Hi,
das wären dann also rund 4.500 km aus einem Nicht-EU-Staat mit einer Nicht-EU-Linie, so dass die Fluggastrichtlinie hier mE leider nicht greift. Selbst bei einer EU-Airline lägen die 3 1/2 Stunden noch unter den 4 Stunden, die bei solchen Entfernungen gefordert sind. Sorry.
Beim Thema Fluggastrechte geht's immer um die Airline.
Unabhängig davon (das hat dann aber nix mit Fluggastrechten und der entsprechenden EU Richtlinie zu tun) kann man beim Veranstalter Schadenersatz geltend machen - was aber hier auch nicht möglich sein dürfte.
Gruß,
soedergren