• Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1203499963000

    Peter , danke für deine Antwort.

    Privacy, wenn ich Peter nun richtig verstanden habe, gilt der Sicherungsschein für ALLE Reisen über den jeweiligen Veranstalter und ist NICHT RB gebunden! Lediglich dann nicht, wenn der Veranstalter dem RB die Vermittlung expliziet untersagt hat.Richtig ?

    Das heißt:

    Jede Zahlung (auch die Reise) egal bei wem gebucht, ist hierdurch abgesichert .

    ABer woher weiß ich ,ob das RB ,in welchem ich gebucht habe, nicht als Untervermittler von MWR ausgeschlossen wurde.

    Dies entzieht sich der Kenntniss des Kunden.

    Viele Grüße
  • izul
    Dabei seit: 1158192000000
    Beiträge: 291
    geschrieben 1203500688000

    ich verstehe das proplem nicht, ich buche NUR beim veranstalter und da kommt der sicherungsschein mit der reisebestätigung automatisch mit BEVOR ich noch was bezahlt habe. da habe ich noch immer zeit erkundigung beim versicherer einzuholen.

    mfg

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1203502022000

    @ Peter

    da siehst Du etwas falsch in Bezug auf die Buchungsbestätigung:

    Nicht RB 3 hätte die Buchungsbestätiung mit den Kontaktdaten von RB 1 weitergeben müssen, sondern vielmehr RB2 hättte dies tun müssen, da das RB 2 - ich gehen mal davon aus das RB 2 über eine Sammelagentur bei einer Kooperation bucht und somit eine Buchungsberechtigung bei RB 3 hatte.

    Ich gehe jetzt mal von mir aus:

    Ich bin als RB 2 bei einer Kooperation angeschlossen und habe ein CRS auf meinem Rechner. Alle Buchungen, die ich einbuche werden mit den Kontaktdaten von der Sammelagentur (Kooperation bzw. RB 3 ) ausgestellt. Das ist legitim und diese Unterlagen kann man auch jederzeit einem Kunden aushändigen, da in der Regel ein Stempel meines Reisebüros auf die Buchungsbestätigung kommt.

    Würde sich jetzt noch ein drittes Reisebüro (RB 1) einklinken, das wiederum bei mir bucht, weil es selber keine Agentur hat, dann müsste ich entweder eine Buchungsbestätigung erstellen, die das dritte Reisebüro (RB 1) in der Kette abstempeln und unterschreiben müsste bei dem der Kunde tatsächlich gebucht hat. Ob die Buchungsbestätigung mittels Word oder Überkleben der ursprünglichen Kontaktdaten und anschließend kopieren und weiterreichen erfolgt spielt keine Rolle. Auf jeden Fall muß der Vorgang so gestaltet werden, daß das RB 2 als berechtigter Bucher im System den Ablauf rückverfolgen kann.

    Dies bedeutet, eine Kopie der originalen Buchungsbestätigung muß mit der geänderten Buchungsbestätigung beim RB 2 verbleiben.

    So sehe ich den eigentlichen Ablauf.

    Vielleicht haben das RB 2 und RB 1 noch keine Erfahrung in solchen Dingen, weil dies zum ersten Mal der Fall war.

    Und am Rande sei bermerkt, daß MWR sehr wohl Direktinkasso als auch Agenturinkasso anbietet. Es kommt auf den Agenturvertrag an. Meine Kooperation hat z. B. seit 01.02.08 das Direktinkasso und hatte vorher Agenturinkasso bei MWR.

    LG

    holzwurm

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1203503140000

    AHA.... :frowning:

    Brauche ich also eigentlich nur einen Stempel mit Unterschrift von RB 1 ,also wo ich gebucht habe, auf meiner Buchungsbestätigung , und alles wäre geregelt ???

    RB 3 ist die Sammelstelle.

    Viele Grüße
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1203503856000

    @ Kessy,

    ich würde es jedenfalls selbst so wie geschildert handhaben bzw. würde den Kunden drauf hinweisen und sagen:

    "Moment mal wir selber können zwar kein MWR buchen, aber ich gebe Ihren Wunsch an einen Kollegen weiter, der dann in unserem Auftrage den Vorgang bearbeitet und betreut. Haben Sie ein Problem damit?"

    Entweder bleibt mir der Kunde trotzdem oder er sucht sich ein anderes Reisebüro.

    Was dann mit der Provision passiert, wie die geteilt wird, ist völlig uninteressant und geht den Kunden ja nix an. Das kann man auch noch klären wenn der Kunde weg ist.

    LG

    holzwurm

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1203505309000

    Nochwas zum SIcherungsschein :

    Der Sicherungsschein deckt lediglich die Kosten, wenn ein Veranstalter insolvent wird.

    Insolvenzen eines RB sind damit nicht abgedeckt !!!

    Im § 651k (4) BGb heißt es :

    Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Ein Reisevermittler gilt als vom Reiseveranstalter zur Annahme von Zahlungen auf den Reisepreis ermächtigt, wenn er einen Sicherungsschein übergibt oder sonstige dem Reiseveranstalter zuzurechnende Umstände ergeben, dass er von diesem damit betraut ist, Reiseverträge für ihn zu vermitteln. Dies gilt nicht, wenn die Annahme von Zahlungen durch den Reisevermittler in hervorgehobener Form gegenüber dem Reisenden ausgeschlossen ist.

    Den Original Sicherungsschein habe ich in RB 2 erhalten und das auch nur auf meine eigene Initiative hin . Von RB 1 (Buchungsstelle) nur eine Kopie (unleserlicher Faxausdruck) ! Eine Kopie des SIcherungsschein ist jedoch ungültig laut DRS (Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein).

    Viele Grüße
  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1203506563000

    man kann Sachen, die einfach einfach einfach sind auch komplizierter gestalten, als sie wirklich sind; da werden Konstrukte produziert aus Unkenntniß oder Groll auf das Andere, was der eigenen Philosophie widerspricht.- schade- aber wir sind halt eben auch nur ein Teil dieser unserer Gesellschaft.

    Zur Klarheit ergänzend Peter's richtiger Anmerkung folgendes.

    Jeder Kunde eines Reiseveranstalters hat immer nur einen gültigen Vertrag mit dem Reiseveranstalter himself, NIE mit seinem Erfüllungsgehilfen - sprich Reisebüro , Internet Reisebüro (auch HC ist nur eine Reisebüro und nicht Godfahter of Travelling :laughing: ).

    Somit gilt der Sicherungsschein als bindend, wenn der Reisende die Vertragsbedingungen des veranstalters akzeptiert - per Unterschrift unter dem Reisevertrag, der Veranstalter haftet für die Erbringung der Leistung durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen.

    Oder einfach Einfach ausgedrückt, selbst wenn Du bei Deiner Tante, die kein Reisebüro hat, aber den Onkel Gisbert kennt, der wiederum jemanden hat, der die Reise bucht, dann haftet der Reiseveranstalter auch für die Erfüllungsgehilfen in Folge, sofern er nicht ausdrücklich eine Untervermittlung in seinen Vertrgägen ausgeschlossen hat.

    oder noch einfacher, Brennt die Tante mit Deinem Geld durch, haftet immer noch der Veranstalter für die Erbringung der Leistung und sollte auch dieser die Segel streichen, haftet ein Anderer über den Sicherungsschein.....

    Alles klar ??????

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1203506728000

    @Kessy

    wenn Du Dir unsicher bist, dann rufe doch direkt beim Reiseveranstalter an und kläre dies dort welche Zahlungsvereinbarung MWR mit dem RB 3 hat.

    Dann bist auf der sicheren Seite.

    Vielleicht kannst Du auch direkt bei MWR die Kredikkartendaten hinterlegen und die managen dann den Rest.

    Wie sagt man so schön.

    Fragen kostet nix, außer vielleicht einem Telefonat.

    LG

    holzwurm

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1203507219000

    @chiara

    Und woher weis Kessy, ob MWR in seinen Verträgen ein Untervermittlungsverbot drin hat?

    Letztendlich haftet das RB 3 gegenüber dem Veranstalter. Das RB 2 haftet gegenüber dem RB 3, da berechtigter Bucher. Meist holt sich das Geld der Veranstalter bei Fälligkeit per Abbuchung vom RB 3 und dieses wiederum per Lastschrift beim RB 2

    Jedoch darf RB 2 eigentlich die Inkassoberechtigung nicht einfach noch weiter abtreten. Da kommt dann der Punkt wo ich sagen würde, da könnte was schief laufen.

    LG

    holzwurm

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1203507299000

    @Chiara Saluta sagte:

    man kann Sachen, die einfach einfach einfach sind auch komplizierter gestalten, als sie wirklich sind; da werden Konstrukte produziert aus Unkenntniß oder Groll auf das Andere, was der eigenen Philosophie widerspricht.- schade- aber wir sind halt eben auch nur ein Teil dieser unserer Gesellschaft.

    Ja klar, darum sind ja auch alle AGB´s, die ich bisher gelesen habe, so einfach zu verstehen! Es geht ums Prinzip ! Der Reisekunde hat feste Regeln , die der Veranstalter aufstellt, einzuhalten . Ihm bleiben wirklich nur wenige Möglichkeiten. Er muß sich genau an die AGB halten. Selbiges erwarte ich vom Veranstalter und Reisebüro. Das hat nichts mit kompliziert machen zu tun. Sonst könnte man eine Reise gleich per Handschlag buchen ! Das geht aber nicht , den der Veranstalter und das RB müßen sich ja absichern... wo bleibt meine Absicherung ?

    @Chiara Saluta sagte:

    oder noch einfacher, Brennt die Tante mit Deinem Geld durch, haftet immer noch der Veranstalter für die Erbringung der Leistung und sollte auch dieser die Segel streichen, haftet ein Anderer über den Sicherungsschein.....

    Alles klar ??????

    Ja, der Veranstalter haftet für die Tante, wenn er der Tante erlaubt hat, mein Geld zu nehmen !Hat er das der Tante nicht erlaubt, habe ich Pech gehabt und alle sind aus dem Schneider, nur ich nicht !

    Denn ich bin an meinen Vertrag mit dem Veranstalter weiterhin gebunden , sprich ich muß erneut zahlen oder darf nicht reisen und die Tante ist auch futsch.... :?

    Viele Grüße
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!