@ydobon sagte:
Sorry, nein. Bei einer Übernahme des Unternehmens z.B. können die Geschäfte fortgeführt werden. Das ist im Insolvenzrecht Gang und Gebe. Ebenso sind die AGBs hier auch sehr offen formuliert
"FTI behält sich das Recht vor, nach Vertrags-
schluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften
der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis be-
treffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages
abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertrags-
schluss notwendig werden und von FTI nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden."
Sehe ich anders. Fortgeführt durch den Insolvenzverwalter ja, durch einen neuen, anderen Vertragspartner nur mit meiner Zustimmung.
Die Klausel wurde durch FTI sowieso nicht eingehalten... "wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden."
Treu und Glauben hätte z.B. auch bedeutet, jeden, aber auch wirklich jeden Kunden vor dem Butten "Buchen" über die Situation zu informieren. Ich rede hier nicht von Buchungen aus Q1 oder gar 2023, sondern von den vielen Buchungen ein paar Tage vor der Insolvenzanmeldung. Selbst am Vortag wurde noch kräftig eingezogen... war ja schon oft genug Thema.
Es ist nun, wie es ist. Aber das jemand FTI noch Rechte zugesteht ist schon witzig.