• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350579539000

    @viku:

    Unter dem Aspekt des Versicherungsrechts zutreffend...nur ist das in diesem Fall (vorsichtig formuliert, da zu prüfen - das ist ja das Thema!) nicht zwangsläufig "zuständig" bzw. maßgeblich!

    Man muß deutlich zwischen der Existenz von Versicherungs- und Reiserecht unterscheiden - und hier dürfte primär Reiserecht "zuständig" sein.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • HC-Mitglied998552
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    gesperrt
    geschrieben 1350580237000

    meiner Meinung nach definiert sich der Begriff "Reiseantritt" in beiden Fällen gleich. Somit war vom RV, reiserechtlich, nichts falsch. Der Beförderungstag war der 9.9. 

    Alles sehr unangenehm für den TO ... aber eben Pauschalreise, und hier ausgereitzt bis auf die letzte Minute.

    Gruß Vik

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350580944000

    ...und sogar etwas darüber ;) ...

    ...aber vermutlich im reiserechtlich gedeckten Rahmen - verbunden mit der möglichen Option einen Prozentsatz "X" für einen Tagessatz zurückerstattet zu bekommen.

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  • deifi
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    geschrieben 1350583824000

    Das Beste war ja auch noch dass ich GTI vorher anschrieb, ob die sich sicher seien, dass der Abflug 23.50 Uhr ist, da am FMO dort keine Rede von ist und die schrieben noch es sei definitiv 23.50 Uhr....allerdings ein Ding der Unmöglichkeit, denn Sky hatte auf dem Weg AYT-FMO am 09.09.12 eine Zwischenlandung (Planmäßig (reingedrückt bekommen??!??)), wie sie in den Wochen zuvor nicht stattfand. somit ist die Maschine erst um 23.45 uhr am FMO gelandet.

    So haben die doch wissentlich eine falsche Information rausgegeben, oder irre ich mich da etwa?

    Hallo...

    ja den Vernstalter hatte ich kontaktiert vorher... s. obige Textkopie... an ein Storno der Reise dachte ich keinesfalls,l denn ich wollte ja meinen mir wohlverdienten Urlaub antreten...nur war halt die Rede von 23.50 Uhr beim RV...aber auch nirgends anders!!

    LG

    14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1350584376000

    Nur mal so als Hinweis und/oder mögliche "Fehlerquelle":

    Gedruckte und/oder medial dargestellte Flugpläne sind (leider) auch nicht immer fehlerlos und bilden keine zwingende rechtliche Grundlage. Und wenn Du den Flug nicht "gefunden" hast heißt das noch lange nicht, daß es ihn nicht (zumindest in der Planung) gegeben hat.

    Wenn Du doch die Reise auf jeden Fall antreten wolltest und dies ja auch getan hast - wo war jetzt real der Unterschied und v.a. faßbare(!) Nachteil(!) der Dir zwischen dem vorher "versprochenen" (ist relativ, da gemäß allgemeiner und RV-übergreifender AGB diese auch kurzfristig noch geändert werden können) Abflug um 25:50 Uhr und dem tatsächlichen Zeitpunkt um 0:35 Uhr entstanden ist?

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1350584796000

    @viku

    Danke für die Anregung! ;)

    Hier mal ein Auszug aus einem Urteil des OLG Dresden, bei dem es allerdings um die Zuständigkeit der Reiserücktrittsversicherung geht:

    "Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Flughafens ist ein Teil der gebuchten Leistung Hinflug in Anspruch genommen und somit die Reise angetreten ..."

    Auch wenn es hier grundsätzlich um ein anderes Anliegen geht, ist das eine allgemein gehaltene Bewertung, auf die sich vermutlich auch GTI berufen wird.

    Meines Wissens gibt es keine Urteile zur Thematik, die nicht versicherungsrechtliche Sachverhalte betreffen.

    Nimmt man also an, dass diese Argumentation sich auch auf Ansprüche außerhalb Versicherungsfragen anwenden lässt, ist das Ansinnen der/des T.O. vollkommen verfehlt. Der Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Argument der verkürzten Nachtruhe hingegen ist nachweislich vage, warum also sollte "Kulanz" ein Unwort in dieser Diskussion sein?

    :frowning:

    Aus meiner Sicht stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Antritts bei der vorliegenden Sachlage aber überhaupt nicht, und die Gründe hierfür werde ich sicher nicht noch einmal bemühen!

    :p

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1350585873000

    @deifi

    Die Veranstalter informieren nicht "vorsätzlich" falsch, sie verlassen sich auf die ihnen zur Verfügung gestellten Daten. Man kann nicht erwarten, dass sie parallel die Anzeigen auf so orbital wichtigen Airports wie FMO gegenchecken und ggf. Nachfragebedarf sehen, zumal die Angaben dort wenig verlässlich sind - und zwar in jeder Hinsicht!

    Bezüglich der Skyairline Routings kannst du dich ggf. im Airlineforum informieren - zudem spielt es für deine Argumentation überhaupt keine Rolle, ob ein Aufnahmestop dem RV bekanntgegeben wurde, ist doch die Auslastung und ihre Steuerung allein Sache der Airline, und daher rührt auch das ganze "voraussichtlich" in den Vertragstexten der Veranstalter.

    Nach dieser Welle hier dürfte es schwierig bis unmöglich geworden sein, den Veranstalter noch zu einem Einlenken in deinem Sinne zu bewegen.

    Falls du entsprechend versichert bist, kannst du evtl. eine prozessuale Entscheidung herbeiführen, großartig andere Möglichkeiten zur Erlangung einer Erstattung sehe ich persönlich nicht (mehr).

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • kitt1807
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    geschrieben 1367363338000

    Vielleicht liest dies ja noch Jemand ;)

    Habe ein ähnliche Frage zum Thema.

    Wir fliegen vom 3.5. - 17.5. in die Türkei( erstmalig überhaupt)

    Abflug um 21:35- Ankunft Antalya 2:10.

    Koffer holen, Transfer 2 Std. , wir werden ca 5 halb 6 im Hotel sein wenns gut läuft ;)

    Jetzt hab ich mir unseren Hotelgutschein angesehen...da steht expliziet 14 Nächte :frowning:

    Ich würde mal meinen, um diese Zeit ist die Nacht wohl um,oder?

    Eigentlich weiß der Veranstalter doch schon vor der Reise , daß es nur 13 Nächte sind, oder irre ich mich? 14 Nächte im Hotel sind doch nun mal 14 Nächte Hotel. Damit ist doch nicht das Flugzeug oder der Bus gemeint? Ich kann das nicht wirklich nachvollziehen und fühle mich etwas überrumpelt...

    Gebucht über FTI- Incekum beach Resort

    Ich würde mich über Meinungen freuen. :D

  • vonschmeling
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    geschrieben 1367364478000

    @kitt1807

    Deine Frage passt hier wohl besser - die Übersicht dürfte das begrüßen ... ;) :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sandra0404
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    geschrieben 1367399100000

    Warum? Flugzeiten standen doch fest? Geht ja wohl eher darum,dass eine Nacht im Hotel bezahlt wurde,die nicht genommen werden kann,wegen der späten Anreise... ????? Oder ???? :frowning:

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