@Hacki
zu Deiner Frage schreibt mein Internetprovider auf seiner Website:
Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Einen wegen Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.
Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?
Der jeweilige Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere erhalten Essen und Getränke, meist in Form von Gutscheinen. Außerdem dürfen sie kostenlos zweimal telefonieren, Faxe verschicken oder E-Mails schreiben. Wenn der Flug sich auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung im Hotel bezahlen. Wie viele Nächte das sind, wird noch vor Gericht verhandelt. Zumindest zwei Übernachtungen sind aber gesichert.
Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten nicht aus Verärgerung einfach ein Zugticket buchen. Wer beispielsweise einen Flug von Frankfurt am Main über Paris nach New York gebucht hat, sollte nicht auf eigene Faust mit dem Zug nach Paris fahren, um den Anschlussflug zu erwischen. Denn dann sei es fraglich, ob die Fluggesellschaft das Zugticket erstattet. Besser ist es, sich ein Bahnticket am Check-in am Flughafen von der Airline ausstellen zu lassen.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Nein. Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter ist nicht dafür verantwortlich, wenn wegen eines Fluglotsenstreiks Flüge ausfallen. "Wenn die Fluglotsen an allen internationalen Flughäfen streiken, ist der Luftraum in Deutschland genauso dicht wie bei der Aschewolke". Es handle sich um einen Fall höherer Gewalt. Denn die Fluglotsen seien weder bei einer Fluggesellschaft noch bei einem Veranstalter angestellt. Bei einem solchen "Drittstreik" steht Urlaubern daher keine Entschädigung zu, wie sie eine EU-Verordnung zu Flugausfällen vorsieht.
Gruß Peter
edit: Quelle t-online