• Susi 2009
    Dabei seit: 1245024000000
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    geschrieben 1406216138000

    Hallo Jesla,

    vom AG Kassel gibt es ein Urteil:

    Unerwartet ist eine Erkrankung im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung

    dann, wenn sie auch bei bestehen einer (chronischen) Vorerkrankung, wenn es sich

    nicht um eine zwingende und vorhersehbare Folge der letztgenannten handelt. Durfte

    danach der Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung vernünftigerweise die

    Reise buchen, weil mit einer akuten Verschlechterung nicht zu rechnen war, besteht

    Versicherungsschutz (OLG Köln, VersR 2010, 379, im Ergebnis bestätigt durch BGH,Beschluss vom 21.09.2011 - IV ZR 227/09, zit. n. juris; LG Duisburg; Urteil v.

    12.10.2012 - 7 S 187/11, zit. n. Juris). Dieser Rechtsprechung schließt sich das

    erkennende Gericht an

    Weiters gibt es vom OLG Köln ein Essay, was man unter "unerwartet" zu verstehen hat.Ist aber eine DIN A4-Seite lang

     

  • Jesla
    Dabei seit: 1159315200000
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    geschrieben 1406218337000

    Hallo Susi,

    dieses Urteil widerspricht dem, was ich zuvor geschrieben hatte, ja nicht. Es ist sozusagen eine Erweiterung: Wenn eine Vorerkrankung besteht, gibt es Folgeerkrankungen, mit denen zu rechnen ist. Diese wären dann nicht versichert. Es gibt aber auch Folgeerkrankungen, mit denen nicht zwangsläufig zu rechnen ist. So etwas wird in dem Urteil angesprochen. In solchen Fällen springt die Versicherung ein, obwohl eine Vorerkrankung vorliegt.

    Was Deinen konkreten Fall angeht, so muss da eben individuell entschieden werden, um was für einen Fall es sich handelt: Erwartete Folgeerkrankung oder unerwartete?

  • Susi 2009
    Dabei seit: 1245024000000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1407017234000

    Geschafft! Heute kam die Nachricht, dass die RRV zahlt! :D   Angeblich aus Kulanzründen, aber den Spruch kennt man ja von Versicherungen. Nach zweimaliger Ablehnung. Dass die Versicherung zahlt (zahlen muss) hat nichts mit Folgeerkrankungen zu tun, sondern was in den Bedingungen steht und ob da Vorerkrankungen ausgeschlossen sind. Wenn da nichts steht, kann ein normal intelligenter Versicherungsnehmer die Bedingungen so verstehen, dass er zum Zeitpunkt der Buchung gesundheitlich die Reise antreten können müsste. Wenn dann unerwartet eine Verschlechterung eintritt ist die Versicherung in der Pflicht.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1407055205000

    @susi

    kulanz ist eben kulanz. und nichts anderes.

    komisch, an der stelle , wo man eigentlich erwartet, dass du alle dankend erwähnst, weil es nun doch eine kulante zahlung gab, lese ich bei dir nur, dass du es für selbstverständlich findest.

    vergiss bitte nicht, dass eine kulanzzahlung  immer ihne anerkennung einer rechtspflicht erfolgt.

    deine rechte sind also gegenüber eines versicherungspflichtigen schadens eingeschränkt.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Jesla
    Dabei seit: 1159315200000
    Beiträge: 210
    geschrieben 1407066097000

    Hallo Susi, 

    freut mich, dass es geklappt hat.  :laughing:

    Du kannst allerdings tatsächlich davon ausgehen, dass es Kulanz war, wenn sie das so sagen und schon 2x abgelehnt hatten. Man hat Dir ja hier mehrfach versucht zu erklären, wie welche Begriffe und Beschreibungen in Versicherungsbedingungen zu verstehen sind. Leider kann man sich das auch nicht so zurecht legen, wie man es gerade braucht. Sei Dir bewusst, dass Du wirklich Glück hattest und bevor so etwas noch einmal passiert, solltest Du dich ganz genau erkundigen - zu deinem eigenen Vorteil! Sonst bleibst Du nachher mal auf den Kosten sitzen, denn nicht jede bzw. nicht immer ist die Versicherung so kulant.

    Viele Grüße

  • Inga16
    Dabei seit: 1407369600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1407427879000

    Diese sogenannte Reiseversicherung der ERV ist ein Witz!Nachdem ich im April für meine Tochter und mich eine Städtereise im August gebucht, nahm ich dazu eine eine Reiseversicherung.

    Nun kam es leider kurz vor der Reise zu einem psychischen Zusammenbruch meiner Tochter (Gymnasium - Schulstress), so dass sie akut in eine Klinik eingeliefert werden musste.Nachdem ich dann mühevoll alle Unterlagen erstellt hatte - auch die Bescheinigungen von der Klinik, habe ich heute ein Schreiben der ERV bekommen, dass ich keinerlei Ersatz für meine Reise bekomme, da es einen Paragraphen in ihren Versicherungsbedingungen gibt, der psychische Erkrankungen ausschließt.

    Also: eine psychische plötzliche Erkrankung ist keine Erkrankung lt. dieser Versicherung.Somit habe ich nicht nur den fast kompletten Reisepreis (ich hatte 3 Tage vorher stornieren müssen), sondern auch noch die hohen Reisekostenversicherungskosten bezahlt.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1407430189000

    Falsch!

    Der Versicherer wird kaum leugnen, das eine psychische Erkrankung eine Erkrankung ist, nur ist eine psychische Erkrankung eben nicht abgedeckt. Und genau das hättest Du lesen/erkennen können/müssen, wenn Du das "Kleingedruckte" vor Versicherungsabschluß gelesen hättest.

    Man kann es gar nicht oft genug erwähnen: Eine Vielzahl von Mitmenschen liest "6549606774" Test- und Erfahrungsberichte vor dem Kauf eines "Kochlöffels", geht aber merkwürdigerweise an etwas eher hochpreisiges wie eine Urlaubsreise reichlich arg- und sorglos heran.

    ...und sucht im Falle von "Problemen" anschließend fast grundsätzlich den Fehler beim RV, Hotel, der Airline oder eben, wie hier, einem Versicherer.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Inga16
    Dabei seit: 1407369600000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1407487593000

    Also zur Info: es gibt von 2013 auch einen Artikel im Ärzteblatt, in dem Ärzte diesen Paragraphen bei der Versicherung hefitgst kiritisieren. Es gab in München, wo diese Versicherung sitzt, genau so ein Urteil (Richter urteilen leider auch oft poistiv für den "Stärkeren" ). Es gab leider keine Revisiion - dh. was würde zb. der Europäische Gerichtshof urteilen...Aber das kann man sich als kleiner Reisender finanziell nicht leisten (gegen finanzstarke Versicherungskonzerne).

    Und: da die Krankheit unerwartet kam - hätte ich das vorher wissen können, dass meine Tochter akut erkrankt? Genau dafür sollte ja die Reiserücktrittsversicherung einspringen!

    Hätte man eine andere Krankheit, gibt es dann womöglich wieder einen Grund, warum die Versicherung gerade da nicht zahlt.

    Ich habe inzwischen auch andere Rücktrittsversicherungen angesehen: es gibt Versicherungen, die nur dann nicht zahlen, wenn die Krankheit vorher schon bekannt war und man in Behandlung ist. Aber diesen Paragraphen, dass man bei psychischen Erkrankungen wie bei der ERV gibt es nicht.

    Jedenfalls werde ich nie wieder bei der ERV eine Versicherung abschließen und rate allen davon ab!!!

    Was nützt eine Versicherung, die man extra bezahlt und dann nicht eintritt, wenn man sie braucht?

    Versehentlich erzeugtes Smilie entfernt! 

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1407488661000

    @Inga16

    Es gibt immer irgendwelche Dinge, die ausgeschlossen sind - egal bei welcher Versicherung.

    Das kann man vorher alles lesen. Natürlich denkt jeder, dass so etwas gerade bei ihm nicht passiert......und dann kommt doch alles anders.

    In deinem Fall hätte es auch so sein können, dass du diesen § gelesen hättest und die Versicherung trotzdem abgeschlossen hättest, weil so etwas in der Familie noch nie passiert war.....

    Und es hilft auch nicht weiter, wenn du meinst unterstellen zu müssen, dass Gerichte dem "Stärkeren" Recht geben.....manchmal ist es auch einfach nur so, dass die Fakten eben dem emotionalen Empfinden gegenüberstehen. Und Gerichte haben Fakten zu prüfen und zu urteilen ob sie sich gesetzeskonform "verhalten".....

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1407489535000

    Inga16, ich widerspreche Dir doch in bestimmten Teilen Deiner Ausführungen gar nicht. Selbstverständlich ist es ärgerlich und selbstverständlich ist auch in meinen Augen eine psychische Erkrankung eine tatsächliche Erkrankung...

    ...nur ist das in diesem (und ähnlichen) Fall/Fällen leider nicht maßgeblich und letztlich auch nicht das Thema.

    Es geht grundsätzlich darum, daß Dir die Konditionen des Versicherers klar mitgeteilt wurden und Du diese bei Abschluß der Versicherung akzeptiert hast. Nun dem Versicherer "ans Bein zu pinkeln" halte ich(!...Du/andere mögen da gerne anderer Ansicht sein) für "wenig angebracht".

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
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