• tropicana1234
    Dabei seit: 1375747200000
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    geschrieben 1375864462000

    Hallo zusammen!

    Ich habe am 17.05.2013 bei der AirBerlin reklamiert, alles geschildert, alle Dokumente eingereicht und eine Entschädigung verlangt (alles klar deklariert wieviel und weshalb). Es wurden folgende Dokumente eingereicht (alles in Kopie):

    Flugtickets Zürich-Düsseldorf

    Flugtickets Düsseldorf-Cancun

    Gepäckquittungen

    Gepäckkleber

    „Bericht über fehlendes Gepäck“ Cancun

    Kleiderquittungen (5 Blätter)

    Verpflegung Cancun Flughafen (3 Blätter)

    Flugtickets Cancun-Düsseldorf

    Verpflegung Düsseldorf

    Flugtickets Düsseldorf-Zürich

    Telefonrechnung

    Wir hatten in unseren Ferien 3 Tage keinen Koffer und beim Rückflug über 8 Std. Verspätung des Fluges.

    Koffer: Da es in der Schweiz Schnee hatte und eine Enteisermaschine kaputt war, sind wir mit ca. 1 Stunde Verspätung in Düsseldorf eingetroffen. Unser Flug nach Cancun hat gewartet. Da es deshalb jedoch nur einen kurzen Stopp in Düsseldorf gegeben hatte, sind unsere Koffer wohl nicht weitertransportiert worden.

    - Wir haben das Formular des Lost&Found Schalters von Cancun sowie die Kofferkleber.

    Verspätung: Technische Defekte wurden uns von Mitarbeitern der AirBerlin mitgeteilt, also keine aussergewöhnliche Ereignisse!

    - Fotos von Flugtafeln sowie alle Flugtickets

    Leider haben wir bis jetzt nur ein lächerliches Angebot von EUR 75.00 erhalten, mit dem wir natürlich ganz und gar nicht einverstanden sind. Ich habe ihnen eine Frist von einem Monat für ihren Entschädigungsvorschlag gegeben, sie haben sich nicht gemeldet. Ich habe die Höhe der Entschädigung gemäss Fluggastrechtverordnung verlangt. Gesamt : 2640 Fr.

    Was kann ich nun noch tun? An wen kann ich mich wenden? Im Internet werde ich irgendwie nicht recht fündig...:-(

    Airline: AirBerlin

    Flug: Zürich - Cancun - Zürich

    Gebucht: Internet (keinen Reiseveranstalter)

    Ich bin über jeden Tipp sehr dankbar!!!

    Liebe Grüsse Tropicana1234

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1375871437000

    Hallo Tropicana1234!

    Zunächst einmal solltest Du beide Sachverhalte (Koffer bzw. Flugverspätung) deutlich trennen - sowohl hier im Forum, alsauch (mehr noch) bei Deiner Reklamation.

    Den thread bzgl. des Koffers/der Koffer hast Du ja nun hier "gefunden" - der thread für die Flugverspätung wurde Dir bereits gestern in Deinem zuerst eröffneten thread genannt. Zur Erinnerung, Du findest ihn hier:

    http://www.holidaycheck.de/thema-Alles+zum+Thema+Flugzeitenaenderung+Flugverspaetung+Flugstornierung-id_30784.html

    Zum Sachverhalt selbst melde ich mich (mangels gerade vorhandener Zeit) später sowohl hier, alsauch dann im sicher von Dir dann genutzten anderen thread bzgl. der Verspätung.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1375873923000

    wg. der Verspätung kannst du dich an Flightright oder einen Fachanwalt für Reiserecht wenden, wobei ich zu Zweitem tendieren würde.

    Die Koffersache ist - meiner Meinung nach - ein gesonderter Fall, deshalb kannst du es bündeln und einen Anwalt einschalten, im Falle eines Prozesses müsste die Gegenseite diesen ja auch bezahlen, wenn sie verlieren sollten. 

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • domi 1312
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    geschrieben 1375891846000

    Hallo, wir sind am 29.07.2013 mit Condor von Frankfurt nach Hurghada geflogen. Seit diesem Tage fehlt einer unserer Koffer spurlos. Schadensanzeige wurde am Flughafen erstellt. Mir wurde vom Flughafen mitgeteilt das mir mein Koffer ins Hotel nachgeliefert wird. Leider ist dies bis zur unsere Abreise am 05.08. nicht passiert. Mittlerweile sind wir seit 2 Tagen in Deutschland und unser Koffer immer noch weg. Hat jemand von euch ähnliches erlebt?

  • Silvia L
    Dabei seit: 1141084800000
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    geschrieben 1377073110000

    Hallo,

    weiss jemand, wie es mit Entschädigung aussieht, wenn der Koffer auf dem Heimflug mehrere Tage zu spät ankommt, bzw. verlorengeht ?

    Viele Grüße Silvia

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1418150880000

    Das kommt jetzt zwar ein bisschen spät für Silvia L., aber vielleicht ist der Sachverhalt auch für andere User interessant:

    Selbstverständlich kann man für beim Rückflug verspätetes Gepäck keine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit geltend machen, und auch keinen Tagessatz der Monatsmiete.

    Somit erschöpft sich der Anspruch in einer Zustellung des Gepäckstückes an die Heimatanschrift ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
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    gesperrt
    geschrieben 1418157261000

    Du hast mal wieder meine Neugier geweckt, deshalb mal eine rein theoretische Frage ;)

    Vorweg, ich habe mich mit dem Thema noch nie beschäftigt und absolut keinen Plan, aber mir ist da halt ein Gedanke gekommen. . .

    Bekanntlich sind die Kleiderschränke der Herren immer noch ein klein wenig minderbestückt im Vergleich zu denen der Damen, das setze ich jetzt einfach mal so voraus, auch ohne dafür jetzt empirische Daten zu haben, oder das diskutieren zu wollen. Sagen wir also, der kleine doc fliegt für 3-4 Wochen in Urlaub, packt dafür 95% seiner Sommerklamotten ein und kommt im August zurück. Der Koffer leider erst 5 Tage später, wobei die genaue Ankunftszeit dessen ja nicht wirklich abzusehen ist. Muss er dann wirklich der Dinge harren, ohne jeglichen Anspruch, oder gibt es irgendwelche Fristen, ab wann er sich dann doch neu einkleiden darf und zumindest einen Anspruch auf Ersatz des Zeitwertes hat?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1418162886000

    Inwiefern sollte ich das als "Interesse am Sachstand" betrachten?

    Ausgenommen einer Konzertreise mit Anspruch auf einen Frack - und entsprechend dessen Verlust in Sinne der Weiterreise und des Bedarfs!? - poppt bei mir keine "Nachfragelogik" auf ...

    Sorry ... :?

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1418163500000

    Du schriebst:

    @'vonschmeling sagte:

    Somit erschöpft sich der Anspruch in einer Zustellung des Gepäckstückes an die Heimatanschrift ... ;)

    und da ergab sich bei mir die Frage, ob die sich mit der Zustellung Zeit lassen können bis zum Sanktnimmerleinstag, oder ich irgendwann aktiv werden kann, ohne die Kosten komplett alleine tragen zu müssen.

    Das war meine Frage zum Sachstand und ich dachte, Du wüßtest das ad hoc, ohne daß ich mich jetzt auf die Suche begeben müsse :kuesse:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1418164513000

    Welche konkreten "Kosten"? :frowning:

    Nachweisliche jedenfalls müssen erstattet werden, sie sind jedoch selten Legion ... !?

    Der Sanktnimmerleinstag hingegen markiert ggf. einen Totalverlust und entsprechende Forderungsoptionen ...

    (bitte unter MÜ nachsehen!)

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