• privacy
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    geschrieben 1219951832000

    An dieser Airline sind schon etliche Kunden verzweifelt,

    um berechtigte Forderungen in klingende Münze rückzuverwandeln.

    Einige Tipps und Erfahrungen schildert hier ein privater Easyjet-Kunde:

    Easyjet Geschäftsgebaren

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1219952626000

    Also dass er danach den Anwalt einschaltet wenn die Drohung nichts nutzt is ja Vorraussetzung. ;)

    25.05-08.06.12 Selima
  • olli_o2
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    geschrieben 1219954417000

    leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und wegen 32,25 Euro einen RA einzuschalten wäre sogar mir zu lächerlich, ganz abgesehen davon dass wegen einer solchen Summe sowieso kein Anwalt das Mandat annehmen würde.

    Tja, da hat easyjet wohl gesiegt mit der Taktik die man ja auch schon erkannt hat nämlich dass bei solchen geringen Summen der betrogene Kunde eh irgendwann aufgibt und die SB´in von der Kreditkartenbank darf auch weiter ihren Büroschlaf halten.

    Aber für easyjet lohnt es sich ja trotzdem wenn man so etwas täglich mit 100 Leuten macht und wie man ja an andere Stelle hier im Forum las, geht Ryanair ja mit der gleichen Taktik der Betrüge mit Hilfe des Buchungssystems vor.

    So, dann werde ich mich jetzt mal dem link zu easyjet von privacy widmen.

  • privacy
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    geschrieben 1219954520000

    Wieso unbedingt Anwalt? Soweit kein Rechtsschutz vorhanden, ist die Beantragung eines Mahnbescheides gegen Easyjet beim zuständigen

    Amtsgericht evtl. der kostengünstigere Weg. Wichtig wäre hier eine

    lückenlose Dokumentation.

    Die Kosten des Mahnbescheides sind vorzustrecken (23 Euro bis 900 Euro Streitsumme) Bei einem Widerspruch durch Easyjet wird vom Gericht über den zur Klage anstehenden Fall ( Extrakosten ) entschieden. Gerichtsstand könnte nach neuester Rechtssprechung auch der deutsche Abflugort sein.

    Bis zum vollstreckbaren Urteil, soweit eines ergeht, kann eine längere Zeit verstreichen, aber das ist via Anwalt auch nicht anders.

    Zahlt Easyjet die alte Forderung vorher, gibt es eine neue Baustelle

    ( Kostenerstattung für Mahnbescheid und Klageerhebung).

    In einem ähnlichen Fall stand der Gerichtsvollzieher schon mal

    am Flughafen Hahn und wollte ein Flugzeug einer irischen

    Airline an die Kette legen oder das Geld einkassieren.

    Letzteres ist dann passiert.

    Soweit die theoretischen Möglichkeiten:

    Aufwand und Nutzen, die Frage war hier schon mal gestellt ...

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
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    geschrieben 1219955478000

    Ich denk mal hier gehts ja auch ums Prinzip.

    Also es kann doch wohl nicht sein, dass ich einen schriftlichen Bescheid habe, aber meine Kohle nicht bekomme.

    Allein hierfür würde ich auf die Barrikaden gehen.

    Die können sich doch nicht alles erlauben :frowning:

    25.05-08.06.12 Selima
  • holzwurm
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    geschrieben 1219959763000

    Wir haben unsere Kreditkarten von Barclayscard und sind sehr zufrieden.

  • Sandra78
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    geschrieben 1222859134000

    Hallo,

    ich muss mich hier auch mal einklinken.

    Wir konnten unsere Flüge bei Easyjet nicht wahrnehmen und nachdem das Flugdatum nun verstrichen ist sendete ich eine Mail mit der Bitte um Rücküberweisung der nicht erhobenen Steuern & Gebühren.

    Als Antwort kam folgendens:

    Liebe Frau xxxx,

    vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.

    Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass auf diese Flüge nur Gebühren für die Gepäckverladung und Sicherheitskontrolle berechnet wurden. Flughafensteuern fallen hier nicht an, wodurch kein Betrag für eine Rückerstattung übrig bleibt. Die Gebühren sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

    Ist das in Ordnung so oder nur ne Masche sich vor der Ersattung zu drücken :frowning: Die Begründung kommt mir etwas komisch vor :? aber man weiss ja nie.

    Danke und LG

    Sandra

    Avatarbild Made by Chriwi ;-) Febr. / März 2012 Bonaire-Curacao-Miami :-)
  • Chris737
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    geschrieben 1222859755000

    Hallo Sandra,

    das ist dann möglich, wenn Du zu einem "subventionierten" Flugpreis geflogen bist (meist die typischen 19 oder 29-Euro-Tickets). In diesem Fall kann es vorkommen, dass der von Dir bezahlte Flugpreis niedriger ist als die Summe aller Steuern und Gebühren. Somit "übernimmt" die Airline in diesem Fall einen Teil der Steuern (oder auch die gesamten), was dazu führt, dass diese auch nicht zurückerstattet werden. Das selbe habe ich auch schon einmal bei einem anderen Billigflieger (ich glaube es war seinerzeit HLX) erlebt.

    Schau' Dir doch nochmal Deine Buchungsbestätigung an, da müssten eigentlich die verschiedenen Steuern aufgelistet sein. Wenn nicht würde ich ggf. nochmals eine Mail an easyjet senden und um Aufgliederung der verschiedenen Positionen (Steuern + Gebühren) bitten.

    Bedenke auch, dass die meisten Billigfliegen für die Bearbeitung der Rückerstattung eine Gebühr erheben (meines Wissens nach um die 10 Euro), die auch noch vom Rückerstattungsbetrag abgezogen wird. Somit kann es auch sein, dass nach Abzug dieser Gebühr nichts mehr übrig bleibt.

    Gruß

    Chris

  • Sandra78
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    geschrieben 1222861988000

    Hallo Chris,

    vielen dank für die ausführliche Antwort.

    Auf meiner Buchungsbestätigung kann ich keine Aufschlüsselung mehr erkennen, es ist nur noch der Gesamtbetrag ersichtlich.

    Dann werde ich Deinen Rat befolgen und per Mail um die Aufschlüsselung bitten, vielleicht bin ich dann schlauer.

    LG

    Sandra

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  • schubert79
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    geschrieben 1223027828000

    Hast du dein Geld jetzt schon bekommen?? Spätestens die Kreditkartengesellschaft muss doch was unternehmen. Versteh ich nicht. Ich hatte bisher mit meiner Visa Card von der Dresdner Bank noch nie Probleme. Innerhalb von ein paar Tagen war das Geld wieder Retour.

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