Fakt ist folgendes:
Bei einem Start(!) am 9. um 23:59 Uhr (auch noch um 24:00) wäre der RV komplett aus dem Schneider gewesen...dies kann reiserechtlich jederzeit belegt werden!
Fakt ist auch, daß sich durch den Start am 10. um 0:35 Uhr, wie von @vonschmeling dargestellt, keine wesentliche und einschneidende Änderung des Reiseablaufs/des Reisezuschnitts ergibt...die Nachtruhe aber (wie ebenfalls dargestellt) grundsätzlich gestört ist. Eine wirkliche Nachtruhe wäre allerdings auch bei "vorschriftsmäßigem spätestmöglichen" Abflug um 23:59 Uhr nicht gegeben gewesen - in diesem Fall wäre das Ganze aber reiserechtlich gedeckt!
Also bleibt nur den genannten Prozentsatz auf den betroffenen Tagessatz im Rahmen der "Ansprüche"(?) auf eine ungestörte, ausreichende Nachtruhe einzu"fordern", ggfs. im Rahmen von Kulanz. Ob reiserechtlich fundiert, müßte ggfs. ein (Fach!)Anwalt klären.
Mitleid müßte man mit einem eventuellen Richter haben - denn der müßte im Zweifelsfall dann ein Verfahren mit einem Streit"wert" von "2,50" Euro abarbeiten - es gibt Leute, die so etwas als "groben Unfug" und "Belästigung von Gerichten bezeichnen!
Die "Check-in"-Aussage des RV ist für mich allerdings auch neu - und diese sollte auf Richtigkeit und tatsächliche Relevanz geprüft werden. Dies dürfte allerdings nur von einem Fachanwalt zu klären sein und auch hier stehen "Aufwand und Ertrag" in keinerlei realistischem Zusammenhang. Hier wäre einzigst eine Grundsätzlichkeit zu klären - ob der TE diesem eine adäquate Wertstellung zuspricht, muß er selbst entscheiden und eine RSV wäre (und v.a. eine Zusage derselben das Vorhaben zu unterstützen) wäre hier nicht nur hilfreich sondern absolut ratsam. Im Falle einer Niederlage (oder auch nur Ablehnung des "Falles") übersteigen die fälligen Kosten den Streitwert nämlich erheblichst!
OT:
Natürlich ist ein Forum zum (in erster Linie natürlich) sachlichen Meinungs- und Informationsaustausch da - genau das wurde aber auch von @vs befolgt. Die Äußerungen "Anfeuerung" ist, wenn man den thread-Verlauf liest, nicht aus der Nase gezogen und durchaus nachvollziehbar. Hier prallen gegensätzliche Meinungen/Einschätzungen aufeinander und TE folgt der "vs-Opposition" (was sein gutes Recht ist) und "triumphiert" nicht nur im Unterton und "zwischen den Zeilen" deutlichst aufgrund der "Unterstützung". Und in einem hat @vs ebenfalls recht: "Beifall" gab es einigen für den TE...wirkliche Ansätze zur Problemlösung allerdings "null-komma-null"!
Hilfreich? Sinnvoll? Nicht wirklich!