• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1473510693000

    Wir sind z.B. am 19.8. in Deutschland abgeflogen und am 20.8. Nachmittags in Koh Samui angekommen.

    Falls dies beim TO nicht der Fall sein sollte wuerde ich mich im Hotel oder einem Nachbarhotel erkundigen ob fuer den 19.11. ein Zimmer buchbar ist.

    Bei Eurso 1200.- Preisdifferenz wuerde ich, falls noetig, die eine Nacht selbst organisieren.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1473512291000

    Alle Angaben auf dem Ticket, auf der Buchung etc. sind doch immer ortszeitangaben. 

    Wenn er sagt er landet am 19.11 um 19 Uhr Ortszeit dann ist das in Asien, Europa und allen teilen dieser Welt so. 

    Wenn er einen Tag später landen  würde, stünde bei der Ankunftszeit ein * oder ein +1. 

    vielleicht gehe ich aber nur davon aus, dass der to präzise Angaben macht. :-)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1473517754000

    Ich sehe überhaupt keinen Grund, nicht beim RV nachzufragen.

    Für einen Widerspruch wegen Irrtums ist es ohnehin zu spät ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
    Beiträge: 16834
    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1473517891000

    Da werden wir uns also in Geduld wappnen und auf eine Reaktion des TO warten müssen - bin gespannt, ob es eine solche geben wird. ;)

    LG 

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1473522943000

    @'vonschmeling' sagte:

    ...

    Für einen Widerspruch wegen Irrtums ist es ohnehin zu spät ...

    Hier würde ich gerne mal nachfragen, wie Du darauf kommst, oder besser gesagt, es begründest?

    Ich beschäftige mich nämlich gerade selbst ein wenig mit dem Thema und konnte da keine festen Fristen für die Widerspruchszeit finden.

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 10754
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1473524564000

    Er schreibt aber auch:

    ronbike:

    Ich will auch nicht erst in der Nacht fliegen, damit ich erst am 20.11.2016 dort lande.)

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1473542471000

    @doc

    Der Veranstalter wird kaum glaubhaft Unverzüglichkeit vortragen lassen können, wenn er die Reisedokumente bereits aus- und zugestellt hat!?

    Unverzüglich wäre jedoch einzureden (gewesen), falls er sich auf einen Erklärungsirrtum berufen möchte.

    Wie ich drauf komme kann man u.a. im BGB §119 erlesen.

    Allerdings stelle ich eine eher geringe Motivation meinerseits fest, ein reichlich unpräzise vorgetragenes Anliegen hier in epischer Breite auszulegen.

    Sofern t.o. Interesse an einer konstruktiven Unterweisung hegt, sollte sie/er sich die Mühe machen etwas genauer zu werden ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1473616381000

    Deinem letzten Abschnitt kann ich mich nur anschließen, es ist immer wieder ermüdend hier Eintagsfliegen helfen zu wollen, wenn Sachlagen nur unpräzise geschildert werden und TOs dann auch nicht mehr mitarbeiten :?

    Meine Causa beratschen wir per PN, mag ja auch keine schlafenden Hunde wecken ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1473622773000

    Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern".

    Haut ein RV also zusätzlich zur Bestätigung weitere Dokumente mit dem falschen Preis raus, ist das schuldhaft, ganz gleich wer es dort verschuldet.

    I.d.R. lassen die Betroffenen es zähneknirschend auf sich beruhen, wenn ein Irrtum erst mit erheblicher Verzögerung bemerkt wird. Im Falle der Einrede ist ein tatsächlicher "Nachweis" jedoch schwierig, das ist wohl wahr. Allerdings auch für den Erklärenden, weshalb eine gewisse Gerechtigkeit entsteht.

    Es gibt bereits Portale, in denen solche fake rates zu finden sind. Wenn man Spaß am Zocken hat kann das ganz interessant sein ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!