Tja, dass schöne oder schlimme ( wahlweise ) daran ist doch, dass man da gar keine "Prozesstage" bräuchte.
Wenn man ein Unternehmen führt, welches nachweislich nach deutschen Recht nicht von einer Insolvenz betroffen ist und jemand behauptet öffentlich das Gegenteil ... da muss ich gar nicht erst in einen öffentlichen Prozess um Forderungen an ihn stellen ( und ziemlich leicht auch durchsetzen ) zu können.
Und hier würde ich persönlich dem Kläger auch noch beipflichten und Applaus schlagen, denn es wäre ein Unding einem Unternehmen per Rufschädigung, Verleumdung etc. den "Gnadenstoss" setzen zu wollen und damit ggf. Arbeitsplätze usw. zu vernichten, obwohl es vielleicht gar nicht so schlimm ist wie es bspw. die Medien darstellen. ( Ich möchte das aber jetzt explizit nicht auf den Fall Bentour bezogen wissen ).
Auf "Späße" dieser Art wie die Aussagen von User mamasiko gibt es - zurecht - bis zu fünf Jahre "Knast" bzw. hohe Geldstrafen.
Dafür gibt´s im StGB den §187 ( den Wortlaut kann sich ja jeder mal bei Herrn Google nachgucken ).
Also an dieser Stelle nochmal: Vorsicht mit geschäftsschädigenden Aussagen, welche nicht auf einer belastbaren Grundlage stehen.
Viele Grüße.