@vonschmeling sagte:
Oder sind es eben doch, da ja hier der ein oder andere einen entsprechenden Hinweis dazu bei seiner Rechnung erhalten hat.
Ich nehme an du meinst die Nivellierung der §§ 651 BGB 2018? Tatsächlich bezweifle ich, dass der BGH heute zu einer anderen Entscheidung kommen würde.
Sei´s drum, ich würde jedenfalls nochmals genau nachsehen und ggf. um eine Erklärung bitten.
Doch dürfte schwierig werden. Der Gesetzgeber hat, auf Druck der Touristikverbände klargestellt, dass er die Fortführung dieser Rechtsprechung nicht wünscht (Link. - S. 66, 1. Absatz). Dafür wurde auch nichts eingezahlt. Und die Pauschalreisenden bekommen das ja auch eingepreist.