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Weniger Nächte als Reisetage Hotel erst am nächsten Tag
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geschrieben 1473625873000
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geschrieben 1473626470000
Hallo nochmals.....
Sorry erstmal für die späte Antwort.
Ich dachte, dass meine Angaben vollständig waren.
Tatsächlich fliegen wir am 19.11. los und landen auch am 19.11. gegen 19:00 Uhr.
Das Urlaubsziel ist AbuDhabi. Da dorthin ab Berlin auch ein Nachtflug existiert ( Abflug 22:00 Uhr und Ankunft ca. 06.00 Uhr) würden wir am 20.11. landen.
Ich wollte aber unbedingt den Tagesflug....
Meine Meinung war jedoch, dass, wenn man eine Pauschalreise bucht, man auch auf jeden Fall Anspruch auf ein Hotelzimmer hat. Auch wenn sich der Reiseveranstalter geirrt haben sollte, bei der Zimmerbuchung. Ich bin der Meinung, dass ich ein Anspruch auf ein Zimmer haben müsste, für die Nacht vom 19. zum 20.11..
An die Buchung/Reservierung eines Zimmers hatte ich auch schon gedacht.
Bin aber der Meinung, mir steht das Zimmer seitens des RV zu.
Stimmt es eigentlich noch, dass der RV 3 Wochen vor Reisebeginn keine Preisanpassung mehr vornehmen darf.... Dann könnte ich auch 2,5 Wochen vor Reisebeginn beim RV nachfragen.?.
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geschrieben 1473630812000Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1473631320000
Auf welchen Flug dich der Veranstalter bucht hast du bei einer Pauschalreise eher wenig Einfluss.
Naheliegend wäre, dass du in Kürze eine Änderung deiner Reisezeiten erhältst und dich auf dem Nachtflug wiederfindest.
Das ist zugegebener Maßen spekulativ - aber wir sitzen hier quasi alle auf dem Dreifuß und orakeln so fürbaß.
Zu präzisen Angaben gehört zumindest das Reiseziel - und wenn du strengstens undercover agieren willst frag besser einfach nicht auf der Forenebene ... ?!
Du hast Recht auf eine 10tägige Reise, wobei An- und Abreise nicht als "Erholungstage" gelten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1473690034000
Trotz gegenteiliger Behauptungen bin ich des Lesens mächtig ...
Ich bezog mich auf die Annahmen von ronbike, sie/er habe präzise gefragt.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1473697182000
Nicht das ich ersteres auch nur im Ansatz bezweifeln wollte!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1473760522000
Hallo,
ich befürchte, ich bin etwas neben mir. Bislang dachte ich immer, das Hotelvoucher ist das Dokument, welches früher im Booklet des VA beinhaltet war bzw. in den definitiven Dokumenten enthalten ist, die man normalerweise erst frühestens 4 Wochen oder so vor Reisebeginn erhält. Wieso hat der Threaderöffner dann jetzt ausser der Auftragsbestätigung / Rechnung auch schon das Hotelvoucher in Händen? Geht es hier tatsächlich um eine Pauschalreise? Oder gibt es tatsächlich Veranstalter, die die Reisepapiere schon 2 1/2 Monate vor Reisebeginn an den Urlauber ausgeben? Oder hab ich hier etwas grundsätzlich falsch verstanden? Dann bitte ich um Entschuldigung.
LG
Eva
eva -
geschrieben 1575553323863
Hallo zusammen,
ich habe mich hier registriert, da ich für meine Eltern etwas fragen sollte. Ich wusste nicht, ob ich dafür einen neuen Thread erstellen soll, oder den bestehenden hier nutzen soll.
Meine Eltern hatten eine Reise in die Türkei gebucht mit Hinflug am 30.09.19 und Ankunft am Flughafen im 19:45.
Das Hotel war jedoch erst ab dem 01.10.2019 gebucht, dieses wurde auch so bestätigt.
Jedoch war meinen Eltern nicht bewusst, dass das Zimmer somit erst am 01.10. um 14:00 bezogen werden konnte, sie mussten vor Ort für die erste Nacht über 200 € extra zahlen, andernfalls hätten sie in der Lobby übernachten müssen.
Sie haben eine Reklamation beim Veranstalter eingereicht, dieser beruft sich jedoch auf das angegebene Datum auf der Reisebestätigung und auf die Anzahl der Übernachtungen.
Jedoch haben meine Eltern bei der Buchung nicht darauf geachtet und die Anzahl der Nächte miteinander verglichen.
Ist das somit einfach Pech, oder lohnt sich ggf. das Hinzuziehen eines Anwalts?
Über eine Einschätzung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank,
Alice
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geschrieben 1575553695723 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
XXXZitat völlig entbehrlich, daher gelöschtXXx
Deine Eltern haben es so gebucht und der Veranstalter hat es genauso geliefert.
Der Veranstalter haftet nicht für so etwas. Es war der Fehler deiner Eltern.
Rechtliche Chance zu gewinnen ist gleich Null.