• mamaskito
    Dabei seit: 1194912000000
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    geschrieben 1219065822000

    @angie1999 sagte:

    Habt Ihr denn nicht darauf geachtet, daß Ihr auch einen SICHERUNGSSCHEIN FÜR PAUSCHLREISEN - ausgestellt von einer Versicherung - von BENTOURS zusammen mit der Rechnung bekommen habt? -

    Wenn dieser Schein nicht vorliegt leisten wir NIE eine Anzahlung.

    LG mamaskito

    Sei dankbar, daß Du nicht alles hast, was Du Dir wünscht - Du hättest sonst keine Träume mehr.
  • Hogit
    Dabei seit: 1155254400000
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    geschrieben 1219067131000

    Kann lauli mit dem englischsprachigen Schreiben des Hotels nicht kostenlos stornieren!?

    Damit kann man doch nachweisen, dass die Reise nicht so wie gebucht stattfinden kann. Es ist doch ein Unding von jemandem nach so einer Nachricht noch zu verlangen dorthin zu reisen .............. Verstehe auch nicht, dass nicht irgendwie von Behördenseite gegen bentours vorgegangen wird!?

    Meinem Hirn entsteigen bei den Bentours-Berichten nur noch "Fragezeichen", unglaublich.

    Hoffe, dass sich für die Bentours-Kunden alles noch auf irgendeine Art akzeptabel lösen lässt. :(

    Lg

    1. Mai 1994 - Der gelbe Helm hat für immer aufgehört zu leuchten
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1219067134000

    Hallo,

    der Sicherungsschein greift aber erst, wenn der Veranstalter auch tatsächlich insolvent ist. So lange das aber noch nicht gegeben ist, nutzt dieser noch nichts.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1219067316000

    @Hogit sagte:

    Kann lauli mit dem englischsprachigen Schreiben des Hotels nicht kostenlos stornieren!?

    Hallo,

    so sehe ich das auch. Das garantiert aber nicht, daß von Bentours die Rückzahlung so einfach auch überwiesen wird. Denn so wie es sich in der Zwischenzeit wohl darstellt würde ich nicht darauf wetten wollen.

    Aber rein technisch hast Du Recht, denn hier wird eindeutig erklärt, daß die versprochene Leistung nicht erbracht werden kann.

    Gruß

    Berthold

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1219075145000

    Hi mamaskito,

    was ADEgi über den Sicherungsschein schrieb ist natürlich vollkommen korrekt. Dieser greift erst wenn eine Firma tatsächlich insolvent ist, das heißt ein Insolvenzantrag muss entweder von dem entsprechenden Unternehmen selber oder aber alternativ von einem Gläubiger bei Gericht eingereicht werden. Anschließend wird gerichtlich geprüft ob tatsächlich die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vorliegen. Das geht ganz sicher auch nicht so einfach ruck-zuck über die Bühne und automatisch läuft es schon mal gar nicht. Dann gibt es weiterhin die Möglichkeit, dass anschließend "mangels Masse" ein Insolvenzverfahren abgelehnt wird :frowning: :frowning: ???? Was in einem solchen Fall der Sicherungsschein noch wert ist, weiß ich allerdings in keinster Weise. Würde mich aber mal brennend interessieren? Wie schnell die Insolvenzversicherung einspringt weiß ich ebenfalls nicht. Kann mich erinnern an einen zahlungsunfähigen RV vor einigen Jahren und meine, dass damals die (Insolvenz-) Versicherung Flüge gechartert hat um die gestrandeten Urlauber wieder nach Hause zu bringen??

    Wenn ein Unternehmen lediglich nicht zahlt und seinen Verpflichtungen in dieser Form nicht nachkommt, nützt das alleine auch nichts. Irgendjemand muss da was tun.

    Und, seien wir mal ehrlich. Welches Versicherungsunternehmen das Insolvenzversicherungen anbietet ist schon daran interessiert, dass die versicherte Firma tatsächlich offiziell für zahlungsunfähig deklariert wird ;) :laughing: ;) :rofl: ;) ??????

    LG Ginus

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  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1219075932000

    Hallo,

    der Sicherungsschein sichert die Kundengelder ab und garantiert, daß die Kunden, die aktuell mit dem betroffenen Veranstalter in Urlaub sind wieder zurückgebracht werden.

    Der Sicherungsschein ist eine normale Versicherung gegen Insolvenz, die jeder Veranstalter abschließen muß, der ganz normal Pauschalreisen verkauft. Somit würden im Falle einer Insolvenz eines Veranstalters die schon bezahlten Gelder der Kunden erstattet. Eine Ablehnung der Insolvenz mangels Masse spielt hier keine Rolle. Der Schein gilt ja geade auch für diesen Fall.

    Für Urlauber die vor Ort gestrandet sind beauftragt die Versicherung einen, oder mehrere Veranstalter damit, die Kunden wieder aus den Zielgebieten zurückzufliegen. In der Regel sind das dann die üblichen Großen der Branche, oder je nach Ziel auch passende Spezialveranstalter, die dem nachkommen können. Klar kann es da zu Flugänderungen kommen, manchmal auch um Tage, doch so wie früher, daß die Leute einfach im fremden Land stranden und nicht mehr zurück kommen, ist es dann nicht.

    Einzige Bedingung ist, daß der Sicherungsschein gültig ist und da hilft nur Nachfragen bei der angegebenen Versicherung. Immer betreffend die eigene gebuchte Reise.

    Gruß

    Berthold

  • mamaskito
    Dabei seit: 1194912000000
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    geschrieben 1219080742000

    @ ginus

    @ ADEgi

    Danke für die ausführlichen Informationen. Man kann ja nie wissen, ob einem das evtl. nicht auch mal passiert. Ich hab mich eigentlich immer darauf verlassen, daß durch diesen Sicherungsschein alles okay ist. Falsch gedacht.

    Uns ist wohl mal passiert, daß ein RV schlichtweg VERGESSEN hat, die Rückflüge zu organisieren. Als wir mit 13 Personen am Flughafen eichecken wollten wurde uns gesagt, daß wir nicht auf der Liste ständen und die Maschine ausgebucht sei. Die Airline hat aber unbürokratisch dafür gesorgt, daß wir mit einer anderen Maschine fliegen konnten zwar nicht zu unserem Zielflughafen dafür nach Eindhoven. Dort sind wir mit dem Bus abgeholt worden und man sagte uns sofort eine Entschädigung zu, die wir auch nach 2 Tagen als Barscheck erhalten haben. Der RL der das verbockt hatte, ist übrigens gefeuert worden.

    Ich hoffe nur für alle Urlauber, die so viel Unannehmlichkeiten hatten, daß sie ihr Geld zurückbekommen. Schlimm ist dabei, daß gerade in der Hauptreisezeit die meisten Reisenden Familien mit Kindern sind. Und das ist mehr als skandalös, das so etwas passiert ist.

    LG Renate

    Sei dankbar, daß Du nicht alles hast, was Du Dir wünscht - Du hättest sonst keine Träume mehr.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1219153013000

    Wenn ich mir vorstelle, was für eine Lawine an Beschwerden und Geldforderungen da losrollt, kann ich mir nicht vorstellen, selbst wenn der gute Wille dazu vorliegen sollte ( ;)) , dass das schnell gehen könnte :frowning: :frowning: .

    Ginus

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  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1219155427000

    Kleiner Hinweis mamaskito: Ein Reiseleiter organisiert niemals den Rückflug,wie geschrieben hattest - das ist nicht deren Aufgabe bei einer Pauschalreise. Dazu haben sie weder die Kompetenz, noch die Möglichkeiten.

    Flüge werden vom Veranstalter eingekauft, zugeordnet und geplant.

    Wenn er also geflogen ist ging es um andere Dinge.

  • lauli36
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    geschrieben 1219172214000

    zu euren fragen : ja wir haben eine reiserücktrittsversicherung mit der reise abgeschlossen. und als begründung haben wir nur persönliche gründe genannt, damit diese versicherung greift. das mit dem schreiben vom hotel war uns zu unsicher. ich kann ja dann mal schreiben, ob wir unser geld zurück bekommen haben.... liebe grüße

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