@kourion sagte:
Ich möchte hier doch lieber beim Fall pacemaker bleiben.
...
Ok, dann bleiben wir mal dabei:
Weiterhin fehlt mir eine Erklärung dafür, warum eine Umbuchung seinerseits zur Zeit derÄnderung nicht möglich war. Immerhin kam der Bescheid der neuen Flugzeiten ca. 6 Wochen vor Reiseantritt und ein Umbuchen ist i.d. R. möglich bis 30 oder 31 Tage vor Reiseantritt. Hatte er ein Packaging gebucht ? Wahrscheinlich. (Wurde auch schon geschrieben.)
...
Du gehst also davon aus, daß der ursprüngliche Flug gecancelt wurde? Denn beim Packaging wird der Flug ja angeblich bei Buchung eingebucht. Das könnte man so schlußfolgern (bewiesen ist es noch nicht), spielt aber m.E. überhaupt keine Rolle, denn er begehrte nie eine Umbuchung seinerseits, bis der VA den geschlossenen Vertrag nicht mehr erfüllen konnte (oder doch wollte?). Ist es denn da nicht nachvollziehbar, daß pacemakersens nicht wenigstens so gut wie möglich gestellt werden wollen, wie vertraglich vereinbart und die Möglichkeiten wären ja vorhanden. Ob das jetzt den Veranstalter - und auch das ist keinesfalls nachgewiesen - mehr kostet, kann doch sein Problem nicht sein, denn er war ja bereit den Vertrag wie geschlossen einzuhalten.
Ich schließe also einen Vertrag, mein Vertragspartner ist nicht willens, oder halten wir ihm ruhig zu Gute, nicht in der Lage, diesen einzuhalten. Ich erkenne das an und bin mir der angebotenen Option nicht einverstanden, biete ihm aber meinerseits diverse Möglichkeiten, die m.E. nicht wirklich weit hergeholt sind, er mag diese aber nicht und mir bleibt nur "friß oder stirb!"?
Sorry, das kann es doch nicht sein, auch in der Reisebranche nicht, die sich ja öfter mal auf Sonderrechte beruft, wobei einige sogar angesichts einer gewissen Vertragsdynamik nachvollziehbar sind. Aber in diesem Falle will mir das so gar nicht in den Schädel, daß die Partei, die den Vertrag nicht halten kann (oder will), mehr oder weniger besser gestellt ist, nochmal, trotz bestehender Alternativen, und vom geschlossenen Vertrag quasi konsequenzlos zurücktreten kann.