Ich wiederhole:
Keine Minderung bei sporadischer Wasserknappheit - selbst Kakerlaken oder Ratten sind ggf. als "ortsüblich" hinzunehmen.
Einen Anwalt mit einer solchen Angelegenheit befassen zu wollen halte ich nach wie vor für absolut grotesk.
(Repetitorium: wir befinden uns hier im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"!??)
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