• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405757091000

    @susi

    ein gesundheutszeugnis oder eine gesundheitsprüfung wäre viel zu kostenintensiv.

    die honorare der ärzte tragen in diesen fällen nämlich die versicherer.

    es reicht ja, wenn die vorerkrankung bereits in den krankenakten des behandelnden arztes erwähnt wird.

    was glaubst du denn, wie hoch der beitrag einer rrv sein müsste, wenn alles mitversichert wäre?

    dass die vorerkrankungen ausgeschlossen werden steht aber übrigends auch in den versicherungsbedingungen. diese wird man dir doch wohl bei der beratung ausgehändigt haben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • marthahari
    Dabei seit: 1303344000000
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    geschrieben 1405769384000

    Hallo,

    diese Aussagen bzgl. einer Vorerkrankung werfen bei mir einige Fragen auf. Fast immer stehen doch in Krankenakten des Hausarztes irgendwelche Vorerkrankungen. Was ist, wenn jemand, der unter Bluthochdruck leidet, welcher aber medikamentös unter Kontrolle ist, plötzlich einen Herzinfarkt erleidet? Fällt das auch unter den Ausschluß des Versicherungsfalles? Dann braucht man selbige ja wohl gar nicht erst abzuschließen und bleibt am besten zu Hause.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1405774171000

    die versicherung ist keine pflichtversicherung.

    insofern zwingt dich niemand dazu, völlig versicherungsfrei zu reisen oder zu leben.

    nichtsdestotrotz darfst du dir als bluthochdruckpatient mit versicherung aber ein bein brechen und die versicherung deswegen in anspruch nehmen.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • marthahari
    Dabei seit: 1303344000000
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    geschrieben 1405778669000

    @lexi: das ist schon klar, aber ein Beinbruch steht ja kaum in kausalem Zusammenhang mit einer Vorerkrankung und ist wohl eher auf einen Unfall zurückzuführen. Meine Bedenken beruhen auf der Aussage von susi: "Die Erkrankung Ihres Mannes war jedoch schon vor Buchung der Reise bekannt. Es kann daher nicht von einer unerwarteten schweren Erkrankung gesprochen werden. Aufgrund der Grunderkrankung musstedamit gerechnet werden, dass irgendwann eine Verschlimmerung auftreten könnte. Versichert ist jedoch das plötzliche und unerwartete Auftreten einer schweren Erkrankung eines zuvorGesunden. Die unerwartete Verschlimmerung des Befindens eines chronisch Erkrankten, so beschwerdefrei er zuvor auch gewesen sein mag, stellt keine unerwartete Erkrankung im Sinne derVersicherungsbedingungendar. AG Mannheim, Urteil vom 23.03.2005 (12 C 505 / 04)"

    Wollen wir hoffen (auch für Susi), daß andere Gerichte diesen Sachverhalt anders beurteilen und daß man selbst diese Versicherung nicht Anspruch nehmen muß.

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1405780507000

    @marthahari

    So einfach ist das auch nicht. Ein hoher Blutdruck ist NICHT einem Herzinfarkt gleichzusetzen und damit nicht eine vorher bestehende Krankheit.

    Gemeint ist eher z.B. ein Bandscheibenvorfall, mit dem man schon viele Jahre lebt und der just kurz vor der Reise so schlimm wird, dass der Arzt entscheidet, damit nicht fliegen zu können. Hier haben wir dann eine gleiche Vorerkrankung.

    Und was soll eine "schwere" Erkrankung sein? Es reicht z.B. eine Mittelohrentzündung aus oder eine richtige Grippe (mit Schnupfen), wenn der Arzt entscheidet, dass man damit NICHT in den Flieger kann, gilt das auch.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • omali
    Dabei seit: 1243814400000
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    geschrieben 1405790086000

    Nicht alle Versicherungen schließen starr jegliche Vorerkrankung aus (ohne besonders teuer zu sein) .

    Obwohl ich über Visa KK versichert bin (leider mit Selbstbeteiligung und nur bei Bezahlung mit dieser), suchte ich nach einer Absicherung für Reisen, die man nicht mit der Visa KK bezahlen kann. Dabei war mir - ohne Selbstbeteiligung - wichtig.

    Und ich fand sie tatsächlich!

    Hier ein Auszug passend zum hiesigen Thema:

    „Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung. Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. 

    Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungengelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.“

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1405792674000

    @marthahari

    ja ich habe den beitrag von @susi gelesen.

    warum soll man sich jetzt die mühe machen, dagegen zu klagen, wenn so etwas von vornherein bedingungsgemäß ausgeschlossen ist?

    entweder man sucht sich eine versicherung, dessen bedingungen etwas anderes sagen, oder aber man sucht sich ein (ziemlich teueres) produkt, was jedwede erkrankung mit einschließt oder man lässt es eben bleiben.

    aber zu forden, ich möchte DAS produkt und bitte lieber versicherer ändere deine bedingungen so, dass sie mir zusagen, geht nun wirklich nicht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Dauercamper
    Dabei seit: 1215302400000
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    geschrieben 1405854365000

    omali

    Der letzte Abschnitt Deines Beitrages, dasa mit den 6 Monaten erscheint mir logisch.

    Gesetzt den Fall, ein Versicherter hätte in jungen Jahren unter -bleiben wir mal bei Bluthochdruck- gelitten und nach 20 Jahren Zeit plötzlich wieder, dann könnte der Versicherer sich ja schadlos halten.

  • Susi 2009
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    geschrieben 1406134410000

    Jetzt muss ich mich doch nochmal melden. Ich habe von der Versicherung (in MC-Gold enthalten) heut eine Nachricht bekommen, dass mein Widerspruch an die Versicherung weitergeleitet wurde. In meinen Versicherungsbedingungen sind keine Krankheiten ausgeschlossen. Es steht drin, dass der Versicherer leistungspflichtig ist, wenn die Reiseunfähigkeit der Versicherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist.. Im nächsten Abschnitt steht dann ...unerwartete schwere Erkrankung.

    Es gibt inzwischen mehrere Urteile( die ich an die Versicherung geschickt habe), welche sich mit dem Begriff "unerwartet" beschäftigen.Was muss der Versicherungsnehmer unter diesem Begriff verstehen. Ach ja, bei mir ist ein Selbstbehalt von 100,--€ enthalten. Bin mal gespannt, wie es weitergeht.

  • Jesla
    Dabei seit: 1159315200000
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    geschrieben 1406144412000

    Hallo Susi,

    mit dem Satz, dass die Reiseunfähigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwarten ist, ist gemeint, dass der Patient aufgrund der Krankheit oder Verletzung vemutlich nicht reisen kann, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass andere Personen, die die gleiche Krankheit oder Verletzung hatten, nicht reisen konnten. In solchen Fällen zahlt die Versicherung, WENN auch der zweite Punkt gegeben ist:

    "Unerwartet" bedeutet einfach, dass mit dieser Krankheit (oder einem anderem Grund, weshalb die Reise abgesagt werden muss) zum Zeitpunkt der Buchung nicht zu rechnen war. 

    Die beiden Angaben widersprechen sich nicht, sondern ergänzen sich.

    Ein leichter Schnupfen wäre z.B. unerwartet, es ist deswegen aber "keine Reiseunfähigkeit nach allgemeiner Lebenserfahrung" zu erwarten. Das heißt, es müssen beide Punkte gegeben sein, damit die Versicherung zahlt.

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