Overcontracting hat. Der Hotelier will natürlich keine Freistehenden Zimmer haben und weiß auch das nicht jeder RV sein Kontingent zu 100% verkauft. Hat ein Hotelier also ein Haus mit 100 Zimmern, so verkauft er zwischen 120 und 300 Zimmer. Das ist absolut normal, nur ofiziell sagt sowas niemand!

     

    Und was die Verträge der RV mit den Hotels angeht: Hast du schonmal versucht gegen einen ausländischen Vertragspartner zu klagen?

     

    Ferner hat der Hotelier trotz Vertrag noch immer das Hausrecht und kann Kunden den Aufenthalt verweigern.

     

    Am Ende trifft es leider immer den Kunden, aber rechnet der Kunde mal nach was er überhaupt gezahlt hat und was er dafür bekommt? Damit die deutschen Reisepreise so existieren können, sind die overcontractings leider ein hinzunehmendes Übel...

     

    Aber sei gewiss, Überbuchungen sind die Ausnahme. Es sind weniger als 1% der Buchungen betroffen. Natürlich gibt es auch bei den Hotels die "üblichen Verdächtigen".

     

  • sealord
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    geschrieben 1293972482000

    @curiosus,

    also, erst einmal vielen Dank für Deine Information zum Thema zwangsweise Hotel-Umbuchung vor Ort.

    Du schreibst (verkürzt wiedergegeben) auf Seite 3 und/oder 4 dieses threads, dass man auf das  Alternativangebot des RV nicht eingehen muss, sondern auf sofortigen Rückflug bestehen kann. Anschließend Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises hat und zudem evtl. sogar noch Schadensersatzsprüche geltend gemacht werden können.

    Auch ich kam schon, wenn auch eher selten in diese Situation.

    Doch bitte sag mal, wie das in der Praxis funktionieren soll. Die Hotelrezeption fühlt sich nicht zuständig und unternimmt auch nichts, der Reiseleiter läßt mich stehen und verläßt dann das Hotel, oder der Reiseleiter ist bei nächtlicher Ankunft gar nciht anwesend. Die Rückflugplätze sind alle ausgebucht, tatsächlich oder nur als Vorwand des Reiseleiters. Der Reiseleiter kümmert sich gar nicht mehr um die nicht umzugswilligen Gäste?

    Wie lange muss ich in der Rezeption, d.h., wie viele Tage und Nächte muss ich dann dort in den Sesseln der Rezeption verbringen, wenn ich mich beharrlich weigere, das Alternativangebot des RV's anzunehmen?

    Welche tatsächliche Möglichkeit besteht in einem solch konkreten Fall?

    Danke für Deine Antwort und auch für die Antworten der anderen fachkompetenten User.

    Sealord
  • Sunshine997
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    geschrieben 1293973364000

    Solange, bis einer (Du, die Rezeption oder die Reiseleitung) aufgibt ...

    Theoretisch also bis zum St. Nimmerleinstag (bis zu Deinem Rückflug).

    Praktisch wird dann meist sehr schnell von Hotelier und/oder Reiseleitung eine Lösung angeboten ... Kein Hotelier kann es sich leisten, dass Gäste tagelang in seiner Lobby campieren, evtl. andere Gäste aufhetzen etc.

    Wenn in dem Hotel demnächst (am nächsten Tag) ein Zimmer frei wird, wirst Du das dann mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen ...

     

    Tja, und wenn erst in drei Tagen was frei wird ... dann solltest Du doch über eine Umbuchung in ein anderes Hotel nachdenken, bevor der Urlaub total verdorben wird ... aber dir diese teuer bezahlen lassen, es gibt viele Möglichkeiten:

    ein ganz anderes (viel besseres) Hotel, ein Upgrade-Zimmer (Meerblick, Suite) oder einige Bonbons (Gratis-Ausflüge, Wellnessbehandlungen, Restaurantgutscheine) ...

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1293979749000

    Hi sunshine997,

    danke für Dein posting.

    Ich suche die Hotels nach vielen Kriterien aus und schließe die, mir vor Ort alterniv angebotenen Hotels aus den bestimmten Gründen aus.

    Wenn dem nun so ist, dass ich zwar rechtlich Ansprüche des Rückfluges habe, dies aber nicht durchsetzen kann, was hilft es mir dann?

    Ich hatte noch nie erlebt, dass ein alternativ angebtenes Hotel gleichwertig dem gebuchten Hotel, mit den von mir erachtenswerten Kriterien war.

    Einmal sogar hatte ich ein upgrate in ein 5*-Hotel auf Sizilien, das so nobel und auch so teuer war, dass wir uns nicht einmal ein Getränk dort leisten konnten. Weinpreise zum Essen, ab 180€/Flasche.

    Was hilft denn nun das upgrate, wenn man sich in dem so "tollen" Hotel nicht wohlfühlen kann?

    Sealord
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1293990264000

    Hallo Sealord,

     

    ich verstehe Dich sehr gut ... aber 100 Prozent ausschalten wirst Du das Umbuchungsrisiko nie können ...

     

    Bei manchen Veranstaltern und in manchen Hotels kommen Umbuchungen häufiger vor (mit ein bisschen Internetrecherche findet man heraus, wie groß die "Gefahr" für das eigene Ziel wirklich ist). Die sollte man meiden.

     

    Aber selbst bei wirklich seriösen Veranstaltern und Hotels kommt es leider ab und zu mal vor, dass nicht alles klappt wie es soll. Daher ist es natürlich sinnvoll, sich vorher Gedanken zu machen, wie man das Risiko minimiert bzw. sich im "Worst Case" verhält, um das Bestmögliche aus der Situation zu machen (denn ich stimme Dir zu, eine kleine finanzielle Entschädigung nachträglich ist nichts wert, wenn man sich den ganzen Urlaub hat versauen lassen).

    Aber Tipps, wie Du zu "100 Prozent garantiert" nicht vom Umbuchungsrisiko betroffen sein wirst, die wird Dir hier niemand geben können, da es die einfach nicht gibt.  

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