• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501864947529

    Wie gesagt - ich bedarf keiner Nachhilfe.

    Selbstverständlich können die Flugzeiten geändert werden, die rahmentlichen Bedinungen sind ausschlaggebend.

    Du wirkst auf mich ein bisschen hyperaktiv, _aqua_sports_ und vielleicht auch ein wenig zu forsch hinsichtlich deiner ergoogleten Weisheiten?

    Der von dir verlinkte "finanztipp" zielt auf die Akquise von Mandaten zur Beitreibung ab. Entsprechend ungenau und "hoffnungstragend" sind die Formulierungen.

    Begrifflichkeiten wie "un/zumutbar" oder "beliebig" zu überlesen führt unweigerlich zu irrtümlichen Annahmen.

    @Martino1979

    Wenn du direkt oder auf derselben Seite antwortest ist ein Zitat entbehrlich. Ein @username reicht vollkommen aus! :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
    Beiträge: 2806
    geschrieben 1501865813934

    @_aqua_sports_ sagte:

    Bei unzumutbarer Umbuchung (z.B.Abflug mitten in der Nacht) kann man auch kostenlos stornieren (Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend machen) - ansonsten gilt die Frankfurter Tabelle wenn Urlaubstage flöten gehen.

    Aha, und wer entscheidet rechtssicher, was für welches Individuum unzumutbar ist? Niemand, das ist dann also nur eine persönliche Befindlichkeit oder bisschen mehr Umstand und Warterei, falls man Zuganreise hat und wegen unpassender Verbindungen man 2 Stunden länger im Airport hockt.

    Erstatten lassen kannst du dir ausgefallene Urlaubsnächte, nicht -tage, denn du buchst eine Zahl x Übernachtungen und nicht von morgens Tag 1 bis abends Tag letzt im Hotel.

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1501866550823 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Eine Entschädigung steht zu - das war der Punkt. Die Aussage, dass man beliebig auf andere Tage umgebucht werden kann und keinerlei Rechte hat ist schlicht falsch! Das war vielleicht mal vor vielen Jahren so!

    Ich bin nicht hyperaktiv sondern gebe hier nur nützliche Hinweise. Mir ist klar, dass ein Flug um 2 Stunden z.B. nach hinten verlegt werden kann aber nicht 3 Tage vorher beispielsweise um 20 Stunden.....

    Ansonsten möchte ich gerne mal die Textpassage (Link) hier lesen, dass man bei einer Pauschalreise nix zu melden hat und alles hinnehmen muss.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501867128446

    Vollkommen irrelevant ist im Übrigen die Frankfurter Tabelle im Bezug auf Ansprüche an das Luftverkehrsunternehmen.

    Bei einer Abweichung von mehr als 4h kann ab der fünften eine Reisepreisminderung anteilg 5%/h und für jede weitere geltend gemacht werden (beim Veranstalter).

    Im Falle einer Flugstreichung und daraus resultierender Andersbeförderung hingegen besteht ein Anspruch gegen das LVU (VO(EG)261/04).

    Als unzumutbar erachten Gerichte regelmäßig eine Verschiebung der Reisezeit mit der Folge erheblicher Störung der Nachtruhe, oder auch einen durch die Änderung um 6h verkürzten Wochenendtrip.

    Wie gesagt, die Kammer hat nicht verboten die Flugzeiten zu ändern, sie hat lediglich verboten, Reisende beliebig innerhalb vorhandener Kontingente "umzuschichten".

    Das hab ich allerdings schon gefühlte elwunneunzigtausendmal zu erklären versucht - wer es nicht verstehen will möge gern prozessieren!

    Alles in allem ist diese Thematik überhaupt nicht Anex spezifisch und im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen bereits in epischer Breite nachzulesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1501867491029 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Das die Frankfurter Tabelle nix mit der Airline zu tun hat sollte klar sein -aber sie gibt es!

    Na also -man hat Ansprüche wie du ja z.T. rauskopiert hast. Nur damit die Leser hier nicht denken sie können überhaupt nix geltend machen und müssen auch wirklich alles hinnehmen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1501867723579 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @_aqua_sports_

    Deine Antwort an Martino1979 war jedenfalls unpräzise.

    Also spar dir besser mal das ein oder andere "das ist Quatsch".

    Ich kopiere nichts raus, diesen Hinweis habe ich Forum schon so oft gegeben, dass er praktisch von selbst aus meinen Fingern perlt ...:wink:

    Es ging um den Satz "man darf die Reisezeiten nur bis 14 Tage vor Antritt ändern", ein Ja als Antwort ist darauf leider unbefriedigend.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    geschrieben 1501868027265 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Nö - er hat seine Rechte und sei es die Frankfurter Tabelle ......

    Da will man hier den z.T. unwissenden Neuanmeldern wertvolle Tipps geben was sie machen können und dann sowas hier. Das reinste Kuriositätenkabinett hier!

  • Türkeifliegender
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    gesperrt
    geschrieben 1501868153631 , zuletzt editiert von Türkeifliegender

    SoL angsam scheint mir das zur Alleinunterhaltung von Euch beiden zu werden.

    Oder sollte ich Zickenkrieg schreiben?

    Aus aktuellem Anlass mal wieder: Arroganz ist eine besondere Form von Dummheit.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1501868273332 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Nein -es ist jetzt alles klar denke ich-es kann ja auch alles ergoogelt werden.

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