• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530917963782

    @PeterPa

    Leitsatz: An- und Abreisetage gelten nicht als Erholungszeit.

    Im Gegensatz zu anderen Veranstaltern ist Anex bereit, bei solchen Verschiebungen entsprechende Reisepreisminderungen anzubieten, bzw. den kostenneutralen Rücktritt vom Vertrag.

    Genau diese Optionen wird dir der Anwalt weisen, dessen Honorar du hoffentlich mit Zusage deiner Versicherung decken kannst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530919500819

    @vonschmeling sagte:

    Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?

    Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

    Um das noch einmal zu präzisieren:

    Die Klage mit dem Ergebnis des angeführten Urteils wurde bereits von den Verbraucherschützern geführt, die feierten sich dafür auch schon reichlich (sh. Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen").

    Viel später erging ein einzelnes LG Urteil, das eine Verlegung von mehr als 4h für den Reisenden grundsätzlich als unzumutbar erkannte - und eine einseitige Kündigung des Reisevertrages als rechtmäßig (wobei hier noch zu klären wäre, wie sich "grundsätzlich" auf andere Fälle auswirkt ...).

    Am Ende des Tages müssen PeterPa u.v.a. sich eben mit diesen Alternativen anfreunden, selbst klagen - oder eben platzen.

    Auch nach dem 1.11.18, ab dem Musterfeststellungsklagen zulässig sein werden ...

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  • jlechtenboehmer
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    geschrieben 1530944187397 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Ist zwar OT - aber : wieviele Leute würden wohl ebenso bei einer Flugzeit um 3 Uhr klagen weil dann die Nachtruhe gestört ist wie auch bei einer Verschiebung auf 9 Uhr weil dann ja eine Reduzierung der Urlaubszeit erfolgt ? Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten. Von angeboten kostenlosen Storni macht ja auch niemand Gebrauch weil es dann bei Neubuchungen zu besseren Zeiten ans eigene Portemonnaie geht ....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530944929418

    @jlechtenboehmer sagte:

    ... Die Gründe für eine Klage liegen doch heute wohl mehr in der Person des Klägers begründet bzw. darin das andere Personen in ähnlichen Situationen damit Erfolg hatten.

    Ja, und 20 Monate nach der Reise einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 40% eines Tagessatzes der Reisekosten zugesprochen bekamen (ich glaub um die 50 Tacken ...).

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  • Dierk1973
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    geschrieben 1530948642012

    EEs geht sich doch hier wirklich nicht um das Geld sonder alleine um die arglistige Täuschung. Hier wird ein Angebot vorgegaukelt welches nicht haltbar ist. In anderen Branchen zB. müssen ja auch Abgaswerte eingehalten werden. Wir sprechen ja auch nicht um eine Verschiebung um 4h sonder um ca. 20h. Der Verbraucher sucht nach bestimmten Kriterien eine Reise aus und die müssen Teil des Bestandes sein sonst kann der Veranstalter ja machen was er will. Ich möchte nicht daran denken was jetzt noch alles vor Ort passieren könnte ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530950533709

    Ich würde dir empfehlen, deine Formulierungen wohl zu erwägen.

    Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1530950882992

    Und unangenehme Post kann es so schnell geben, da auch die Veranstalter hier mitlesen...................

  • mehmet-32
    Dabei seit: 1530958676627
    Beiträge: 19
    geschrieben 1530962646493

    auf Grund der Hohen Zeitunterschied nicht Einverstanden und

    bittet um Alternative! 100 € Gutschein nein danke

    Ich sollte eigentlich am 04.08 2018 Hinflug um 06:00uhr - 10:30uhr und jetzt 20:55uhr - 01:15uhr +1 Das sind 15 Stunden zu spät in der Urlaub

    Zurück Flug 26.08.2018 05:10uhr - 08:00uhr und jetzt 12:00uhr - 14:45uhr Das sind 7 Stunden zurück weniger Urlaub 

    = 22 stunden weniger Urlaub ganzen Tag

  • HC-Mitglied2421491
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    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1530963413103

    @vonschmeling sagte:

    Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?

    Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

    @vonschmeling sagte:

    Der Vorwurf der arglistigen Täuschung ist der eines Straftatbestandes, zudem entbehrt er jeglicher Grundlage.

    Sollte arglistige Täuschung vorliegen - also die bewusste Falschangabe von Flugzeiten zum Zeitpunkt der Buchung (Beweislast trägt zwar der Kläger, aber dies ließe sich anhand von Screenshots o.ä. belegen/beweisen) - wäre dies beispielsweise ein Klagegrund. Da Flugzeiten Vertragsbestandteil sind, dürfen diese nicht nach Belieben ausgetauscht werden, schon gar nicht vorsätzlich. Im Übrigen: Sollte arglistige Täuschung vorliegen, wird sich ein Veranstalter hüten, eine Klage gegen diesen Vorwurf anzustreben.

    Ansonsten gilt es, bei einer Klage einen entstandenen Schaden zu beziffern/belegen. Da der zu belegende materielle Schaden allerdings oft sehr gering bzw. gar nicht zu beziffern ist, sehen die Veranstalter/Fluggesellschaften entsprechenden Klagen derzeit sehr gelassen entgegen und man gewinnt den Eindruck, dass sie darum ihre Fluggäste derzeit wie so eine anonyme Masse auf ihren Maschinen hin- und herjonglieren, wie es ihnen gerade so passt. Daher hielte ich eine Grundsatzklage oder aber Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale im Geiste des gegen die TUI erwirkten Urteils für sinnvoll - und im Übrigen auch für aussichtsreich. Ziel müsste es sein, ein Urteil zu erwirken, das - ähnlich wie die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die u.a. Entschädigungen für Flugverspätungen/-annullierungen regelt - auch bei erheblichen Flugzeitverschiebungen den/die immateriellen Schaden/Unannehmlichkeiten mit empfindlichen Summen sanktioniert, um Veranstalter/Fluggesellschaften auch in dieser Hinsicht zu disziplinieren. Möglicherweise gibt es aber ja auch bereits in naher Zukunft diesbezüglich eine zusätzliche EU-FluggastrechteVO. Zu wünschen wäre dies.

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