Nein, überhaupt nicht arlistig, da ja von Beginn an so angeboten!
Du hast bereits eingeräumt nicht unbedingt über herausragende Sachkunde zu verfügen - insofern solltest du vielleicht auch deine Wortwahl entsprechend moderieren.
Arglist ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand (Betrug), ein solcher kann im hier vorgestellten Fall nicht in Betracht kommen.
Die Ausschreibung beinhaltete von vorn herein die Unterbringung erst ab dem Folgetag der Anreise, das wurde nicht verschwiegen oder vertuscht, es wurde einfach nur übersehen.
Das kann man moralisch bezweifeln, rechtlich ist die Lage ziemlich eindeutig!
Mit der Einwilligung zu den vertraglichen Bedingungen nahmen die Reisenden eben inkauf, nicht unmittelbar nach Ankunft über ein Zimmer verfügen zu können und wurde nicht etwa damit der Vertrag mangelhaft erfüllt.
Fand ich schön:
Augen auf beim Urlaubskauf!
Auch ein kostspieliges Angebot ist hinsichtlich seiner vertraglichen Beschaffenheit genauestens zu prüfen. Versäumt man das, hat man das Nachsehen.
Zugegebener Maßen bestätigt der Sachverhalt aus meiner ganz persönlichen Sicht meine Abneigung gegen die Sonnenerklärer, jedoch hat der Verbraucher die Wahl:
Entscheidet er sich, den Lockstoffen zu erliegen und nicht mehr so genau hinzusehen kann dafür rechtlich nicht der Vertragsgeber auf Berichtigung in Anspruch genommen werden.
Bedaure!