• Yannik97
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    geschrieben 1312801821000

    Wir fliegen demnächst von Frankfurt über Stockholm nach Newark. Wie geht es denn weiter, wenn ich durch den Streik den Anschluß in Stockholm verpasse. Steht mir dann kostenlos ein späterer Flug nach Newark zu oder wie muß ich mir das vorstellen?

     

    Gruß Hacki

    SuperBayern-Mia san Mia
  • Rhodos-Peter
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    geschrieben 1312811477000

    @Hacki

    zu Deiner Frage schreibt mein Internetprovider auf seiner Website:

    Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?

    Einen wegen Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.

    Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

    Der jeweilige Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere erhalten Essen und Getränke, meist in Form von Gutscheinen. Außerdem dürfen sie kostenlos zweimal telefonieren, Faxe verschicken oder E-Mails schreiben. Wenn der Flug sich auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel bezahlen. Wie viele Nächte das sind, wird noch vor Gericht verhandelt. Zumindest zwei Übernachtungen sind aber gesichert.

    Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

    Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei es fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet. Besser ist es, sich ein Bahnticket am Check-in am Flughafen von der Airline ausstellen zu lassen.

    Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

    Nein. Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter ist nicht dafür verantwortlich, wenn wegen eines Fluglotsenstreiks Flüge ausfallen. "Wenn die Fluglotsen an allen internationalen Flughäfen streiken, ist der Luftraum in Deutschland genauso dicht wie bei der Aschewolke". Es handle sich um einen Fall höherer Gewalt. Denn die Fluglotsen seien weder bei einer Fluggesellschaft noch bei einem Veranstalter angestellt. Bei einem solchen "Drittstreik" steht Urlaubern daher keine Entschädigung zu, wie sie eine EU-Verordnung zu Flugausfällen vorsieht.

    Gruß Peter

    edit: Quelle t-online

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • tripplexXx
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    geschrieben 1312818657000

    Wichtig für Flüge morgen früh mit GW:

     

    http://www.germanwings.com/de/Buchung/Informationen.htm

     

    (Linkfunktion geht leider nicht *grummel*

  • Terrorkruemel73
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    Sehr geehrte Italiener, Franzosen und Engländer! Der Abflug nach Hause verzögert sich noch etwas, da wir noch auf unsere deutschen Fluggäste warten!
  • Rhodos-Peter
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    Verwarnt
    geschrieben 1312872666000

    ...als kleiner Service für alle, die Holidaycheck als Startseite haben und hier die neuesten Wasserstandsmeldungen suchen, der Streik ist vorerst abgesagt:

    http://www.welt.de/wirtschaft/article13533726/Kein-Streik-Flugsicherung-ruft-Schlichtung-an.html

     

    allen eine "Gute Reise"

    Gruß Peter

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • gastwirt
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    geschrieben 1312881188000

    War eigentlich klar wie Kloßbrühe, dass die Arbeitgeber diesen Schritt gehen.

    Damit ist man (ausser für Bayern) raus aus den Ferien. Dem 30.8. schaue auch ich jetzt allerdings beruhigter entgegen und hoffe, dass mir jetzt meine griechischen Freunde keinen Strich durch die Rechnung machen.

  • gessi66
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    geschrieben 1312881908000

    In BW sind auch noch Ferien bis zum 11. Sept. Da aber unser Hinflug am 26.08.11 ist, sehe ich der Sache auch mal ganz gelassen entgegen.

    Rückflug ist am 09.09.11. Zur Not haben wir dann noch 2 Tage bis die Schule wieder los geht, wird schon schiefgehen  :D .

  • Froni30
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    geschrieben 1312882482000

    Guten Morgen zusammen,

    heute morgen habe ich auch alles im Radio gehoert, dass jetzt die Schlichtung angerufen wurde usw. und man hat dort auch gesagt, dass alle, die innerhalb der naechsten vier Wochen fliegen werden, sich keine Sorgen machen brauchen.

    Wir fliegen am 1.09. ganz frh morgens (vor sechs Uhr), wenn die Flugzeiten so bleiben. Sind ja nur noch drei Wochen und zwei Tage.

    Ist das denn wohl wirklich sicher mit den vier Wochen? Oder kann das auch kuerzer sein oder laenger??

    Ich moechte mir einfach keine Sorgen machen, dass da gestreikt werden koennte.

    Viele Gruee,

    Froni

  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1312907816000

    Hallo

    Friedenspflicht ab 09.08.2011,4 Wochen,bis 06.09.2011 ;) .

    LG 13

  • lueb44
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    geschrieben 1360927385000

    Gibt es neue Erkenntnisse zum Thema?

    Was passiert eigendlich, wenn ich durch einen Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen( wie gerade in Hamburg) meinen Flug im Rahmen einer Pauschalreise nicht erreichen kann? Wie komme ich dann an mein Urlaubsziel? Was passiert, wenn der der Flug zu meinem Ziel nur 1x pro Woche stattfindet? Habe ich eventuell Schadenersatzansprüchegegenüber dem Streikveranstalter?

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