• ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1236338496000

    Hallo,

    das ist nicht so ungewöhnlich. Ich kann doch auch im Hotel ein festes Zimmer buchen, oder eine feste Zimmerkategorie. Nach mir kommt dann Jemand, der einfach ein "Glückszimmer" gebucht hat und der das gleiche bekommt. Vielleicht hat er dafür weniger, oder auch mehr bezahlt. Das ist alles möglich.

    Bei vielen Dingen ist es ähnlich.

    Nennt sich, glaube ich, freie Marktwirtschaft! ;)

    Gruß

    Berthold

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1236338698000

    @privacy:

    Es mag oder mag nicht Sinn machen, zu fordern, dass verbindliche Abflugzeiten Teil eines Pauschalreisevertrages werden (müssen). Darüber kann man diskutieren. Ich selbst halte es für entbehrlich, zumal zumindest die Befürchtung besteht, dass die Reisepreise dadurch deutlich teurer werden würden.

    Woran ich hier Anstoss nehme ist "Der Satz «Verträge sind einzuhalten» müsse eigentlich aber für alle Flugreisende gelten. ". Ich kann nicht verstehen, wie ein Reiserechtsexperte, Professor noch dazu, so unsauber formulieren kann. Der Vertrag wird ja eingehalten, die Aussage impliziert jedoch, dass dies nicht der Fall ist.

    Führt aber dazu, daß es Fluggäste der Holzklasse auf der gleichen Maschine gibt. Die haben diese Ansprüche eben nicht. Nicht wirklich nachvollziehbar.

    So unnachvollziehbar finde ich auch das nicht. Wer unterschiedlich bucht und andere Preise bezahlt, hat andere Ansprüche.

    Gruß,

    soedergren

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
    Beiträge: 3475
    gesperrt
    geschrieben 1236339323000

    Ist schon interessant, wie vehement sofort von bestimmter Seite dagegen argumentiert wird, wenn über kundenfreundlichere Regelungen nachgedacht wird. Da kommt sofort das Argument "na da werden die Kunden aber eine Freude haben, wenn die Preise steigen" ohne sich klar zu machen, was hier im Moment eigentlich abgeht. Die RV haben sich total verkalkuliert was die zu erwartenden Passagierzahlen angeht (vermutlich haben sie die Falschen gefragt) und tragen dies jetzt auf dem Rücken ihrer Kunden aus. Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit und zeigt, dass der Pauschaltourist halt nur eine Massenware ist. Am arrogantesten ist dann der Satz (wenige Wochen vor Urlaubsbeginn) "Wir bieten Ihnen eine kostenlose Stornierung an".

    Bemerkenswert auch der Satz im verlinkten Artikel:

    "Welche Flugstrecken von Streichungen betroffen sind, halten die Veranstalter zum Teil noch zurück. " Na klar doch, vielleicht wäre es ja noch Zeit, zu stornieren und die Ur5laubspläne zu ändern, vielleicht sogar ganz ohne RV.

    Alles darauf zu schieben, der Kunde will es am liebsten geschenkt, ist schon ein wenig einfach. Die Gesellschaften haben sich schon auch in wenig selbst dahin gedrängt, mit immer billiger werdenden Angeboten.

    @privacy: Bitte berufe dich zukünftig auf wirkliche Fachleute und nicht auf so Hobbyexperten wie Herrn Roland Schmid. :laughing:

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1236339342000

    @soedergren

    Gut, die Formulierung ist nicht sehr glücklich. Wir sollten uns daran nicht

    festbeißen. Auseinanderpflücken kann man jeden Satz. Aber was gemeint ist,

    bleibt trotzdem deutlich.

    Mit der sich daraus ergebenden Konsequenz, sich auf derartige Modalitäten

    einzustellen. Natürlich kann die Airline/der Veranstalter auch dann Flugzeiten ändern - aber eben nur in Zustimmung mit den Beteiligten.

    Und das fehlt derzeit auf dem Pauschalreisesektor weitgehend.

    Gruß privacy

    PS: Das ist ja keine Preisgeschichte. Auch für 49 Euro bei airberlin habe ich

    einen Linienflug gebucht und kann der Airline deutlich machen, wo es bei Änderungen gegenüber der Buchung lang geht.

    Erstattung - Umbuchung - Akzeptanz: Alles in meiner Option.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1236339704000

    Hallo,

    wenn es keine Preisgeschichte ist, dann ist es ja einfach. Denn dann werden die Veranstalter das doch mit Sicherheit freiwillig einführen! Denn das ist doch ein tolles Argument, um bei diesen Veranstaltern zu buchen.

    Doch sie machen es nicht. Also ist es doch eine Preisgeschichte! Ganz einfache Schlußfolgerung!

    Denn wenn ich einem Kunden eine zusätzliche Leistung nicht anbiete, die mich als Veranstalter nichts kostet, dann gäbe es nur ein Attribut für mich: Dämlich!

    Gruß

    Berthold

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1236340116000

    Sie machen es noch nicht. Der Druck ist noch nicht groß genug.

    Aber morgen, übermorgen vielleicht?

    Gruß privacy

    PS. Gut analysiert.

    Unter dem Strich wird es nicht viel kosten, nur viel bringen.

    Für die gute alte Pauschalreise.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1236340216000

    @chepri sagte:

    Ist eine Flugverschiebung vom Morgen auf den Mittag vielleicht einfach nur ärgerlich, ist eine Flugverschiebung um mehrere Tage (siehe die aktuellen threads) oder Änderung des Abflughafens schlichtweg eine Unverschämtheit ...

    Chepri, durchaus richtig. Allerdings ist da der Unterschied, dass der erste Fall vertragskonform ist, der zweite nicht. Hin- und Rückreisetag sind ja (im Gegenteil zu den genauen Uhrzeiten an diesem Tag) Teil des Reisevertrages. Insofern ist eine Verschiebung um mehrere Tage oder eine Änderung des Abflughafens keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und damit sogar mehr als eine Unverschämtheit.

    Nur, ist es deshalb sinnvoll, wegen einzelner Vertragsverletzungen einzelner Gesellschaften gleich nach strengeren Bestimmungen für alle Eventualitäten zu rufen?

    Privacy, klar kann man jeden Satz auseinandernehmen und mir ist auch klar, worauf der Herr Experte abzielt. Nur finde ich, darf man gerade von einem Experten mehr erwarten. Denn mit einer solchen Aussage, so wie sie da steht, disqualifiziert er sich in meinen Augen selbst, völlig unabhängig davon, ob er nun in der Sache recht hat oder nicht. Ausserdem ist es ja nicht der einige ungeschickt formulierte Satz in der Aussage, denn auch der Ruf nach einer geänderten Rechtsprechung ist in dieser Form überflüssig.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1236340733000

    Für die Überschrift dieses Threads habe ich sie aber gerne genommen.

    Macht halt neugierig, erhöht die Lesequote und den Diskussionsbedarf ;)

    Und die Rechtssprechung? Da gibt es in der Tat unterschiedliche

    Auffassungen. Für mich persönlich ist es schon ein Unding, daß

    der Gerichtsstand immer am Ort des Reiseveranstalters liegt.

    Da wachsen, vielleicht auch oft unbewußt, über Jahrzehnte Strukturen,

    die eine unabhängige Rechtssprechung auch schon mal

    diskussionswürdig erscheinen lassen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
    Beiträge: 679
    geschrieben 1236341301000

    Gerichtstand ist immer am Ort des Beklagten. Dies ist allgemein - völlig unabhängig vom Reiserecht - so.

    Die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB gilt ja für Privatleute nicht. Da steht normalerweise etwas in der Art wie "Für Vollkaufleute wird als Gerichtsstand Berlin, Deutschland vereinbart.".

    Unter dem Strich bleibt mE, dass - wenn eine Änderung erfolgen soll - nicht die Rechtsprechung, sondern die Gesetze entsprechend geändert werden müssten.

    Gruß,

    soedergren

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1236341494000

    Sind es in der Regel keine Privatleute, die gegen Reiseveranstalter Klage erheben?

    Und dennoch erscheinen doch die üblichen Amtsgerichte immer wieder bei

    der Urteilsverkündung. Wo man praktisch schon auf den Veranstalter

    tippen kann, den es betrifft. Aber da bewegen wir uns etwas vom Thema weg

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!