• Kourion
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    geschrieben 1530907430646 , zuletzt editiert von Kourion

    @Traveler737

    Zwei Klauseln in den allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wurden untersagt..

    Lies doch bitte das Urteil in Gänze.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1530907558747

    Du meinst die Musterfeststellungsklage mit einer Mindestzahl von Mitstreitern für die Sache. Für die eigenen Ansprüche muss man trotzdem einzeln klagen.

    Wird hoffentlich nicht überstrapaziert, am Ende werden die Mehrkosten auf den Verbraucher umgelegt.

  • HC-Mitglied2421491
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    gesperrt
    geschrieben 1530908292653

    @kourion sagte:

    @Traveler737

    Zwei Klauseln in den allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wurden untersagt..

    Lies doch bitte das Urteil in Gänze.

    Richtig, aber das widerspricht dem von mir Gesagten nicht, sondern unterstreicht das nur noch einmal. Denn: Die BGH-Richter entschieden aus o.g. Gründen, dass TUI seine beiden Klauseln "Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen" und "Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich" aus seiner AGB streichen musste.

  • Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1530908567270

    Das wollen wir aber jetzt alles nicht im Anex Thread vertiefen. In Endlosschleife wird und wurde das Thema schon durchgekaut...........

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530908612004

    Was bedeutet das in der Praxis?

    Um die geht es gerade, Traveler737 - insofern widerspricht dein Gesagtes zumindest pragmatischen Lösungsansätzen im aktuell debattierten Fall.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1530908873996

    Soweit es Anex betrifft: Die sind vielleicht besonders verwundbar, da die verbundene Airline massiv floppt - das muss schmerzlich sein!

    Dessen ungeachtet verteilt sich die Verschieberei wegen der enormen Eigriffe in den Markt am Himmel momentan sehr demokratisch und trifft beileibe nicht nur die Budget-Provider.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1530909035829 , zuletzt editiert von Kourion

    @traveler737 sagte:

    Wie so oft aber bei solchen Urteilen, ist dieses Urteil nicht ganz wasserdicht formuliert, so dass es einige Schlupflöcher für Veranstalter und Fluggesellschaften lässt.

    Was an dem Urteil ist nicht wasserdicht ? Benenne doch bitte die "Schlupflöcher".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1530909217534 , zuletzt editiert von Kourion

    @ahotep sagte:

    Das wollen wir aber jetzt alles nicht im Anex Thread vertiefen. In Endlosschleife wird und wurde das Thema schon durchgekaut...........

    Stimmt auch wieder. Ich bin damit raus.

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    @Traveler737

    Ich nehme meine Fragen zurück.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied2421491
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    geschrieben 1530909885647

    @vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1530917498426

    @traveler737 sagte:

    @vonschmeling, in der Praxis könnte sich Dierk1973 in dem hier debattierten Fall z.B. an die Verbraucherzentrale wenden und versuchen zu erwirken, dass diese seine und die Interessen Tausender anderer Verbraucher gegen diesen Flugzeiten-Wahnsinn der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften wahrnimmt - z.B. in Form einer Grundsatzklage bzw. einer Musterfeststellungsklage.

    Und auf welcher Grundlage sollte "geklagt" werden?

    Anhaltender Wahnsinn ist soweit mir bekannt keine ... soweit zu deiner Auffassung von "Praxis".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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