@gabriela_maier sagte:
Warum ich die Veranstalter immer in der Pflicht sehe ? Bei einer Pauschalreise ist für den Urlauber der RV der alleinige Vertragspartner. Der Hotelier fungiert als Erfüllungsgehilfe des RV, die Verantwortung liegt deswegen für alle Tätigkeiten des Hoteliers beim RV. Sollte dieser ( der Hotelier ) permanent gegen ein vereinbartes Leistungsspektrum verstossen, -und dazu zählen selbstverständlich auch und erst recht Überbuchungen- kann der Urlauber aber gegen das Hotel nicht vorgehen. Warum sollte er auch, der RV ist und bleibt verantwortlich. Wer für das Versagen verantwortlich ist bleibt für den Urlauber unerheblich. Das sollen die Beteiligten in ihren Innenverhältnissen klären. Juristisch nennt man das "Organisationsverschulden". Das bedeutet im Klartext, der RV hat sein Angebot durchgängig so zu organisieren, das es zu keiner Zeit in einem Teilbereich zu einem Organisationsversagen kommt.
Soviel zu der hier öfters verbreiteten Meinung, das Überbuchungen in der Mehrzahl durch die Hoteliers verursacht werden.
Ich hoffe, es ist unstrittig, das jeder Reiseveranstalter zu jeder Zeit durch seine EDV in der Lage ist, den Status der Auslastung seiner Kontingente ( fix und optional ) abzurufen. Es spricht nichts dagegen -und sollte betriebswirtschaftlich unabdingbar sein- das der RV rechtzeitig erkennt, das ein Urlaubsziel "brummt" und die Nachfrage seine Kontingente überschreiten wird.
Er muss sich dann aber um zusätzliche Kontingente bemühen, die er korrekt vermarkten kann. Möglicherweise müssen ja andere Veranstalter was zurückgeben, oder das Hotel hatte noch weitere Kapazitäten frei. Das wäre alles in Ordnung.
Ich unterstelle niemandem etwas. Eine denkbare Alternative wäre es, die "cash cow" laufen zu lassen. Ökonomisch nachvollziehbar, aber das in der Gewissheit, das da nichts mehr geht, ich weiss nicht, wie man das bezeichnen dürfte.
Ich bin aber recht zuversichtlich, das es analog zu den aktuellen Urteile bezgl. Stornierungen und Verspätungen von Flügen und den damit verbundenen Ausgleichzahlungen auch für den Problembereich "Überbuchungen" bald ähnliche Gerichtsentscheidungen geben wird.
Gruss Gabriela
Ich weiß, das ich hier einen Beitrag von Seite zwei Kommentiere und habe (bis jetzt) auch nicht alle anderen Beiträge bis zum Ende des Fadens gelesen.
Ein RV kann nicht überbuchen! Wie du schon schreibst sind in der EDV bestimmte Kontingente angelegt. Ist das Kontingent erschöpft, kann man keine Buchungen mehr tätigen!
Eine Überbuchung kommt dann zu stande, wenn der Hotelier weitere Kontingente zuspricht, diese aber nicht hat. Auf die Aussage des Hoteliers muss sich ein RV verlassen, da er nicht sehen kann was die Mitbewerber und Direktbuchungseingänge bereits an Volumen haben. Das kann NUR DER HOTELIER!
Es ist in dieser Branche üblich, das ein Hotel ein sog. Overcontracting hat. Der Hotelier will natürlich keine Freistehenden Zimmer haben und weiß auch das nicht jeder RV sein Kontingent zu 100% verkauft. Hat ein Hotelier also ein Haus mit 100 Zimmern, so verkauft er zwischen 120 und 300 Zimmer. Das ist absolut normal, nur ofiziell sagt sowas niemand!
Und was die Verträge der RV mit den Hotels angeht: Hast du schonmal versucht gegen einen ausländischen Vertragspartner zu klagen?
Ferner hat der Hotelier trotz Vertrag noch immer das Hausrecht und kann Kunden den Aufenthalt verweigern.
Am Ende trifft es leider immer den Kunden, aber rechnet der Kunde mal nach was er überhaupt gezahlt hat und was er dafür bekommt? Damit die deutschen Reisepreise so existieren können, sind die overcontractings leider ein hinzunehmendes Übel...
Aber sei gewiss, Überbuchungen sind die Ausnahme. Es sind weniger als 1% der Buchungen betroffen. Natürlich gibt es auch bei den Hotels die "üblichen Verdächtigen".