ein gesundheutszeugnis oder eine gesundheitsprüfung wäre viel zu kostenintensiv.
die honorare der ärzte tragen in diesen fällen nämlich die versicherer.
es reicht ja, wenn die vorerkrankung bereits in den krankenakten des behandelnden arztes erwähnt wird.
was glaubst du denn, wie hoch der beitrag einer rrv sein müsste, wenn alles mitversichert wäre?
dass die vorerkrankungen ausgeschlossen werden steht aber übrigends auch in den versicherungsbedingungen. diese wird man dir doch wohl bei der beratung ausgehändigt haben.