• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1526934934112 , zuletzt editiert von Kourion

    doc, ich habe die X-Nummer und das damit verbundene Problem bei einer gewünschten Umbuchung nicht ins Spiel gebracht. Umbuchung war der Wunsch von pacemaker.

    @pacemaker sagte:

    Also habe ich sofort bei Eurowings geschaut. Diese bieten ab Stuttgart täglich mehrere Flüge nach Malle an. Der Flug um 8:25 ist der früheste. Alle anderen wären noch akzeptabel und alle sind laut Eurowings noch verfügbar. Sollte also kein Problem sein, von Alltours einen späteren Flug zu bekommen, oder? Also schnell eine Anfrage über das Reisebüro machen. Nach zwei Tagen kam die Antwort, dass eine Umbuchung nicht möglich ist.

    Aber es ist natürlich richtig, dass die zuerst abgelehnte Umbuchung / das X keine Rolle mehr spielt, da der RV später pacemaker eine Umbuchung angeboten hat... allerdings gegen Aufpreis, da der neue Flug teurer war + vielleicht eine Umbuchungspauschale (?)

    @pacemaker sagte:

    Eine Woche später habe ich dann bei Alltours gesehen, dass diese den spätesten Flug (18:30) wieder anbieten. Auf Nachfrage hieß es, wir könnten umbuchen, aber auch hier ist ein Aufpreis zu bezahlen.

    pacemaker nennt für Flüge ab einem anderen Flughafen die Höhe der zusätzlichen Kosten, für den Alternativflug um 18.30 Uhr leider nicht.

    Ok, du bist der Meinung, dem Kunden dürften in diesem Fall keine Kosten entstehen, Du schreibst in einem anderen Posting:

    @doc3366 sagte:

    Ich schließe also einen Vertrag, mein Vertragspartner ist nicht willens, oder halten wir ihm ruhig zu Gute, nicht in der Lage, diesen einzuhalten. Ich erkenne das an und bin mir der angebotenen Option nicht einverstanden, biete ihm aber meinerseits diverse Möglichkeiten, die m.E. nicht wirklich weit hergeholt sind, er mag diese aber nicht und mir bleibt nur "friß oder stirb!"?

    ... wobei ich das "ist nicht willens" ausschließe.

    Zu "m. E." - ja, so stellt es sich deines Erachtens dar. Aber wenn du die Preishöhe nicht kennst (und du kannst z. B. den Flugpreis bei einer Pauschalreise nur schwerlich herausfiltern), entsprechen deine Vorschläge vielleicht nicht dem Erachten deines Vertragspartners. Und kann man sich nicht einigen, bleibt nur die Vertragsauflösung, der Kunde bekommt sein Geld zurück. Meine Meinung. :smirk:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1526935714049

    @Kourion

    Wenn der Veranstalter den Flug A fest gebucht hatte bekommt er schlichterdings die Ticketkosten nicht ersetzt bei einer Umbuchung ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1526936432107 , zuletzt editiert von Kourion

    @vonschmeling

    Und ich meine, dass in diesem Fall auch eine Optionsbuchung nicht möglich ist. Hatte ich 2 oder 3x.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1526939980221

    Korrekt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied141036
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    geschrieben 1526974090868

    @vonschmeling sagte:

    Gem. aktueller Rechtsprechung ist eine Verschiebung der Reisezeiten von mehr als 4h für einen Pauschalurlauber als unzumutbar zu betrachten. Er hat Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages und die Erstattung des erlangten. Mehr nicht (zumindest nicht bei rechtzeitiger Ankündigung) - da kann man sich den Wolf klagen und wird keinen Erfolg haben.

    ....

    Hier mal ein entsprechender Link zum Sachverhalt.

    ...

    Aus meiner Sicht gibt es keinen Anlass alltours auf den Index zu setzen, da das berichtete ein weit verbreitetes Gebaren im Umgang mit verschobenen Flügen wiedergibt.

    Eben nicht. In zitierten Urteil haben die Kunden selbst alternative Flüge gebucht und die Kosten vom Veranstalter zurück verlangt. Das hätte ich sicherlich auch machen können, genau so wie von Vertrag zurück zu treten.

    Was mir persönlich aufstößt ist, dass den Reiseveranstaltern solche Urteile ebenso bekannt sein dürften, sie aber trotzdem versuchen, die Kosten auf den Kunden abzuwälzen. Es ist schließlich nicht mein Problem, wenn sie irgendwelche seltsamen Knebelverträge mit den Fluggesellschaften aushandeln. Ebenso gut könnten sie Verträge abschließen, wo auch der Reiseveranstalter die Kosten bei solchen Verschiebungen der Flugzeiten erstattet bekommt. Warum soll der Kunde immer der Leidtragende sein? Die wissen einfach, dass die wenigsten Kunden (inclusive mir) eben nicht ihr Recht einklagen werden.

    Ich bleibe dabei. Alltours steht bei mir auf der Blacklist.

    Weil die Frage kam, Alltours wollte von uns einen Aufpreis von ca. 120€ für den Flug um 18:30 (habe die genaue Zahl gerade nicht griffbereit). Wenn man die 'Entschädigung' davon abzieht, haben die also für weniger als 100€ einen Kunden vergrault. Aus meiner Sicht nicht sehr clever.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1526977929572

    Es geht um die Feststellung des Gerichts, dass bereits eine geringfügige Verlegung zu Ansprüchen berechtigt - sogar zum Ersatz eigenmächtig gebuchter Alternativflüge.

    Allerdings sind das inter partes getroffene Urteile, und nicht betroffene Veranstalter müssen sich nicht daran halten.

    Andere Verträge - andere Preise - weitere Anlässe zum Lamento. Du könntest deine Flüge direkt bei der Airline buchen, hast also ebenfalls variable Optionen.

    Man muss immer ein wenig auf das große Ganze sehen, und deine persönliche Black List bleibt dir völlig unbenommen.

    Natürlich stilisieren die Verbraucherschützer ihre erwirkten Urteile immer zum Paradigmenwechsel für ihre Schutzbefohlenen. Wie wenig unterm Strich dabei rauskommt und dass man im Falle eines Falles eben selbst nochmal streiten muss ist offenbar eine schwer zu schluckende Kröte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1526983561991

    @vonschmeling sagte:

    Natürlich kann er so argumentieren, wenn der ursprüngliche Flug von Luftverkehrsunternehmen zeitlich verlegt wurde. Es wäre dann ja der gebuchte Flug - aber eben zu anderen dispatch times, weshalb sich also verabschieden?

    ...

    Sorry, aber ich verstehe nicht die Verve, mit der du hier alltours ans Kreuz nageln willst?

    ...

    Es ist im Übrigen nicht besonders exotisch am Flughafen zu übernachten wenn man einen early bird hat - ein sehr schmerzlich vermisster Fori und anerkannter Fielvlieger hat das grundsätzlich so gehandhabt ... :smirk:

    Zugegeben, wenn auch recht exotisch bei den doch recht unterschiedlichen Zeiten. Aber gut, die X-Schiene ist ja hier jetzt inzwischen auch verneint worden.

    ...

    Kannst Du auch nicht, da ich es nicht tue!:kissing_closed_eyes:

    alltours im Speziellen schonmal gar nicht, wir befinden uns halt nur in einem alltours-Fall und ans Kreuz nageln ist auch die falsche Wortwahl, ich sehe nur nicht ein, warum für die Reisebranche andere Vertragsrechtsgesetze gelten sollten, zumindest dann nicht, wenn dem Vetrag nicht einhalten könnendem/wollendem Vertragspartner VA recht gute und vertragsnahe Möglichkeiten offenstehen, den Vertragspartner Kunde einigermaßen gleichzustellen.

    ...

    Bin ich bei Dir und wäre auch für mich die naheliegendste Lösung in vorliegendem Falle und sehe ich die angebotene Kompensation damit als durchaus realistisch gegeben an und auch als Beleg dafür, daß mit einer (lt. TO noch nichtmal angebotenen) kostenlosen Stornierung eben nicht das Ende der Fahnensatnge erreicht sein muß!

    pacemaker, nur mal so aus Neugier, wieviel Prozent des Reisepreises pro Person beträgt die angebotene Kompensation? Ich kann ja verstehen, daß Du gerne den zeitnahen Alternativflug gehabt hättest, aber eine Kostenkompensation muß halt immer auch irgendwo im Rahmen stehen und da kannste nichtmal eben nen Betrag erhoffen, der die Reise insgesamt ad absurdum führt.

    Was Deine Gedankengänge zur Kundenbindung beim VA betrifft, da denkst Du wohl ein wenig zu weit. Das entscheiden Sachbearbeiter anhand für sie vorliegender Parameter, da ist der einzelne Kunde nur noch eine Vorgangsnummer und wird nicht darüber hinausgedacht, was das für die Zukunft dieser Nummer bedeuten könnte. Das kann man jetzt natürlich schade finden und längst vergangenen Zeiten nachtrauern, aber auch dadurch sind so einige Preise heute möglich, die es in den "guten alten Zeiten" so nie gegeben hätte.

  • HC-Mitglied141036
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    geschrieben 1526989261399 , zuletzt editiert von HC-Mitglied141036

    Reisepreis war ca. 1240€, also ca. 3.4%

    Eine in meinen Augen angemessene Kompensation hätte mindestens so aussehen müssen:

    1. Rückerstattung der im Reisepreis eingerechneten R&F Tickets (wurde nicht dazu gebucht).
    2. Erstattung der Park-Gebühren in Stuttgart
    3. Erstattung der Fahrtkosten mit PKW

    Selbst dann wären das nur die Kosten, die mir direkt entstanden sind und würde noch keinerlei 'Schmerzensgeld' für die Notwendigkeit, mitten in der Nacht zum Flughafen fahren zu müssen beinhalten. Durch die Notwendigkeit, so früh aufstehen zu müssen, habe ich sogar einen weiteren Tag Urlaub vorne angehängt. Davon will ich jetzt aber gar nicht sprechen.

    Dass die Sachbearbeiter nicht weiter denken als bis zur Rückflug der Reise ist mir schon klar und ich will auch dem einzelnen Sachbearbeiter keinen Vorwurf machen. Es ist halt einfach Firmenpolitik. Es muss einem Reiseveranstalter aber klar sein, dass sich nicht jeder so etwas gefallen lässt. Man kann das ganz gut auch in anderen Branchen sehen. Ich bin wahrlich kein Freund von Monopolen, aber z.B. der Erfolg von Amazon hat eben auch etwas damit zu tun, wie kulant diese mit Reklamationen, Reparaturen, usw. umgehen.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1526989782797 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    Die gleiche Firmenpolitik wirst Du in der Reisebranche bei den meisten VA wohl überall antreffen, bei manch anderem Veranstalter und Vermittler wohl noch schlimmer. Vielleicht solltest Du vs`Ratschlag der individuellen Buchung doch nochmal überdenken, ich halte es inzwischen fast ausschließlich so, allerdings eingedenk aller Nachteile, die auch dort entstehen können!

    Über Monopole brauchste mir nichts erzählen, ich habe -gezwungenermaßen- ca. 13 Verträge mit der GEMA *Auswurfemoticon*

  • vonschmeling
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    geschrieben 1526994485108

    @pacemaker

    Wer sollte deiner Ansicht nach für die von dir erträumte Kompensation aufkommen?

    Die R&F Tickets werden pauschal für alle Reisenden kalkuliert, ganz unbeachtlich ihrer Nutzung der Nichtnutzung. An sich ist das ein Gadget, keineswegs zu erstatten bei Nichtinanspruchnahme.

    Du musst dir mal überlegen was passiert, wenn dann jeder Fluggast, der blöderweise eine Anreise zum Flughafen mit dem PKW hinnehmen muss (weil er selbstgewählt in Hinteredupfing an der Wippel wohnt) und die Parkgebühren verlangen würde?

    Sorry, aber deine Vorstellungen sind absolut wirklichkeitsfremd.

    Charterfluggesellschaften behalten sich in ihren allgemeinen Bestimmungen die Änderung von Flugzeiten "aus flugbetrieblichen Gründen" vor, dies ist bislang auch noch nicht von den Verbraucherschnuftis angegriffen worden. Demnach entbehrt dein Anspruch auf Kompensation im vorliegenden Fall jeglicher Grundlage. Eine andere Flugzeit bedeutet sachgemäß eine Umbuchung, deren Kosten du zu tragen hast.

    In aller Klarheit: Keineswegs wird also gegen geltendes Recht verstoßen, allein ist geltendes Recht nicht nach deinem Gusto.

    Du kannst ja alternativ Linienflüge buchen und dann mal die Kosten vergleichen ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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