• Kourion
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    geschrieben 1575618062107 , zuletzt editiert von Kourion

    Ich habe immer nur Angebote gebucht, wo vorgegeben war "7 Tage / 7 Nächte bzw. 7 Übernachtungen" - wie z. B. hier auf der Angebotsseite und hier auf dem Buchungsformular : Die 7 Übernachtungen werden explizit erwähnt.

    Und es hat immer alles bestens geklappt. (Fernreisen waren nicht darunter.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Cliffideo
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    geschrieben 1575618652654

    Könnte man hier nicht mit dem Casus "Störung der Nachtruhe" aufwarten?

    Die pauschale Reise beginnt ja schließlich mit dem Abflug und endet mit der Rückkehr - und wenn der Veranstalter die erste Nacht in der Lobby vorgesehen hat, ist das zumindest unseriös für ungeübte Reisende, die ein Komplettpaket erwarten.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Summerdays
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    geschrieben 1575654387664

    Wouwww Sachen gibts.

    Also Ich würde diese Pauschalreise in die Schublade"extrem unseriös" legen.

    Gab es denn zumindest einen Hinweis auf eine Zwischenübernachtung, oder ähnliches, in den Buchungsunterlagen ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575659120782

    @cliffideo sagte:

    Könnte man hier nicht mit dem Casus "Störung der Nachtruhe" aufwarten?

    Bedingt ... denn die Störung war ja "vertraglich vereinbart" und wurde nicht etwa unerwartet hinterhergebuttert.

    Klingt erstmal merkwürdig, aber auch ein Vertrag mit beschnickerten Eigenschaften kann wirksam vereinbart werden, und die Hürden für Einreden im Nachhinein sind recht hoch.

    Allem Anschein nach waren ja Angebot und Bestätigung eindeutig, demnach sind die Reisenden nicht getäuscht worden sondern haben sich getäuscht bzw. nicht so genau hingesehen.

    Wie schon gesagt ist der Gesamtpreis der Reise ja nicht überliefert - es könnte ein sehr verführerischer gewesen sein.

    Gerade dann ist ein sehr genauer Blick auf die Bedingungen ratsam - entgegen ihrer Selbstvermarktung haben auch die Sonnenklaren sonnenklar keine karitative Ausrichtung!

    Mit den zusätzlichen Kosten für die Nachtruhe am Anreisetag mag das Angebot mindestens ins Mittelfeld im Wettbewerb gerückt sein - die Details des Vertrages zu berücksichtigen ist aber nun einmal zweifellos Obliegenheit der Vertragsnehmer.

    Die Betroffenen dürften keine Aussicht haben in einer prozessualen Entscheidung zu obsiegen, schlechter Leumund ist Sonnenklar bekanntlich reichlich wurscht - es stehen ja jeden Tag genügend Neukunden auf, die auf die Masche aufsitzen und keineswegs zu mehr als 10% zuvor mal Erkundigungen über die Methoden einholen.

    Folglich kann man nur höflich eine Kulanz erbitten - oder wie schon erwogen das Ganze als "Lehrgeld" in den Wind schreiben - und hoffentlich lernen davon nicht nur die Betroffenen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Summerdays
    Dabei seit: 1394323200000
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    geschrieben 1575729703663

    Leider habe ich absolut keine Ahnung von Recht.

    Aber der gesunde Menschenverstand würde bei mir

    auf unlautere/r Täuschung / Wettbewerb

    arglistige Täuschung usw. setzen. Aber wie heißt es so schön Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschieden paar Schuhe.

    Genau so, als würde der Schreiner den Tisch mit drei Beinen liefern.....hätte es aber im Vertrag explizit erwähnt.

    Das 4. Bein käme dann mehr als die Hälfte des ganzen Tisches.

    Mir sträuben sich bei solchen Offerten der Reiseveranstalter die Nackenhaare. Bei Ankunft um 2 Uhr Morgens könnte man das Ganze ja noch zähneknirschend durchwinken, aber am ( noch nicht mal späten) Abend, ein absolutes No Go.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575731668210

    Wie auch beim dreibeinigen Tisch: Geliefert wie bestellt, überhaupt keine Täuschung, schon gar keine arlistige!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Summerdays
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    geschrieben 1575741839699

    Neeee, überhaupt nicht arglistig, weil ja vollkommen normal, daß ich die erste Nacht auf der Parkbank schlafe und erst am nächsten Tag ins Zimmer einziehe. Warum bietet Sonnenklar TV überhaupt so einen Schwachsinn an, wenn nicht um den Reisepreis..... mhhhh sagen wir mal ganz nett , kostengünstig zu verpacken.

    Zimmerknappheit gab es wohl nicht, sonst hätte ja der Hotelier nicht 200 Euro für die eine Nacht kassieren können.

    Gäbe es denn tatsächlich nicht einen Juristen der so eine Klage mal antreten könnte und wollte ?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1575743512112 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, überhaupt nicht arlistig, da ja von Beginn an so angeboten!

    Du hast bereits eingeräumt nicht unbedingt über herausragende Sachkunde zu verfügen - insofern solltest du vielleicht auch deine Wortwahl entsprechend moderieren.

    Arglist ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand (Betrug), ein solcher kann im hier vorgestellten Fall nicht in Betracht kommen.

    Die Ausschreibung beinhaltete von vorn herein die Unterbringung erst ab dem Folgetag der Anreise, das wurde nicht verschwiegen oder vertuscht, es wurde einfach nur übersehen.

    Das kann man moralisch bezweifeln, rechtlich ist die Lage ziemlich eindeutig!

    Mit der Einwilligung zu den vertraglichen Bedingungen nahmen die Reisenden eben inkauf, nicht unmittelbar nach Ankunft über ein Zimmer verfügen zu können und wurde nicht etwa damit der Vertrag mangelhaft erfüllt.

    Fand ich schön:

    Augen auf beim Urlaubskauf!

    Auch ein kostspieliges Angebot ist hinsichtlich seiner vertraglichen Beschaffenheit genauestens zu prüfen. Versäumt man das, hat man das Nachsehen.

    Zugegebener Maßen bestätigt der Sachverhalt aus meiner ganz persönlichen Sicht meine Abneigung gegen die Sonnenerklärer, jedoch hat der Verbraucher die Wahl:

    Entscheidet er sich, den Lockstoffen zu erliegen und nicht mehr so genau hinzusehen kann dafür rechtlich nicht der Vertragsgeber auf Berichtigung in Anspruch genommen werden.

    Bedaure!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2162603
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    gesperrt
    geschrieben 1575795452311

    das ganze wrikt auf jeden fall sehr unserioes

    und wenn man wollte koennte man auf den gedanken kommen, ob nicht hier der veranstalter und der hotelier ein gemeinsames geschaeft machen, um was zu verdienen

    es wird meines erachtens die "notsituation" des kunden der nicht die nacht in der lobby verbringen will, ausgenutzt um ihm fuer die erste nacht ein hotelzimmer fuer teures geld zu verkaufen

    man kann nicht von jedem erwarten, das er diese situation beim buchen einer pauschalreise ueberblickt

    denn gerade kunden die nicht so reiseaffin sind, buchen ja genau deshalb eine pauschalreise, bei der sie sich um nichts kuemmern muessen und wollen, und weil ihnen schlicht und ergreifend die erfahrung fehlt

  • vonschmeling
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    geschrieben 1575797001207 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Dann sollten sie sie in einem Reisebüro buchen in dem sie beraten werden , Suzimausi.

    Natürlich ist das unseriös und natürlich nutzt der Hotelier die Gelegenheit - aber unrecht ist es eben nicht.

    Es würde wohl auch keiner auf die Idee kommen, die Verchecker von Sonnenklar wären das Synonym für Seriosität ... :no_mouth:

    Der springende Punkt liegt im Unterschied von "ich wurde getäuscht" zu "ich habe mich getäuscht"!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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