Ich glaube, das Problem ist die mangelnde Rücktrittsoption für debrinschens Reise, die glaubte, eine klassische Pauschalreise gebucht zu haben und darauf beharrt, an keiner Stelle im Buchungsvorgang darüber informiert worden zu sein, dass es sich stattdessen um ein dynamisch paketiertes Produkt handelte.
An der Eigenschaft "Pauschalreise" besteht kein Zweifel.
Da sie bei ihrer Buchung nun der Rücktritt ausgeschlossen sein soll - wovon sie offenbar nichts wusste - fühlt sie sich getäuscht.
Allerdings ist aus ihrem Beitrag auch nicht klar erkennbar, ob sie tatsächlich stornieren wollte oder sich nur vorsorglich nach der Möglichkeit erkundigt hat.
Mit dem Reisebüro stand sie ja schon in Kontakt und hat dort erfahren, dass es sich um eine nicht kostenfrei stornierbare Buchung handelt, was sie aber unter keinen Umständen wollte ...
Nein, mir ist das noch nicht passiert - aber man hört derlei immer wieder.
Gewöhnlich wird zumindest in den AGB eindeutig auf die verfügbaren Änderungsoptionen hingewiesen, womit eine vorsätzliche Täuschung schon einmal in Gänze ausgeschlossen ist.
Vorgreifend würde ich davon ausgehen, dass der Veranstalter seine Forderung rechtlich abgesichert beziffert und das im Streitfall auch lückenlos darlegen kann.