• Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
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    geschrieben 1203509056000

    @holzwurm

    wenn Du Dir unsicher bist, dann rufe doch direkt beim Reiseveranstalter an und kläre dies dort welche Zahlungsvereinbarung MWR mit dem RB 3 hat.

    Das ist gar nicht so einfach ! Als ich vor einigen Tagen bei einer Hotline Nr. der offiziellen MWR Seite anrief, wurde mir gesagt, sie können keine Auskunft geben , da sie ein Reisebüro wären ....

    Ich habe aber jetzt mal DERTOUR angerufen. MW gehört zu denen.

    Bin dann mit der Rechtsabteilung verbunden worden .

    Grundsätzlich so sagte man mir , gibt es des öfteren solche "Untervermittlungen" welche geduldet würden .

    Es gäbe selten Probleme bei der Abwicklung und nur sehr kritische Reisekunden (wie ich ;) ) würden es bemerken oder gar anrufen.

    Allerdings würden sie auch in einem solchen Untervermittlungsfall Fall haften, vorrausgesetzt der Kunde würde sich sofort bei ihm melden, sobald es ein Problem gibt !

    Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.

    Sollte es später unerwartet doch zu Verzögerungen beim verschicken der Unterlagen kommen , solle ich mich wieder an ihn oder Meier´s direkt (die Telefon Nr. habe ich jetzt auch) wenden.

    Viele Grüße
  • mosaik
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    geschrieben 1203510502000

    Zu meiner eigenen Aussage:

    "Dies gälte auch für den Fall, dass dieses Reisebüro gar keinen Vertrag mit dem Reiseveranstalter hätte, sofern nicht dieser Veranstalter seinem vermittelnden Reisebüro mittels Agenturvertrag einer "Untervermittlung" ausdrücklich untersagt hätte."

    Diese muss ich also revidieren: denn auch ein Verbot der Untervermittlung schützte den Veranstalter nicht vor Vertragserfüllung und Anerkennung korrekt geleisteter Zahlungen. Er kann sich aber in so einem Fall von jenem Reisevermittler das Geld wieder holen, der gegen seinen Agenturvertrag verstoßen hat.

    Der Reiseveranstalter haftet trotzdem, dass der Sicherungsschein nur für seine eigene Zahlungsfähigkeit gilt, für Zahlungsfehler oder -unfähigkeiten seiner Buchungsstellen, die man im Fachjargon "Erfüllungsgehilfen" nennt.

    Nun ist natürlich richtig, dass das Reisebüro, das die Buchung letztendlich entgegen genommen hat. in diesem Fall, wie es sich herausgestellt hat, ja gar kein Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters ist. Also ein vom Reiseveranstalter ermächtigtes Büro, Buchungen in seinem Namen, dem Namen des Reiseveranstalters, entgegen zu nehmen.

    Rechtlich gesehen wäre nämlich dieses Reisebüro Makler und nicht Handelsvertreter - aber das geht jetzt dann zu weit ...

    ABER: ein Haftungsausschluss des Reiseveranstalters für bereits bezahlten Gelder gäbe es nur dann, wenn der Kunde hat erkennen können, dass das ihm vermittelnde Reisebüro keine Verträge mit dem Reiseveranstalter hat!

    Gehe ich in ein Reisebüro und die Person dort sagt mir, dass sie die Sache für mich bucht, heißt das ja noch lange nicht zwingend, dass sie keine Agentur vom Reiseveranstalter ist!

    Dann entnehme ich den Postings hier, dass es in Deutschland auch ein Direktinkasso gibt (das wusste ich), auch von Reisevermittler, die keinen Agenturvertrag haben (das wusste ich nicht, wenn ich dies richtig deute).

    Daher bin ich der Meinung, so lange ein Kunde nicht offensichtlich einfach erkennen kann, dass sein Gegenüber gar nicht berechtigt wäre, eine Buchung entgegen zu nehmen, er darauf bauen darf, dass auch für ihn die so üblichen Grundsätze der Rechtsprechung gelten.

    Meint

    Peter

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1203510732000

    @ holzwurm

    kessy braucht es nicht zu wissen, da sie ja einen Vertrag mit MWR hat und selbst wenn es so sein sollte, das MWR diesen Passus in diesem Vertrag hätte haftet er immer noch, da er den Vertrag angenommen hat, selbst wenn er seinem Erfüllungsgehilfen dies untersagt hätte, da er auch für die Fehler, die diese produzieren haftet, er kann dann nur seinen Erfüllungsgehilfen in Regress nehmen, aber NIE den Reisegast.

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1203514542000

    @Kessy05 sagte:

    Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.

    Man, man, man.

    Habe ich doch schon gestern gesagt! Hör doch endlich auf mich und mach Dich nicht selbst "kirre" ( und verlier nicht unnütz wertvolle Lebenszeit. ) :p

    @Kessy05 sagte:

    Sonst könnte man eine Reise gleich per Handschlag buchen

    Kannst Du machen, kein Problem. Der Vertrag kommt auch ohne den schriftlichen "Karl-Günter-Johann" unter dem Blatt Papier zustande.

    Ich habe einige meiner besten Kunden Zeit meines Lebens noch nie zu Gesicht bekommen, geschweige denn ihre feuchten Patschehändchen geschüttelt. Verträge bedürfen in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nie der Schriftform.

    @Kessy05 sagte:

    Vor allem scheint für einige RB´s der Reisegast ein nicht denkendes Wesen zu sein .

    In diesem Fall trifft es wohl nicht zu, aber ich kann Dir versichern, dass manche Kunden in der Tat defintiv zu der Kategorie "Nicht-denkendes-Wesen" gehören.

    Kleines Beispiel: Letzte Woche wollte ein alter Stammkunde kurz mal mit mit seiner Familie in die Sonne. Rahmenbedingungen: 2 Erw. + 2 Kinder ( 5,7 ) Flug nicht länger als 4 Std., Familienzimmer mit 2 Schlafräumen und noch so ein paar Kleinigkeiten. Ich habe knappe zwei Stunden Zeit investiert und in den für diese Wünsche spärlich verhandenen Kontingenten zwei, drei Alternativen erarbeitet. Nichts davon hat dem Kunden zugesagt ( mal falsche Fluggesellschaft, mal Umstieg in Cairo, mal dings, mal bums ), was ja jetzt erstmal kein Problem ist.

    Der Kunde wollte sich das nochmal überlegen und vielleicht seine Rahmenbedingungen ( Fluglänge etc. ) überdenken.

    Das war vor fünf Tagen, gestern ruft der gute Mann mich an, soooooo klein mit Hut! Wie´s weitergegangen ist? Er hatte sich überlegt: "Ha, was so ein RB kann, das kann ich in Zeiten des Internet schon lange!"

    Also hat er sich überlegt, dass er mit seiner Familie nach Florida fliegt um Sonne zu tanken ( eine solch lange Flugdauer hatte er natürlich immer ausgeschlossen! ). Er hat dann ein bißchen gestöbert und zwar nicht das Top-Angebot schlechthin, aber doch was recht brauchbares gefunden und prompt gebucht.

    Zwei Tage später ist er dann mit seiner Familie zum Flughafen und .... na klar ... er durfte nicht in den Flieger in die USA, weil die Ausweisdokumente seiner Töchter dafür einfach nicht ausreichend sind.

    Fazit: Knappe 4000,- EUR mal eben in den Sand gesetzt. Prost Mahlzeit.

    Ach ja, das mit den Ausweisdokumenten wäre für mich als sein RB ein Hinweis von 30 Sek. gewesen ( da er die Passdaten zwecks schnellerer Buchungsabwicklung schon vor Jahren bei mir hinterlegt hat. )

    Jetzt hat er doch wieder friedlich bei mir gebucht und ist trotz eines Umstiegs in Cairo in ein wundervolles Hotel geflogen und wird mit seiner Familie einen fantastischen Urlaub verleben.

    Aus Schaden wird man klug! ( Soviel zu Thema der Kunde als "Nicht-denkendes-Wesen" )

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • holzwurm
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    geschrieben 1203514600000

    @mosaik sagte:

    Dann entnehme ich den Postings hier, dass es in Deutschland auch ein Direktinkasso gibt (das wusste ich), auch von Reisevermittler, die keinen Agenturvertrag haben (das wusste ich nicht, wenn ich dies richtig deute).

    Da verwechselst Du jetzt was bzw. deutest es falsch.

    Direktinkasso = der Reiseveranstalter holt sich das Geld direkt beim Kunden uns sonst nirgends.

    Agenturinkasso = der Reiseveranstalter holt sich das Geld beim - in diesem Falle - RB 3, das RB 3 muß sich das Geld wiederum beim RB 2 holen und RB 2 beim RB 1 und das RB 1 zu guter letzt beim buchenden Kunden.

    LG

    holzwurm

  • montelina
    Dabei seit: 1108080000000
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    geschrieben 1203517111000

    [quote=Kessy05

    Er meinte, ich könne bedenkenlos an das RB 1 zahlen. Oder aber Direktinkasso eben mit KK.

    Sollte es später unerwartet doch zu Verzögerungen beim verschicken der Unterlagen kommen , solle ich mich wieder an ihn oder Meier´s direkt (die Telefon Nr. habe ich jetzt auch) wenden.

    Gib bei RB1 an, dass du mit Kreditkarte zahlen willst, und das du die Unterlagen direkt von Meiers zugeschickt bekommen willst. Geht nämlich

    auch, bedarf nur eines kleinen Häkchens.

    Und gut ist.

    Grüße

    Montelina

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1203519255000

    In dem Fall ist das nicht so einfach mit nur einem kleinen Häckchen setzen.

    Das RB 1 muß dies dem RB 2 melden und dann weiter an RB 3 und von dort aus zu MWR.

    Kessy ist besser dran, dies gleich alles mit MWR zu managen.

    Dann weis sie auch gleich, daß es klappt.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1203520287000

    @CaptainJarek sagte:

    Aus Schaden wird man klug! ( Soviel zu Thema der Kunde als "Nicht-denkendes-Wesen" )

    Hallo,

    kleiner Beitrag "off topic": Es bewahrheitet sich doch immer. Schadenfreude ist die schönste Freude. Auch ich als Reisevermittler kann bei solchen Beiträgen herzlich lachen, wenn man feststellt, daß manche nicht wirklich in der Lage sind korrekt zu buchen.

    Ich hoffe das ist gestattet. Denn irgendwo erhält man so einfach auch seine Daseinsberechtigung.

    Gruß

    Berthold

  • montelina
    Dabei seit: 1108080000000
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    geschrieben 1203521958000

    @holzwurm sagte:

    In dem Fall ist das nicht so einfach mit nur einem kleinen Häckchen setzen.

    Das RB 1 muß dies dem RB 2 melden und dann weiter an RB 3 und von dort aus zu MWR.

    Kessy ist besser dran, dies gleich alles mit MWR zu managen.

    Dann weis sie auch gleich, daß es klappt.

    LG

    holzwurm

    RB1 meldet das an RB2, und RB2 macht die Eingaben am Computer.

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
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    geschrieben 1203586216000

    Hallo zusammen

    Nun habe ich heute die Rechnung, wenn man hier denn von Rechnung sprechen kann, von RB 1 erhalten ! Die wollte ich ja erst noch abwarten um zu sehen, von wem die tatsächlich kommt.

    So weit so gut. Sie kommt vom RB 1!

    Einzige Angaben zur Reise sind , dass wir eine 14 tägige Reise für 2 Personen nach Ägypten, ab Düsseldorf gebucht haben .

    Die noch angegebene Buchungsnummer/Vorgangsnummer ist falsch !

    Buchungsdatum stimmt auch nicht. Demnach hätte ich erst vorgestern gebucht!

    Es gibt keine Angaben über Hotel,Flug ,Zimmerart ,usw.

    Anzahlung anstatt der üblichen 20 %, sollen wir nun 25.3% leisten.

    Restzahlung zu leisten , nicht wie MWR angibt 4 Wochen vor Reiseantritt, sondern bis spätestens 5 Wochen vorher.

    Rechtschreibfehler reichlich enthalten . Sehr profimässig !!! :?

    Werde nun heute nachmittag dort "einfliegen" ...lol...

    Viele Grüße
Antworten
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