• HC-Mitglied141036
    Dabei seit: 1156809600000
    Beiträge: 14
    gesperrt
    geschrieben 1526997372822

    @vonschmeling:

    Sag mal, arbeitest du bei Alltours oder so? Mir kommt es so vor.

    1. Die Buchung einer Reise mit R&F Ticket habe ich deswegen gemacht, weil ich mit dem Zug anreisen wollte. Es hätte bei anderen Veranstaltern die Reise auch ohne R&F Ticket günstiger gegeben. Wenn Alltours die Flugzeit nicht eigenmächtig auf so einen frühen Zeitpunkt verschoben hätte, wäre ich auch aus 'Hinterdupfing' mit dem Zug angereist.
    2. Ich habe keinen Vertrag mit einer Charterfluggesellschaft, sondern mit dem Reisebüro und dem Reiseveranstalter. Insofern können mir deren AGB erst mal schnurzegal sein.
    3. Diese Praktiken sind sehr wohl schon angegriffen worden. Siehe Beispiele weiter oben.
    4. "Eine andere Flugzeit bedeutet sachgemäß eine Umbuchung, deren Kosten du zu tragen hast." Aha. Das sehen Gerichte aber anders. Ich habe keine Umbuchung verlangt, weil mir nach der Buchung die ursprünglich gebuchte Zeit nicht mehr passt, sondern ich habe nur eine annehmbare Flugzeit gefordert, so wie sie mir vertraglich zugesichert wurde. Warum soll ICH alle Kosten, die mir nachweislich entstanden sind übernehmen müssen während Alltours deiner Meinung nach KEINERLEI zusätzliche Kosten zuzumuten sind? Sorry, aber das ist einfach nur Unfug und hat nichts mit 'wirklichkeitsfremd' zu tun.
    5. Deine Ausführungen, dass hier nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird, haben Gerichte auch schon anders gesehen.
    6. Die von mir 'erträumte Kompensation' hätte Alltours leicht durch eine kostenfreie Umbuchung auf die freien Flüge um 18:30 umgehen können. Ich war offen für alle Alternativen, aber Alltours hat sich geweigert, diese in Betracht zu ziehen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1527006530532 , zuletzt editiert von vonschmeling
    1. Wie gesagt - das R&F Ticket ist nicht erstattbar. alltours hat die Reisezeit nicht eigenmächtig geändert sondern das Luftverkehrsunternehmen.
    2. Selbstverständlich können dir die Bedingungen des LVU nicht schnurzegal sein, weil sich der Veranstalter darauf beruft - zu Recht!
    3. Nein, sie sind nicht angegriffen worden, du verstehst schlichterdings nicht was das bedeutet. Nörgelnde Reisende jedenfalls nicht ...
    4. Doch, du hast eine Umbuchung begehrt, und zwar auf einen Flug um 18 Uhr, einen ab FRA etc. - also so oder so einen anderen als den vertraglich vereinbarten. Aus welchen Gründen auch immer, jedenfalls darf diese Umbuchung kostenpflichtig gestellt werden. Kein Veranstalter wird das im Übrigen wesentlich anders handhaben, das mag deinem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen, nicht jedoch geltender Rechtsprechung.
    5. Dann nenne mir bitte ein Urteil, das einen Veranstalter zur Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- oder Parkkosten bei der Anreise zum Flughafen zugesprochen hat, im Falle einer wochenlang vorher angekündigten Verschiebung der Abflugzeit? Danke. Selbst wenn es eines gäbe wäre es kein Grundsatzurteil und entsteht ein rechtlicher Anspruch nun einmal nicht aus "Aber bei Suhrbiers war´s so ..."
    6. Allein braucht alltours keine Kompensation zu "umgehen", weil sie dir schlichterdings nicht zusteht. Was du erwartest ist Kulanz - die erfährt man oder eben nicht. Im letzteren Fall kann man den Veranstalter auf den Index setzen und in Foren als wenig dienstleistungsbeflissen abwatschen. Wenn´s gut tut ... :smirk:

    Und ja, ich arbeite jetzt bei alltours, nachdem ich bei JT, dem Kapitänskäfer, AB, Niki und vielen mehr ... leider immer sehr schnell wieder joblos war ... :sleeping:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied141036
    Dabei seit: 1156809600000
    Beiträge: 14
    gesperrt
    geschrieben 1527009388616

    Kumpel, du willst mich nicht verstehen, oder?

    Das hast du geschrieben:

    @vonschmeling sagte:

    Charterfluggesellschaften behalten sich in ihren allgemeinen Bestimmungen die Änderung von Flugzeiten "aus flugbetrieblichen Gründen" vor, dies ist bislang auch noch nicht von den Verbraucherschnuftis angegriffen worden. Demnach entbehrt dein Anspruch auf Kompensation im vorliegenden Fall jeglicher Grundlage.

    Ich habe nirgends geschrieben, dass es Urteile gibt, die einen Veranstalter zur Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- oder Parkkosten verurteilen. Das ist DEINE Interpretation. Du hast hast aber behauptet, dass es keine Urteile gibt, welche die Änderung von Flugzeiten betreffen. Das ist FALSCH. Hier ist nur ein einziges Beispiel vom BGH:

    https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

    Zitat:

    "Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil."

    Aber ich bin sicherlich zu doof, um dieses Urteil richtig zu interpretieren, oder?

    Ja ja... Einzelfall... bla bla... nicht übertragbar ... bla bla...

    Es geht mir darum, deine Aussage von oben als falsch zu entlarven.

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1527010913696 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    Vorschlag, führe Dir das Urteil in Gänze und Ruhe zu Gemüte und nicht nur in Abrissen in einem Zeitungsartikel!

    Der geforderte sachliche Grund ist bei Dir durchaus gegeben, auch wenn er in dem Artikel in den Beispielen nicht aufgeführt wird.

    Deshalb fragte ich von Anfang an nach der Begründung des VA. Allerdings kann Dich der Veranstalter nicht einfach auf einen 8h früheren Flug umbuchen, da entsteht Dir zumindest das Recht auf kostenloses Storno, welches „Dein Kumpel“ von Anfang an einräumte.

    Du kannst in Deinem Fall aber nicht einfach Flüge Deiner Wahl buchen und dem VA in Rechnung stellen, hättest aber durchaus eine gute VB für Dir genehmere Flüge gehabt und natürlich das Recht, weitergehende Ansprüche vor Gericht selbst zu erstreiten.

    OT

    Wäre mal interessant zu erfahren, was die annonymen Dämler hier zum Thema beizutragen haben, abgesehen von persönlichen Annimositäten!

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1527011312884 , zuletzt editiert von Kourion

    @pacemaker sagte:

    Hier ist nur ein einziges Beispiel vom BGH:

    https://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html

    Zitat:

    "Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil."

    Dein Zitat aus dem von dir verlinkten Zeitungsartikel geht auf den Reiserechtler Paul Degott zurück, der in dem von dir verlinkten Artikel den Pauschalbuchern rät. Hier der gesamte Abschnitt aus dem Artikel:

    "Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover rät, Pauschalbucher sollten die eigenmächtige Änderung der Flugzeiten seitens des Veranstalters nicht hinnehmen. Am besten gingen sie auf den Veranstalter zu, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil änderten – etwa wenn sie statt wie geplant um 10 Uhr morgens erst abends nach Mallorca fliegen sollten und so einen halben Tag verlören. Dann habe der Veranstalter die Wahl: Entweder finde der Flug doch zur geplanten Zeit statt oder man buche selbst einen Flug. Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Unter Berufung auf das BGH-Urteil." ( Quelle )

    Lies doch einfach mal das Urteil in seiner Gänze. (Ok, doc war hier schneller.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1527011345758

    Ich habe nirgends geschrieben, es gäbe keine Urteile - nur eben keine, die deine Kompensationsträume irgendwie erhärten könnten.

    Glaube mir, das von dir herangezogene Urteil ist mir sattsam bekannt, es gibt - falls du Interesse hast!? - einen epischen Thread dazu im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. Die Presse stürzte sich damals mit markigen Headlines auf die Thematik und titelte überwiegend Mumpitz, medienaffine "Reiserechtsexperten" tröteten den Paradigmenwechsel für den Verbraucher in Mikros - tatsächlich bedeutete das Urteil genau eines: Die verurteilten Reiseveranstalter mussten bestimmte Passus ihrer AGB ändern - und das taten dann auch nur die während die anderen wacker an ähnlichen Formulierungen festhielten.

    Ganz besonders hervorzuheben ist der "Tipp", der Reisende solle (womöglich Wochen vor Antritt der Reise) doch schön eigenmächtig buchen und den Veranstalter mit der Argumentation "BGH Urteil" in Anspruch nehmen. Sorry, aber einen ärgeren Schwachsinn habe ich wahrlich noch selten gelesen!

    Das erstinstanzliche Urteil erging 2011 in Celle, schon damals wurden falsche Erwartungen in der Presse geschürt. Ganz dicke kam´s dann nach der BGH Entscheidung, sh. auch der von dir verlinkte Artikel.

    Im Übrigen hat die Entscheidung wenig Berührungspunkte mit deiner aktuellen Causa, und ja - es ist keine Grundsatzentscheidung und demnach nicht verbindlich für alle Veranstalter. Das spielt aber in Sachen pacemaker ./. alltours überhaupt keine Rolle.

    Damit wir uns verstehen: Mit dem "Entlarven" übernimmst du dich ein wenig, das einzige was ziemlich eindeutig aus deinen bisherigen Vorträgen zu schließen ist, ist deine geringe Routine mit der Thematik.

    Tatsächlich ist nicht eine einzige meiner Aussagen "falsch", ich habe aber auch nicht den Ehrgeiz dir juristisches Basiswissen auf Forenebene zu vermitteln.

    Anders ausgedrückt: Glaub was du glauben willst, meinethalben auch, dass meine Aussagen falsch sind. Et is mir wumpe! :smirk:

    Übrigens würde es allein die Höflichkeit gebieten, so abfällige Randbemerkungen wie "bla-bla" auch dann zu unterlassen, wenn die dargestellten Sachverhalte nicht deinen empörten Nerv treffen.

    Klar soweit?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1527011891955 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @doc3366 sagte:

    OT

    Wäre mal interessant zu erfahren, was die annonymen Dämler hier zum Thema beizutragen haben, abgesehen von persönlichen Annimositäten!

    Überraschung: Nix!

    Vermutlich raffen sie keine 2 Zeilen aus dem gesamten Vortrag (womit sich ja schon pacemaker schwer tut, und sie/er scheint nicht auf den Kopf gefallen zu sein!), aber wenn´s - auch nur dem geringsten Anschein nach! - "gegen vs" geht sind einem reichlich Dämel bekanntlich sicher. :neckbeard:

    Offengestanden hätte ich mich schon längst aus dem Erklärbärkostüm geschält nach so gehaltvollen Sätzen wie "Ich will dein bla-bla entlarven", aber es gibt ja bekanntlich immer eine enorme stille Leserschaft, die durch die grotesken Argumentationen des pacemakers leider elementar auf den Holzweg geführt werden.

    Dem möchte ich entgegenwirken, auch wenn am Ende dabei für so manchen Fori feststeht: vs steht bei alltours auf der payroll, rafft nix und will nur die Ver.brecher mit Pauschalreiseprogramm raushauen ... wohl an!

    Die 1-2 mit ernsthaftem Interesse sind mir diese Strapazen hier wert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied141036
    Dabei seit: 1156809600000
    Beiträge: 14
    gesperrt
    geschrieben 1527013739133

    Du hast wörtlich geschrieben:

    Charterfluggesellschaften behalten sich in ihren allgemeinen Bestimmungen die Änderung von Flugzeiten "aus flugbetrieblichen Gründen" vor, dies ist bislang auch noch nicht von den Verbraucherschnuftis angegriffen worden.

    Das ist nicht mehr und nicht weniger als schlicht und ergreifend falsch. Behaupte nichts, was ich so nicht gesagt habe. Danke.

  • HC-Mitglied985931
    Dabei seit: 1287100800000
    Beiträge: 18216
    gesperrt
    geschrieben 1527014297007 , zuletzt editiert von HC-Mitglied985931

    Kann es sein, daß Du hier die Charterfluggesellschaften und Reiseveranstalter durcheinanderbringst oder in einen Topf wirfst?

  • HC-Mitglied141036
    Dabei seit: 1156809600000
    Beiträge: 14
    gesperrt
    geschrieben 1527014763107

    Nein. Ich nicht. Vielleicht vonschmeling. Das Zitat ist ja von ihm.

    Entweder er bezieht es auf diesen Fall, dann spielt es keine Rolle, weil er ja der Meinung ist, dass die AGB der Charterfluggesellschaften Teil meines Vertrages sind. Oder er hat irgendetwas belangloses geschrieben, das hier keinerlei Aussagekraft hat. Vielleicht auch eine Mischung aus beidem.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!