Nach einer Beschwerde über übelsten Insektizidgeruch und Riesen-Kakerlaken (3 cm) im Appartment kam folgende Replik:
Sehr geehrte Frau xxxxxxxx,
sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wir nehmen Bezug auf Ihr Mail vom 09.10.2006.
Wir bedauern sehr, dass Ihr Urlaub mit diesem Ärgernis begonnen hatte und möchten uns dafür entschuldigen. Leider sind u.a. Kakerlaken im Mittelmeerraum keine Seltenheit. Insbesondere bei großen Hitzewellen treten diese immer wieder auf, wie uns Frau D. berichtete. Frau D. erzählte uns auch, dass in anderen Objekten, die sie mit betreut, im August während der großen Hitzewelle auf Mallorca verstärkt neben Kakerlaken auch Ratten und Mäuse in den Wohnungen waren. Die Kammerjäger hatten viel zu tun. Auch wir beauftragten noch am gleichen Tage über Frau D. den Kammerjäger, als sie uns informierte, dass Kakerlaken im Appartement Nr. 4 vorhanden und Sie wieder ausgezogen sind.
Die Behauptung, dass Frau D. Ihnen zusicherte, dass wir Ihnen den gezahlten Mietpreis zurück erstatten, stimmt so nicht. Dazu ist Frau D. nicht befugt. Sie hat Ihnen empfohlen, uns zu kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären.
Wir sind bestrebt, mit Ihnen eine Einigung zu erzielen.
Es gilt zu berücksichtigen, dass Sie uns nicht Vorsatz unterstellen können und wir gegen einige Naturerscheinungen, insbesondere bei den klimatischen Verhältnissen auf Mallorca, mitunter erst handeln können, wenn das Ärgernis da ist. Wir haben in Ihrem Fall umgehend reagiert und den Kammerjäger beauftragt. Die Kakerlaken sind seit dem nicht mehr aufgetreten.
Wir sind daher maximal bereit, Ihnen 50% (von 600.- Euro)des Preises ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zurück zu erstatten.
d.h. für eine Übernachtung 300.- Euro!!
Hallo und Herzlich Willkommen im Forum von HC!
Ich habe eure Namen sicherheitshalber mal unkenntlich gemacht und verschiebe den thread ins Reiserecht-Forum - ich denke, das ihr dort eher Antworten bekommt.
VG,
Admin Holginho