Zwei Klauseln in den allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wurden untersagt..
Lies doch bitte das Urteil in Gänze.
Zwei Klauseln in den allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wurden untersagt..
Lies doch bitte das Urteil in Gänze.
Du meinst die Musterfeststellungsklage mit einer Mindestzahl von Mitstreitern für die Sache. Für die eigenen Ansprüche muss man trotzdem einzeln klagen.
Wird hoffentlich nicht überstrapaziert, am Ende werden die Mehrkosten auf den Verbraucher umgelegt.
@kourion sagte:
Zwei Klauseln in den allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wurden untersagt..
Lies doch bitte das Urteil in Gänze.
Richtig, aber das widerspricht dem von mir Gesagten nicht, sondern unterstreicht das nur noch einmal. Denn: Die BGH-Richter entschieden aus o.g. Gründen, dass TUI seine beiden Klauseln "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" aus seiner AGB streichen musste.
Das wollen wir aber jetzt alles nicht im Anex Thread vertiefen. In Endlosschleife wird und wurde das Thema schon durchgekaut...........
Was bedeutet das in der Praxis?
Um die geht es gerade, Traveler737 - insofern widerspricht dein Gesagtes zumindest pragmatischen Lösungsansätzen im aktuell debattierten Fall.
Soweit es Anex betrifft: Die sind vielleicht besonders verwundbar, da die verbundene Airline massiv floppt - das muss schmerzlich sein!
Dessen ungeachtet verteilt sich die Verschieberei wegen der enormen Eigriffe in den Markt am Himmel momentan sehr demokratisch und trifft beileibe nicht nur die Budget-Provider.
@traveler737 sagte:
Wie so oft aber bei solchen Urteilen, ist dieses Urteil nicht ganz wasserdicht formuliert, so dass es einige Schlupflöcher für Veranstalter und Fluggesellschaften lässt.
Was an dem Urteil ist nicht wasserdicht ? Benenne doch bitte die "Schlupflöcher".
@ahotep sagte:
Das wollen wir aber jetzt alles nicht im Anex Thread vertiefen. In Endlosschleife wird und wurde das Thema schon durchgekaut...........
Stimmt auch wieder. Ich bin damit raus.
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Ich nehme meine Fragen zurück.
@vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.
@traveler737 sagte:
@vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.
Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?
Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!