@ Peter
da siehst Du etwas falsch in Bezug auf die Buchungsbestätigung:
Nicht RB 3 hätte die Buchungsbestätiung mit den Kontaktdaten von RB 1 weitergeben müssen, sondern vielmehr RB2 hättte dies tun müssen, da das RB 2 - ich gehen mal davon aus das RB 2 über eine Sammelagentur bei einer Kooperation bucht und somit eine Buchungsberechtigung bei RB 3 hatte.
Ich gehe jetzt mal von mir aus:
Ich bin als RB 2 bei einer Kooperation angeschlossen und habe ein CRS auf meinem Rechner. Alle Buchungen, die ich einbuche werden mit den Kontaktdaten von der Sammelagentur (Kooperation bzw. RB 3 ) ausgestellt. Das ist legitim und diese Unterlagen kann man auch jederzeit einem Kunden aushändigen, da in der Regel ein Stempel meines Reisebüros auf die Buchungsbestätigung kommt.
Würde sich jetzt noch ein drittes Reisebüro (RB 1) einklinken, das wiederum bei mir bucht, weil es selber keine Agentur hat, dann müsste ich entweder eine Buchungsbestätigung erstellen, die das dritte Reisebüro (RB 1) in der Kette abstempeln und unterschreiben müsste bei dem der Kunde tatsächlich gebucht hat. Ob die Buchungsbestätigung mittels Word oder Überkleben der ursprünglichen Kontaktdaten und anschließend kopieren und weiterreichen erfolgt spielt keine Rolle. Auf jeden Fall muß der Vorgang so gestaltet werden, daß das RB 2 als berechtigter Bucher im System den Ablauf rückverfolgen kann.
Dies bedeutet, eine Kopie der originalen Buchungsbestätigung muß mit der geänderten Buchungsbestätigung beim RB 2 verbleiben.
So sehe ich den eigentlichen Ablauf.
Vielleicht haben das RB 2 und RB 1 noch keine Erfahrung in solchen Dingen, weil dies zum ersten Mal der Fall war.
Und am Rande sei bermerkt, daß MWR sehr wohl Direktinkasso als auch Agenturinkasso anbietet. Es kommt auf den Agenturvertrag an. Meine Kooperation hat z. B. seit 01.02.08 das Direktinkasso und hatte vorher Agenturinkasso bei MWR.
LG
holzwurm