@CaptainJarek sagte:
Gut das ich das schon um 13:47 geschrieben habe.
Macht doch einfach was ich sage und schon ist die Welt in Ordnung!
Viele Grüße!
Ja, ok Captain......
@CaptainJarek sagte:
Gut das ich das schon um 13:47 geschrieben habe.
Macht doch einfach was ich sage und schon ist die Welt in Ordnung!
Viele Grüße!
Ja, ok Captain......
Kirche im Dorf lassen? Na gut
Nein...per KK zahlen !
Und was lernen wir daraus?!
Das nächste Mal nicht "von A nach B über C" buchen, sondern in diesem Fall direkt beim Veranstalter oder natürlich bei HC!!! buchen! Problem gelöst!
Euer André
@Kessy: Halt uns trotzdem mal bitte auf dem Laufenden, ob das denn alles so geklappt hat! thx
Ja André , gerne berichte ich hier weiter.
Aber ist doch auch mal interessant zu sehen , wie hier der Kunde so als Spielball hin und her geschoben wird !
Und haben die erst mal die Unterschrift unter dem Vertrag, fühlt sich eigentlich so keiner mehr richtig zuständig.Schade.
Vor allem scheint für einige RB´s der Reisegast ein nicht denkendes Wesen zu sein .
Hi,
also MIR ist es immer noch nicht ersichtlich geworden, warum man in einem Reisebüro bucht, welches den gewünschten Veranstalter nicht anbietet.
Das sowas kompliziert werden kann müsste doch logisch sein ... !
Trotzdem wünsche ich natürlich viel erfolg und einen guten URlaub
Gruß
Manu
Bleibt ja noch die Frage, in welchen Dimensionen solche Geschäfte
getätigt werden. Spricht man einerseits gerne von der "Geiz-ist-geil"- Mentalität der Reisekundschaft, ist man sich selbst offensichtlich nicht zu schade, die eh schon (Originalton Reisevermittler) geringen Provisions- margen dann noch auf 3 (oder mehr?) Partner aufzusplitten.
Und setzt den Kunden - durchaus eher unbewußt - unter Umständen noch einem finanziellen Risiko aus. Und der kriegt dasnoch nicht einmal (von Ausnahmen abgesehen ) mit. Bis das Kind in den sprichwörtlichen Brunnen fällt.
Hier scheint sich eine Lücke im Vertragsverhältnis Kunde - Vermittler -
Reiseveranstalter und auch im Umgang mit Reisesicherungsscheinen
aufzutun. Einfach einen Stempel hier und da im Vertrag, der
einer rechtlichen Überprüfung wohl eher nicht
standhalten dürfte.
Fazit:
Zahle sicherheitshalber nur an deinen direkten Vertragspartner oder
nach Prüfung auch an den von dort autorisierten Vermittler. Aber
keinesfalls an Dritte, wenn Du risikofrei Deine Reise begleichen willst.
Und das selbstverständlich auch nur bei entsprechender Absicherung
(z.B. durch bestätigten Reisepreis-Sicherungsschein)
@wumy1984 sagte:
Hi,
also MIR ist es immer noch nicht ersichtlich geworden, warum man in einem Reisebüro bucht, welches den gewünschten Veranstalter nicht anbietet.
Das sowas kompliziert werden kann müsste doch logisch sein ... !
Trotzdem wünsche ich natürlich viel erfolg und einen guten URlaub
Gruß
Manu
Das von mir aufgesuchte RB vermittelt ua. die REWE -Gruppe. Sie hatten früher MWR im Angebot. Ich fragte dort nach , ob sie MWR noch anbieten, wenn nicht, welches RB im Kreis ! Ich bräuchte auf jeden Fall sofort die Buchungsbestätigung (siehe mein erster Beitrag). Daruf hin meinte die Dame, die mir schon seit langem bekannt ist, sie könne das machen . Wäre kein Problem !
Wäre für mich ja kein Problem gewesen , wenn 1) nicht jeder immer gesagt hätte, er wäre nicht zuständig, sondern nur das RB in dem ich gebucht hätte, obwohl die keinen Vertrag mit MW haben. 2) als mir viel später gesagt wurde, ich müße an RB 1 bezahlen, die aber nirgendwo als Vermittler auftreten!Man sagte mir bei der Buchung, alles weitere würde über MW direkt abgewickelt (Zahlung,Rechnungsstellung usw).
Ich hätte nicht unterschrieben , hätte man mich vorher genau aufgeklärt! Dies ist aber nun mal nicht der Fall gewesen.
Die AGB von MW habe ich selbstverständlich vorher gelesen , aber daraus geht nicht hervor, wie die Zahlung abgewickelt wird! Also Agenturinkasso oder Direktinkasso.
Darüber hinaus würde ich gerne mal wissen , wer bei Reisebuchung so genau über die Wege der RB-Veranstalter informiert ist !
Man/Frau geht ins RB,Bucht seine Reise, erhält seine Buchungsbestätigung. Damit ist für die meisten der Fall erledigt. Zumindest erst einmal. Niemand hinterfragt firmeninterne Details.
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Vor allem stellt sich mir eine Frage:
Dieser Vertrag ist ja eigentlich zwischen mir und MW zustande gekommen. Allerdings ja nicht auf normalem Wege und möglicherweise auch nicht ganz korrekt.
In wieweit ist hier eigentlich ein Kunde zum Rücktritt berechtigt?
Fakt : Ein RB hat mir eine Reise verkauft, die es nicht verkaufen darf. (Vertragsbruch?) "Verkauft/vermittelt" hat RB 1, weil ja von denen erst mal die Rechnung kommt. Nur RB1 tritt nirgendwo in Erscheinung.
Wie sieht das Vertragsrechtlich aus ? Wie stellt sich der Veranstalter dazu ?
Das würde mich grundsätzlich interessieren.
ist man sich selbst offensichtlich nicht zu schade, die eh schon (Originalton Reisevermittler) geringen Provisions- margen dann noch auf 3 (oder mehr?) Partner aufzusplitten.
Es geht hier noch nicht mal so sehr um Provision. So weit ich weiß stellt MW einen sehr hohen Anspruch an ihre RB. SIe müßen ein hoches Kontigent verkaufen. DIe meisten kleineren RB schaffen das nicht. Darum macht man die Kooperationsgeschäfte. Um zum einen jeden Veranstalter anbieten zu können und marktfähig zu sein ohne aber die hohen Verkaufs Vorgaben diverser Veranstalten erfüllen zu müßen. Ergo ist da also eher ein Hausgemachtes Problem von "nimmersatten "Veranstaltern.
Hier sind einige Dinge reihens- und erkärenswert:
1. KEIN Reisebüro darf nach deutschem Recht Zahlungen für Reiseveranstalter entgegennehmen ohne Ausgabe eines Sicherungsscheines, der vom Reiseveranstalter stammen muss! Aus dieser Sicht heraus kann es dem Kunden egal sein, wem er Zahlung leistet. Denn hat ein Kunde ordnungsgemäß nur jenen Betrag anbezahlt, der laut AGB des Reiseveranstalters fällig wäre, dann haftet der Reiseveranstalter bei Unterschlagung, Veruntreuung oder Insolvenz desjenigen Reisebüros, das den Betrag entgegengenommen hat. Dies gälte auch für den Fall, dass dieses Reisebüro gar keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter hätte, sofern nicht dieser Veranstalter seinem vermittelnden Reisebüro mittels Agenturvertrag einer "Untervermittlung" ausdrücklich untersagt hätte.
2. Das Splitten von Kommissionen - sprich Buchen über Ecken - ist Branchenweit üblich - so arbeite auch ich im Moment an meinem Arbeitsplatz.
Das hängt damit zusammen, dass die Reiseveranstalter von jeder Agentur = Reisevermittler, der mit ihnen zusammenarbeiten will, fast immer Mindestumsätze pro Jahr vorschreibt. Diese liegen mittlerweile bei der Mehrheit der Reiseveranstalter bei € 100.000.-- und mehr - PRO JAHR und PRO VERANSTALTER.
Diese Summen sind aber für viele Reisebüros nicht erreichbar: 20 Reiseveranstalter a 100.000.-- --> 2 Mio Umsatz nur bei so genannten Kernveranstaltern, das ist für kleine Büros, die vielleicht überhaupt nur einen Jahresumsatz insgesamt von 2 Mio haben unerreichbar.
Daher geht man Kooperationen mit anderen Reisebüros ein. Die Vereinbarungen solcher Kooperationen können vielfältig sein: vom Teilen der Provision bis zum "Durchreichen ohne Provision". Letzteres hat den Sinn, den geforderten Mindestumsatz möglichst rasch und sicher zu erreichen und manchmal auch noch so viel mehr Umsatz zu erreichen, um eine so genannte "Overriding Commission" zu erhalten.
Overridings sind Bonuszahlungen in der Höhe von 0,5 bis 2 - 3 Prozent zusätzlicher Provision unter der Voraussetzung, dass man deutlich mehr Umsatz in einem Jahr mit einem bestimmten Veranstalter macht, als dieser grundsätzlich eh schon verlangt.
Grundsätzlich sollte aber dasjenige Reisebüro, in dem der Kunde tatsächlich bucht, von sich aus eine auf seinem Briefpapier korrekte Buchungsbestätigung ausstellen. Es ist übrigens nicht Pflicht, eine Originalbuchungsbestätigung des Reiseveranstalters dem Kunden auszuhändigen. Die einschlägigen Gesetze schreiben nur eine "Buchungsbestätigung mit allen Reiserelevanten Dingen und gesetzlichen Vorschriften" vor.
Und weiters ist richtig, dass bei Fragen usw. nur dieses Reisebüro zuständig ist, bei dem man gebucht hat.
Weiters ist richtig, dass mit dem "Anlegen" einer Buchung in einem Reservierungscomputer, der sich in das Reservierungssystem des jeweiligen Reiseveranstalters einwählen kann, eine Reservierungsnummer vergeben wird, die im allgemeinen gleichzeitig als Annahmebestätigung des Reiseveranstalters rechtlich zu betrachten ist. Somit hätte Reisebüro Nr. 3 diese Bestätigung in Händen und müsste diese auf Aufforderung in Kopie an Reisebüro Nr. 1 = wo der Kunde bucht, aushändigen. Allerdings eben mit Adresse von Reisebüro Nr. 3!
Meint
Peter in Kurzform
Hallo Peter,
mag ja sein, daß dies branchenüblich so gehandhabt wird.
Es bleibt aber immer noch die Lücke im System:
Zahlungsunfähigkeit eines untergeordneten Reisebüros
(Insolvenz) - keine Weiterleitung der Kundengelder -
Kunde erhält keine Reiseunterlagen.
Der Ansprechpartner 1 existiert nicht mehr.
Was meinst Du, wer sich noch um die Kundeninteressen kümmert?
Gruß privacy
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!