• HeikeKG
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    geschrieben 1258725070000

    Hallo,

    haben unsere Reklamation rechtzeitig abgeschickt, mit der Maßgabe, dass bis zum 18.11.2009 Stellung genommen und eine Ausgleichszahlung erfolgen sollte. Bis heute haben wir noch keinerlei Antwort, weder, das unser Schreiben eingegangen ist (ist es haben mit Rückschein versendet) noch sonstige Zwischeninfo.

    Unsere anderen Mitreisenden (waren nur 1 Wo dort) haben bis heute auch noch keinerlei Antworten erhalten und deren Reklamation ist noch viel früher versandt worden.

    Hatten mal Reklamationsgründe bei Meiers Weltreisen (betraf die sehr schlechte Reiseleitung vor Ort - da fielen ganze mitgebuchte Veranstaltungen aus), da bekamen wir promt Antwort mit Entschuldigung und eine Entschädigung. Probleme können überall mal auftreten, dann sollten die Reiseveranstalter dazu stehen und auf die Reklamationen wenigstens antworten.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1258728411000

    @HeikeKG sagte:

    Bis heute haben wir noch keinerlei Antwort, weder, das unser Schreiben eingegangen ist (ist es haben mit Rückschein versendet) noch sonstige Zwischeninfo.

     

    Dir ist schon klar, dass ein Einschreiben mit Rückschein rechtlich wertlos ist? Wenn der Empfänger den Empfang nicht quittiert ( scheint ja bei Dir so zu sein ... natürlich gesetzt denn Fall, dass die Post das Ding überhaupt befördert hat ), dann ist der Brief nicht in den "Machtbereich" des Empfängers gelangt. Dies ist aber notwendig.

    Deine Frist ist verstrichen, der Drops für den Reiseveranstalter gelutscht.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • privacy
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    geschrieben 1258728932000

    Die Tatsache, daß der Veranstalter noch nicht geantwortet hat, bedeutet ja keineswegs, daß Heike nicht schon längst von der Post den bestätigten Rückschein erhalten hat.

    Vermute, der liegt längst vor. Ist es so, Heike?

    Dann brauchst Du dir über die schleichende Abwicklung Deiner Beschwerde zunächst keine weiteren Gedanken machen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1258743097000

    Nun, das ist juristisch schon etwas schwierig. Die Aufgabe eines Einschreibens mit Rückschein allein ist -wie CJ richtig anführt- keine Garantie, das es der Empfänger auch erhalten hat. Grundsätzlich bleibt das Recht der Annahmeverweigerung bestehen.

    Aber damit sind die "Probleme" des Empfängers nicht gelöst. Kommt das Schreiben mit dem Vermerk zurück "Annahme verweigert" verbleibt dem Absender die Möglichkeit, es amtlich durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Und wer möchte das schon, das wird auch ein schuldbewusster Reiseveranstalter nicht wollen.

    Aber unabhängig davon bleiben alle Fristen -im Gegensatz zu den Äusserungen von CJ- natürlich gewahrt. Die Aufgabe musste nur in dieser Frist erfolgen, und dafür hat man ja eine Quittung.

    Das der RV nicht antwortet ist -leider- beinahe normal. Man muss sich auf ein Geduldsspiel einstellen. Verzögerung gehört zur Taktik.

    Ich wünsche viel Erfolg.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1258743463000

    Schön wär´s ja, wenn die Fristen gewahrt blieben ... dem ist aber nicht so!

    Es zählt nur und ausschließlich der Zugang in den Herrschaftsbereich. Und der ist bei Annahmeverweigerung nicht erfolgt. Punkt.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1258743979000

    @ CJ:

    es genügt, wenn das Schreiben ( der Rückschein ) von wem auch immer -der Poststelle oder auch eine sonst vom Zusteller als normal bezeichnete Stelle- quittiert wird. Oder wie geschildert eben nicht angenommen wird.

    Alles andere ist eine Organisationssache des Empfängers, wie schnell es innerbetrieblich an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird. Auch hier gibt es die juristische Verantwortung der "Organisationsabläufe". Sonst könnte sich ja die Reklamationsabteilung immer durch die Büsche verabschieden.

    Heike: keine Angst !!

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1258746363000

    Gabi, mach der Heike bitte keine falschen Hoffnungen.

    Es ist wie Privacy gesagt hat: Wenn Heike einen von Tjareborg bestätigten Rückschein bekommen hat, dann ist alles im Lack.

    Hat sie keinen vorliegen ( so ist meine Vermutung nach Ihren Thread von 13:51 h ), dann könnte der Zug schon abgefahren sein. Die Post ist keine Behörde oder Gerichtsvollzieherstelle! Wenn jemand die Annahme eines Einschreibens verweigert, dann ist dieses Einschreiben rechtlich nicht in seinen Herrschaftsbereich gelangt. Fertig aus. Das hat auch nichts mit den von Dir erwähnten "Organisationsabläufen" zu tun.

    Keine Sorge, mir macht die deutsche Rechtsprechung an dieser Stelle auch keinen Spaß, aber es ist wie es ist ...

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
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    geschrieben 1258748254000

    @captain:

    mir unterstellst du ja oft, überhaupt keine Ahnung zu haben. Und ich antworte darauf nie. Deswegen sage ich dir auch was höflicheres als replik auf deinen letzten Beitrag.

    Die bei der Post offiziell registrierte Aufgabe eines Einschreibens mit Rückschein ist die einzige anerkannte Version einer Willensbekundung unter Wahrung aller gesetzlichen Fristen. Damit hat der Absender alles getan, was notwendig war. Und das genügt in der Form. Wie sollte man das denn sonst machen ?

    Wenn der Empfänger auf seiner Seite Empfangsschwierigkeiten aufbaut verschont ihn das nicht von seinen Verantwortungen. Denn die bleiben bestehen.

    Ihr habt doch sicher eine Rechtsabteilunng, die würde ich an deiner Stelle kontaktieren.

    Schönen Abend und Grüsse

    Gabriela

  • Lexilexi
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    geschrieben 1258749340000

    @gm

    da sind deine infos wohl nicht so ganz richtig.

    bei einem übergabe-einschreiben - der empfänger verwehrt den empfang - hast du keine fristen gewahrt.

    nur wenn, wie´der captain schon schrieb, ein einschreiben mit rückschein versendet wurde, auf dem der empfäger den empfang auch unterschreiben muß, hast du die frist gewahrt.

    letztendlich kann man aber auch dann noch - wenn man es als empfänger wirklich drauf ankommen lassen will - behaupten, man hätte nur ein leeres blatt bekommen.

    denn was der abender in den umschlag gesteckt hat, hat ja niemand gesehen und kann niemand bezeugen.

    theoretisch könntest du ja die alte bedienungsanleitung deines 10 jahre alten toasters dort hinschicken.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1258749766000

    Hör mal, das hat mit "Willensbekundungen" wenig zu tun. Es geht juristisch schlicht darum, ob das Schreiben in den Herrschaftsbereich des Empfängers eingegangen ist oder nicht ... und das ist es nach gängiger Rechtssprechung nicht. Ich spreche da leider aus der Praxis heraus, da es im Geschäftsleben leider immer wieder auch "professionelle" Einschreibensverweigerer gibt. Mein Tipp: Fax mit entsprechendem Sendeprotokoll. Das gilt vor Gericht wenigstens als Anscheinsbeweis. Oder - falls möglich - persönlich mit Zeugen einwerfen und entsprechend dokumentieren. Alles andere ist angreifbar.

    Und weil Du ja gerne mit Frau Gugl spielst für Dich gleich mal ein auf die Schnelle gefundener Link ... ganz ohne Rechtsabteilung.

    http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos

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