@xgdsbme
ich bezog mich mit meiner frage auf den fall von sonnygraz.
sie schrieb, dass sie auf ihre reklamation hin einen 2 seiten langen brief erhielt.
man versucht doch hier in diesem fall wengistens, sich zu erklären.
das sollte man doch auch mal positiv betrachten.
denn rein rechtlich sieht die sache ganz anders aus: vor ort reklamieren, dem hotel zeit geben, die mängel abzustellen.
macht man das nicht, hat man keinen anspruch.(und dabei handelt es sich um objektive mängel. und nicht darum, das einem persönlich die essensauswahl nicht groß genug war oder es keine garnelen gab).
du schreibst von "nachweislich angezeigten mängeln".
nicht jeder mangel, der vom urlauber als solcher empfunden wird, ist auch einer.
warum also soll der veranstalter für jeden brief, den er erhält, in dem sich kunden beschweren, einen gutschein schicken? was meinst du, an wen diese "kulanzzahlungen" denn weiter gegeben werden? diese werden auf die künftigen reisen aufgeschlagen.
fänd ich auch nicht besonders fair.
****wie gesagt, ich spreche hier nicht über "deinen fall", denn der ist m.e. ganz anders gelagert. ich spreche vom fall der "sonnygraz" *****
p.s.: ich solchen heiklen fällen empfinde ich übrigends die tui immer als sehr entgegenkommenden und großzügigen veranstalter. oft sind die aber auch die teuersten.