• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1258751641000

    Irgendwo beschämend, die Andeutungen und Vermutungen, mit welchen Tricks hier offenbar gearbeitet wird, um einen Teil berechtigter Forderungen der Kundschaft zu unterlaufen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1258753580000

    Ich könnte jetzt sicher einige RV´s aufzählen, wo ich mir ein solches "aussitzen" durchaus vorstellen könnte ... bei Tjaereborg und somit der Nr. 2 im deutschen Reiseveranstaltermarkt halte ich sowas ehrlich gesagt für höchst unwahrscheinlich.

    Außerdem steht ja noch gar nicht fest, ob nicht doch ein unterzeichneter Rückschein zurückgekommen ist. Vielleicht klärt´s Heike ja noch auf.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1258817275000

    @lexilexi:

    bitte nachlesen: ich habe immer nur von einem Einschreiben mit Rückschein gesprochen.

    @captain:

    ich google nur sehr selten. Und hier nicht. Es gibt Kriterien für die Einhaltung von Fristen. Dazu gehören auch die Transportwege. Wie man wissen sollte hatte die Deutsche Bundespost bis vor einiger Zeit das Beförderungsmonopol für Briefsendungen. Und in den Zeiten vor Fax und Internet war das die einzige Art der Beförderung von Schriftstücken. Boten natürlich ausgenommen. Und aus dieser Zeit gibt es dazu auch Regeln, die meines Wissens nach nie aufgehoben worden sind. Der Absender einer Nachricht unter Frist konnte nur mit Einschreiben und Rückschein seinen zeitlichen Rahmen einhalten, mit dem Beweis der quittierten Aufgabe.

    Natürlich konnten auch immer schon Briefe verloren gehen. Statistisch zwar ohne Bedeutung, aber nicht zu 100% auszuschliessen. Aber es gibt immer Möglichkeiten, mit nachvollziehbaren Begründungen nicht eingehaltene Fristen nachträglich zu korrigieren. Das ist sogar bei amtlichen Fristen der Fall. Man muss dazu nur einen entsprechenden Antrag stellen, um in den status versetzt zu werden wie vorher, sprich innerhalb der Frist.

    Niemand sollte glauben, das "professionelle" Annahmeverweigerer damit in nicht eingehaltene Fristen flüchten können. Das wird von der Rechtsprechung nicht unterstützt. Und unvorhersehbare Tatbestände können Fristen auch aufheben.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1258819337000

    Du kannst doch - zumindest ansatzweise - lesen, oder?

    Dann lies doch einfach mal meinen Link ... und Du hättest Dir Deinen gesamten letzten Post sparen können. Ich weiß, dass es Dich in höchstem Maße schmerzt, wenn etwas nach Deinem Empfinden "nicht rechtens" ist oder auch ggf. nur "nicht rechtens sein kann". Aber es ist wie es ist. Mit einem Einschreiben kannst Du juristisch nichts anfangen!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1258826145000

    @captain:

    versuche doch mal meiner Spur zu folgen. Nötigenfalls mit Hilfe deiner Rechtsabteilung, ich hoffe nur, das du in deinem Unternehmen nicht auch noch in Personalunion dieser Abteilung vorstehst.

    Leider ist das Thema durch uns beide ein bischen abgerutscht. Sorry dafür ! Bin aber sehr gespannt, ob und wie sich der RV äussert. Und ansonsten kann in diesem Fall wohl nur ein fundierter Jurist die Diskussion beenden.

    Gruss Gabriela

  • HeikeKG
    Dabei seit: 1174003200000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1258983403000

    Hallöchen,

    hätte nicht gedacht, dass meine Mitteilung darüber, dass unser Schreiben bei Tjaereborg wegen des Rückscheins angekommen ist, gleich eine Diskussion über Annahmeverweigerung und sonstiges auslöst. Selbstverständlich habe ich den Rückschein unterschrieben zurückbekommen und noch im erforderlichen Zeitrahmen. Also keine Frist ist abgelaufen.

    Mich wundert nur, dass bis heute keine Antwort gekommen ist.

    Da werden wir es jetzt nicht mehr bei einem Schreiben belassen, sondern über einen Anwalt Druck machen. Schade, hätte gedacht, dass es dieser Ausweitung nicht bedarf.

    Werde alle auf dem Laufenden halten, wie es weitergegangen ist.

    Viele Grüße Heike

  • HeikeKG
    Dabei seit: 1174003200000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1258983906000

    @CaptainJarek sagte:

    Dir ist schon klar, dass ein Einschreiben mit Rückschein rechtlich wertlos ist? Wenn der Empfänger den Empfang nicht quittiert ( scheint ja bei Dir so zu sein ... natürlich gesetzt denn Fall, dass die Post das Ding überhaupt befördert hat ), dann ist der Brief nicht in den "Machtbereich" des Empfängers gelangt. Dies ist aber notwendig.

    Deine Frist ist verstrichen, der Drops für den Reiseveranstalter gelutscht.

    Viele Grüße.

     

    Nochmal ich,

    übrigens CaptainJarek, wundere ich mich darüber, dass du gleich unterstellt hast, der Rückschein könnte nicht unterschrieben zurückgekommen sein.

    Nicht irgend etwas hinein interpretieren, was nicht da stand, denn so werden unnötige Diskussionen ausgelöst, die schnell vom eigentlichen Thema wegführen :? .

    Außerdem arbeite ich an der richtigen Stelle, wo man über bestimmte juristische Verfahrensweisen bestens im Bilde ist :D .

    Viele Grüße Heike

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1258986157000

    @HeikeKG sagte:

    Bis heute haben wir noch keinerlei Antwort, weder, das unser Schreiben eingegangen ist (ist es haben mit Rückschein versendet) noch sonstige Zwischeninfo.

      

    Na wenn Du sowas schreibst, dann kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass es wirklich "keinerlei" Antwort gab, also auch nicht der Rückschein zurückkam.

    Wenn Du den Rückschein hast, dann ist ja alles in Butter. Deine Frist ist gewahrt, gib den ruhig mal ein paar Tage Zeit Dein Anliegen zu bearbeiten. Ich würde 4-6 Wochen bei Tjaereborg als üblich ansehen.

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • HeikeKG
    Dabei seit: 1174003200000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1259579737000

    Hallöchen,

    haben heute Post bekommen mit einer dicken Entschuldigung für die vorgefallenen Probleme und eine ordentliche Entschädigungssumme wurde angeboten.

    Damit sind wir dann mit Tjaereborg und Co. wieder versöhnt ;-).

    Viele Grüße Heike

  • pw-683970
    Dabei seit: 1260662400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1266320648000

    Bei Tjaereborg INDI unbedingt die deutlich schlechteren AGBs (Rücktrittsbedingungen) beachten.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!