• Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1612182123596

    Anex macht jetzt auf auf Flex -- wieder eine andere Variante---klick mal

    Und weil TA im öffentlich einsehbaren Bereich immer so ein wenig knapp berichtet-- hier noch als Ausriss (längerer Bericht, Verlinkung nicht möglich)- die kompakte Zusammenstellung der FVW-Traveltalk -Online

    Die Konditionen im Überblick: Fair-Tarif

    • Gültig für Neubuchungen im Zeitraum 15. Februar bis 31. März 2021
    • Bis 14 Tage vor Abflug gelten Stornogebühren von lediglich 5 Prozent des Reisepreises
    • 50 Prozent der Stornogebühr verbleiben im Reisebüro
    • Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises, Restzahlung bis 14 Tage vor Abflug
    • Gültig für Pauschalreisen und Nur-Hotel-Buchungen – Nur-Flug, Linienflüge und X-Buchungen sind ausgenommen
    • Ab 13 Tage vor Abflug gelten die AGB

  • LG_48
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    geschrieben 1623838508940

    Moin zusammen,

    ich buchte am 11.03.21 über AnexTour(über HolidayCheck) eine Pauschalreise in die Türkei. Der Rückflug war für den 02.10.21 um 16:30 geplant.

    Am 11.04.21 kam dann die erste Mail von Anex bezüglich der Flugdatenänderung. Neue Rückflugszeit am 02.10.21 15:30. Grundsätzlich kein Problem, da ich bei der Buchung bereits damit gerechnet habe, dass es noch kleine Änderungen der Flugzeiten geben wird.

    Heute (16.06.21) kam die nächste Mail von Anex. Der Rückflug wurde jetzt auf 07:10 geändert. Diese Änderung wiederum sehe ich nicht mehr als akzeptabel an. Eine Verschiebung von über 8 Stunden würde zum einen bedeuten, dass wir den kompletten letzen Tag verlieren würden und zum anderen, dass auch der 01.10.21 in gewisser Weise eingeschränkt wird.

    Könnte man hier bei AnexTour eine Umbuchung des Rückfluges verlangen? Ich würde nur ungern eine Reisepreisminderung oder einen Rücktritt erzwingen wollen, der Preis war gut und die Flugzeiten noch viel besser( zumindest bis vor kurzer Zeit)!

    Vielen Dank für erfolgversprechende Tipps oder Erfahrungen von anderen, die eine solche Änderung bereits hinter sich haben!

    Lg

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
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    geschrieben 1623839383998 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Musst du auch nicht als akzeptabel ansehen - ist aber so.

    Gebucht hast du eine Pauschalreise mit Hinflug am Tag X und Rückflug am Tag Y; offensichtlich hat sich daran nichts geändert ? Der Reiseveranstalter ist auf die Operatings der Airlines angewiesen , worauf er keinen Einfluss hat. Im Übrigen gelten An- und Abreisetage als reine Reisetage; dien Urlaub beginnt also am Tag nach dem Hinflug und endet am Tag vor dem Rückflug - so ist es auch den AGBˋs zu entnehmen. „Erzwingen“ wollen wird daher bestenfalls einem Sachbearbeiter einen humorvollen Tag bescheren ; die einzige Alternative könnte ein kostenpflichtiges Storno sein.

    ohnehin ist bei der langen Dauer bis Reisebeginn das letzte Wort bezüglich der Flugzeiten noch lange nicht gefallen; von kompletter Absage bis Änderung des Airport dürfte noch einiges möglich sein.

    Also freu dich auf deinen Urlaub - dich zu ärgern schadet nur dir selbst ohne jemand anderem zu nutzen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1623849182069

    Hallo LG_48 ,

    bei einer Flugzeitänderung ist pro angefangener Stunde ab Stunde fünf ein Nachlass von fünf Prozent des Tagesreisepreises* (angenommener Tagespreis 100€) angemessen.

    Verschiebung 10 Std. - 4 Std. = 6 x 5 € = 30 € Nachlass.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1623849558656 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine Änderung der Flugzeit um mehr als 4h bedeutet mindestens einen Mangel, kann aber auch einen Rücktritt vom Reisevertrag begründen.

    Im geschilderten Fall ist nämlich die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt.

    Man kann auch eine Nachbesserung verlangen, wobei das bei einem Termin im Oktober wohl noch etwas verführt ist. Ich würde auch nicht annehmen, dass die Zeiten in Marmor gemeisselt sind - auch wenn doofe sich meist als hartnäckig erweisen ...

    @HABERLING

    Diese Regelung betrifft Verspätungen.

    Flugzeitenänderungen werden anders beurteilt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1623850043417

    vs. Verspätungen werden aber höher vergütet...:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1623852487969 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nein, wie kommst du darauf?

    Was du beschreibst ist genau der Anspruch gegenüber dem Veranstalter bei einer Abflug- oder Ankunftsverspätung.

    Die übliche Minderung bei einer solchen Verschiebung wie der geschilderten sind 40%-50% eines Tagespreises.

    Jedenfalls muss das nicht widerspruchslos hingenommen werden - weder bei Anex Tours noch sonstwo.

    Hier klicken!

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1623853811775 , zuletzt editiert von HABERLING

    Verspätungen werden aber vom LVU höher vergütet, bei Verschiebung bei rechtzeitiger Ankündigung nicht. .:wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1623862692088

    Das LVU spielt in der Causa überhaupt keine Rolle im Blick auf die Ansprüche, und eine Flugzeitenänderung ist rechtlich betrachtet nun mal eben etwas anderes als eine Verspätung.

    Ich denke LG_48 wird sich melden wenn noch Klärungsbedarf besteht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1623870172667 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @vonschmeling

    xxxx

    Das mit der Verspätung hast du ins Spiel gebracht...

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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