Hallo,
der Sicherungsschein sichert die Kundengelder ab und garantiert, daß die Kunden, die aktuell mit dem betroffenen Veranstalter in Urlaub sind wieder zurückgebracht werden.
Der Sicherungsschein ist eine normale Versicherung gegen Insolvenz, die jeder Veranstalter abschließen muß, der ganz normal Pauschalreisen verkauft. Somit würden im Falle einer Insolvenz eines Veranstalters die schon bezahlten Gelder der Kunden erstattet. Eine Ablehnung der Insolvenz mangels Masse spielt hier keine Rolle. Der Schein gilt ja geade auch für diesen Fall.
Für Urlauber die vor Ort gestrandet sind beauftragt die Versicherung einen, oder mehrere Veranstalter damit, die Kunden wieder aus den Zielgebieten zurückzufliegen. In der Regel sind das dann die üblichen Großen der Branche, oder je nach Ziel auch passende Spezialveranstalter, die dem nachkommen können. Klar kann es da zu Flugänderungen kommen, manchmal auch um Tage, doch so wie früher, daß die Leute einfach im fremden Land stranden und nicht mehr zurück kommen, ist es dann nicht.
Einzige Bedingung ist, daß der Sicherungsschein gültig ist und da hilft nur Nachfragen bei der angegebenen Versicherung. Immer betreffend die eigene gebuchte Reise.
Gruß
Berthold